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Urteil im Rechtsstreit um Erzbischof Fulton Sheen

18. Juni 2018 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Ein Gericht in New York hat entschieden, dass der Leichnam des verstorbenen Erzbischofs nach Peoria überführt werden darf. Das entspricht dem Wunsch seiner Nichte und öffnet den Weg für eine Weiterführung des Seligsprechungsprozesses.


New York City (kath.net/jg)
Ein Gericht des Bundesstaates New York hat entschieden, dass der Leichnam des 1979 verstorbenen Erzbischofs Fulton Sheen aus seinem derzeitigen Grab in der St. Patricks Kathedrale in New York exhumiert und in der Marienkathedrale von Peoria bestattet werden darf. Dies hat das Bistum Peoria bekannt gegeben.

Das Urteil ist das vorerst letzte in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Erzbistum New York und Joan Sheen Cunningham, einer mittlerweile neunzigjährigen Nichte Fulton Sheens. Cunningham hatte die Umbettung des Leichnams ihres Onkels angestrengt, damit dessen Seligsprechungsprozess weiter geführt werden kann.

Das Erzbistum New York hatte eine Überführung der sterblichen Überreste Sheens mit der Begründung abgelehnt, der Verstorbene habe den Wunsch geäußert, in New York begraben zu werden.


Daniel Jenky, der Bischof von Peoria, ist Promotor des Seligsprechungsprozesses, in dessen Rahmen auch eine Exhumierung durchzuführen ist.

Das Gericht hatte bereits im November 2016 die Umbettung Sheens gut geheißen. Das Erzbistum New York hatte dagegen beim Appellationsgericht Einspruch erhoben. Dieses Gericht verwies den Fall an die erste Instanz zurück, weil seiner Ansicht nach die Aussagen wichtiger Zeugen einander widersprechen würden.

Das Gericht erster Instanz ist nach erneuter Beweisaufnahme zu dem Schluss gekommen, dass dem Antrag von Joan Cunningham stattzugeben ist. Jeder der Zeugen habe bestätigt, dass Erzbischof Sheen sicher gewollt habe, zu den Heiligen zu zählen. Wenn er in die Schar der von der Kirche verehrten Heiligen aufgenommen werde, bekomme sein Wirken noch größeres Gewicht. Auf diese Weise könne er den Menschen und Gott in Zukunft noch besser dienen, schreibt die Richterin in ihrem Urteil.

Daraus könne man schlussfolgern, dass Erzbischof Sheen der Ort seines Grabes weniger wichtig gewesen sei als die Möglichkeit, als Heiliger weiter zu wirken. Das Gericht wolle dabei keineswegs einer Entscheidung über die Heiligsprechung vorgreifen. Das sei allein Sache der römisch-katholischen Kirche, schreibt die Richterin.

Bischof Jenky hofft nun, dass das Erzbistum New York auf weitere rechtliche Schritte verzichtet und wünscht sich eine Zusammenarbeit der beiden Bistümer, um den Seligsprechungsprozess bald positiv abschließen zu können.

Erzbischof Fulton Sheen ist in Peoria zum Priester und in New York zum Bischof geweiht worden. Er war von 1951 bis 1966 Weihbischof des Erzbistums New York und von 1966 bis 1969 Bischof von Rochester. Durch seine Arbeit für Radio und Fernsehen ist er einem großen Publikum bekannt geworden. 1969 hat ihn Papst Paul VI. zum Titularerzbischof von Newport (Wales) ernannt.


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Lesermeinungen

 dalet 19. Juni 2018 

Unklar

Aus dem Bericht geht nicht recht hervor, wieso die Seligsprechnung nicht stattfinden kann, wenn sich das Grab in New York befindet.
Kann jemand diesen Umstand erhellen?


0
 
  18. Juni 2018 
 

Da kann man nur den Kopf schütteln...

dass das Erzbistum New York einen Rechtsstreit angestrengt hat. Statt dass sie sich freuen über Schritte auf dem Weg zur Seligsprechung. Und dass man beweisen muss, was der Verstorbene sehnlicher gewünscht hat... erbärmlich.


2
 

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