Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  6. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  9. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  10. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  11. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  12. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  13. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  14. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  15. Der Gute Hirt: er opfert sich für uns und schenkt seinen Geist

Urteil im Rechtsstreit um Erzbischof Fulton Sheen

18. Juni 2018 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Gericht in New York hat entschieden, dass der Leichnam des verstorbenen Erzbischofs nach Peoria überführt werden darf. Das entspricht dem Wunsch seiner Nichte und öffnet den Weg für eine Weiterführung des Seligsprechungsprozesses.


New York City (kath.net/jg)
Ein Gericht des Bundesstaates New York hat entschieden, dass der Leichnam des 1979 verstorbenen Erzbischofs Fulton Sheen aus seinem derzeitigen Grab in der St. Patricks Kathedrale in New York exhumiert und in der Marienkathedrale von Peoria bestattet werden darf. Dies hat das Bistum Peoria bekannt gegeben.

Das Urteil ist das vorerst letzte in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Erzbistum New York und Joan Sheen Cunningham, einer mittlerweile neunzigjährigen Nichte Fulton Sheens. Cunningham hatte die Umbettung des Leichnams ihres Onkels angestrengt, damit dessen Seligsprechungsprozess weiter geführt werden kann.

Das Erzbistum New York hatte eine Überführung der sterblichen Überreste Sheens mit der Begründung abgelehnt, der Verstorbene habe den Wunsch geäußert, in New York begraben zu werden.


Daniel Jenky, der Bischof von Peoria, ist Promotor des Seligsprechungsprozesses, in dessen Rahmen auch eine Exhumierung durchzuführen ist.

Das Gericht hatte bereits im November 2016 die Umbettung Sheens gut geheißen. Das Erzbistum New York hatte dagegen beim Appellationsgericht Einspruch erhoben. Dieses Gericht verwies den Fall an die erste Instanz zurück, weil seiner Ansicht nach die Aussagen wichtiger Zeugen einander widersprechen würden.

Das Gericht erster Instanz ist nach erneuter Beweisaufnahme zu dem Schluss gekommen, dass dem Antrag von Joan Cunningham stattzugeben ist. Jeder der Zeugen habe bestätigt, dass Erzbischof Sheen sicher gewollt habe, zu den Heiligen zu zählen. Wenn er in die Schar der von der Kirche verehrten Heiligen aufgenommen werde, bekomme sein Wirken noch größeres Gewicht. Auf diese Weise könne er den Menschen und Gott in Zukunft noch besser dienen, schreibt die Richterin in ihrem Urteil.

Daraus könne man schlussfolgern, dass Erzbischof Sheen der Ort seines Grabes weniger wichtig gewesen sei als die Möglichkeit, als Heiliger weiter zu wirken. Das Gericht wolle dabei keineswegs einer Entscheidung über die Heiligsprechung vorgreifen. Das sei allein Sache der römisch-katholischen Kirche, schreibt die Richterin.

Bischof Jenky hofft nun, dass das Erzbistum New York auf weitere rechtliche Schritte verzichtet und wünscht sich eine Zusammenarbeit der beiden Bistümer, um den Seligsprechungsprozess bald positiv abschließen zu können.

Erzbischof Fulton Sheen ist in Peoria zum Priester und in New York zum Bischof geweiht worden. Er war von 1951 bis 1966 Weihbischof des Erzbistums New York und von 1966 bis 1969 Bischof von Rochester. Durch seine Arbeit für Radio und Fernsehen ist er einem großen Publikum bekannt geworden. 1969 hat ihn Papst Paul VI. zum Titularerzbischof von Newport (Wales) ernannt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 dalet 19. Juni 2018 

Unklar

Aus dem Bericht geht nicht recht hervor, wieso die Seligsprechnung nicht stattfinden kann, wenn sich das Grab in New York befindet.
Kann jemand diesen Umstand erhellen?


0
 
 Fides Mariae 18. Juni 2018 
 

Da kann man nur den Kopf schütteln...

dass das Erzbistum New York einen Rechtsstreit angestrengt hat. Statt dass sie sich freuen über Schritte auf dem Weg zur Seligsprechung. Und dass man beweisen muss, was der Verstorbene sehnlicher gewünscht hat... erbärmlich.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Seligsprechung

  1. Verfahren zur Seligsprechung von Franz Stock eingestellt
  2. Schwangere verschob Chemotherapie - Vatikan bestätigt heroischen Tugendgrad der jungen Mutter
  3. Seligsprechung von Kardinal Wyszynski am 12. September
  4. Vatikan: Seligsprechung van Straatens war nie ein Thema
  5. Vatikan erkennt Missionar aus Tirol als Glaubensvorbild an
  6. Heftiger Streit nach Absage der Seligsprechung von Erzbischof Sheen
  7. Vatikan verschiebt Seligsprechung von Erzbischof Fulton John Sheen!
  8. Seligsprechung von Fokolar-Gründerin Lubich einen Schritt weiter
  9. „Mindszenty hatte einen ungeheuer klaren Blick für Ungerechtigkeiten“
  10. Seligsprechungsprozess von Maria von Mörl







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  8. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  9. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  10. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  11. Taylor sei mit Euch
  12. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  15. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz