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Alfie Evans. Die Schlacht um sein Leben

6. Mai 2018 in Prolife, 12 Lesermeinungen
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"Aus der Perspektive der Sozialethik sind dem Krankenhaus und den Gerichten mehrere Vorwürfe zu machen." Sozialethische Anmerkungen von Prof. Manfred Spieker


Würzburg (kath.net/Die Tagespost) Die Fakten sind bekannt. Alfie Evans, geboren am 9. Mai 2016, litt unter einer unheilbaren Schädigung seines Gehirns, deren genaue Diagnose zwar noch ausstand, die aber, so viel war sicher, seine Lebenserwartung stark begrenzte. Seit Dezember 2016 wurde Alfie im „Alder Hey“ - Kinderkrankenhaus in Liverpool palliativmedizinisch versorgt. Im April 2018 beschlossen die Ärzte gegen den Willen der Eltern, die künstliche Beatmung einzustellen, um das Kind sterben zu lassen. Eine weitere Beatmung sei „nicht im Interesse des Kindes“. Ein Gericht bestätigte die Entscheidung der Ärzte und ein Berufungsgericht wies den Einspruch der Eltern ab. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weigerte sich, einen Antrag der Eltern auf Fortführung der Beatmung anzunehmen. Die Eltern hätten das Kind gern in die vatikanische Kinderklinik „Bambino Gesu“ in Rom verlegt, die angeboten hatte, das Kind weiter zu versorgen, bis es eines natürlichen Todes sterben würde. Am späten Abend des 23. April wurden Beatmung und Nahrungszufuhr eingestellt. Nach einer früheren Auskunft der Ärzte sollte das Kind darauf in Kürze sterben. Aber Alfie fing von selbst an zu atmen und atmete auch nach mehr als 24 Stunden noch. Daraufhin wurde die künstliche Beatmung wieder aufgenommen. Die Nahrungszufuhr war ihm mehr als 24 Stunden verweigert worden. Am 28. April starb Alfie. Nicht erst sein Tod, sondern schon der monatelange Kampf der Eltern um ihr Kind löste weltweit Anteilnahme aus.

In den Tagen nach der Entscheidung, die künstliche Beatmung einzustellen, entwickelte sich eine Schlacht um das Leben des Jungen, die kurz zu resümieren ist, die aber nicht im Zentrum der sozialethischen Bewertung des Falles steht. Im Zentrum der sozialethischen Anmerkungen stehen vielmehr Alfies Recht auf Leben, das Recht seiner Eltern auf Fürsorge für ihr Kind und die Kompetenzüberschreitungen staatlicher Institutionen. Alfies Eltern wollten ihr Kind schon lange vor der Entscheidung, die Beatmung einzustellen, nach Hause holen. Weltweit griffen die Medien die Entscheidung der Ärzte und die Urteile des Gerichts sowie des Berufungsgerichts an, die sich auf die Seite des Krankenhauses gestellt hatten. Papst Franziskus, der dem Vater von Alfie am 18. April eine Audienz gewährt hatte, forderte, das Leben von Alfie und von Vincent Lambert, einem Koma-Patienten in Frankreich, zu schützen, und den Wunsch von Alfies Eltern nach neuen Therapieversuchen zu respektieren. Er schickte Mariella Enoc, die Direktorin des Kinderhospitals „Bambino Gesu“, am 23. April nach Liverpool, um die Verlegung des Kindes nach Rom vorzubereiten. Die italienische Regierung gewährte Alfie Evans im Schnellverfahren die italienische Staatsbürgerschaft und bot ein Militärflugzeug an, um den Transport nach Rom zu erleichtern. Der polnische Staatspräsident Andrzej Duda und der Präsident der Europaparlaments Antonio Tajani versicherten die Eltern ihrer Solidarität. Nikolaus Haas, ein Kinderkardiologe und Intensivmediziner aus München, der Alfie zum Ärger der Klinikärzte als „Freund“ der Eltern untersuchte und für das Berufungsgericht ein Gutachten angefertigt hatte, kritisierte die Beurteilung der Ärzte und den britischen National Health Service, bei dem zweite Meinungen offensichtlich nicht vorgesehen sind. Er sah Alfie sehr wohl in der Lage, mit einem Spezialdienst nach Rom geflogen oder nach Hause entlassen zu werden. Gebetskreise in Liverpool und in anderen Städten (Alfies Army) beteten und demonstrierten für das Leben von Alfie und unterstützten seine Eltern. Am 26. April überraschte Alfies Vater die Unterstützer mit der Bitte, die Demonstrationen zu beenden. Die Begriffe Privacy, Dignity und Comfort in seinem Statement klangen wie vom Krankenhaus diktiert.


Aus der Perspektive der Sozialethik sind dem Krankenhaus und den Gerichten mehrere Vorwürfe zu machen. Die Ärzte verstießen mit ihrer Entscheidung, die künstliche Beatmung des Kindes sowie die Nahrungszufuhr gegen den Willen der Eltern einzustellen, zum einen gegen das Recht des Kindes auf Leben und zum anderen gegen das Recht der Eltern auf Fürsorge für ihr Kind. Das Recht auf Leben ist weder von der Qualität noch von der zu erwartenden Dauer des Lebens abhängig. Auch ein schwerkrankes Kind mit überschaubarer Lebenserwartung hat dieses Recht. Gewiss gewährt dieses Recht keine therapeutischen Optionen. Therapeutische Entscheidungen haben die Ärzte nach bestem Wissen und Gewissen und bei Kindern im Einvernehmen mit den Eltern zu treffen. Aber Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr sind keine therapeutischen Entscheidungen, sondern Aufgaben der Pflege, die unabhängig von therapeutischen Perspektiven zu erfüllen sind. Sie sind wie das Waschen und das richtige Liegen Basismaßnahmen der Krankenversorgung, die auch bei unumkehrbar zum Tode führenden Krankheiten vorzunehmen sind, um dem leidenden Patienten die Qualen des Verhungerns oder Verdurstens zu ersparen. Alfie Evans hatte wie jeder Wachkoma-Patient ein Recht auf diese Grundversorgung. Die katholische Kirche hat wiederholt deutlich gemacht, dass dies keine therapeutische Entscheidung ist. In einer Ansprache an die Teilnehmer eines Kongresses zum Thema „Lebensrehaltende Behandlungen und vegetativer Zustand: Wissenschaftliche Fortschritte und ethische Dilemmata“ erklärte Papst Johannes Paul II. am 20. März 2004, „dass die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch wenn sie auf künstlichen Wegen geschieht, immer ein natürliches Mittel der Lebenserhaltung und keine medizinische Handlung ist. Ihre Anwendung ist deshalb prinzipiell als normal und angemessen und damit als moralisch verpflichtend zu betrachten“. Die Glaubenskongregation hat dies in ihren „Antworten auf Fragen der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten bezüglich der künstlichen Ernährung und Wasserversorgung“ am 1. August 2007 bestätigt. Johannes Paul II. hat andererseits in seiner Enzyklika Evangelium Vitae auch deutlich gemacht (Nr.65), dass Ärzte auf therapeutische Maßnahmen verzichten können, wenn diese im unvermeidlichen Sterbeprozess „nur eine ungewisse und schmerzvolle Verlängerung des Lebens bewirken“, ohne dass ihnen deshalb der Vorwurf der Euthanasie zu machen ist.

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht, heißt es in Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes. Dieses Recht ist ein Menschenrecht. Es gilt nicht deshalb, weil es die Väter und Mütter des Grundgesetzes in die deutsche Verfassung aufgenommen haben. Es liegt vielmehr dem Grundgesetz voraus. Auch die Konvention des Europarates zum Schutz der Menschenrechte von 1950 und die Grundrechte-Charta der Europäischen Union von 2000 kennen dieses Recht. Der Staat darf in die Ausübung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, so der Europarat, nur eingreifen, wenn andernfalls die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung bedroht sind sowie zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit, der Moral oder der Rechte und Freiheiten anderer. Der Wunsch von Alfies Eltern, das Kind in ein anderes Krankenhaus zu verlegen oder nach Hause zu nehmen, um es dort sterben zu lassen, bedrohte weder die nationale Sicherheit noch die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit und die Rechte und Freiheiten dritter. Insofern war die Weigerung des Krankenhauses, den Wunsch von Alfies Eltern zu respektieren, die Verletzung eines elementaren Elternrechts.

Mit der Begründung, die künstliche Beatmung läge nicht länger „im Interesse des Kindes“, weshalb sie zu beenden sei, überschritten die Ärzte ihre Kompetenzen. Das Gleiche gilt für die Gerichte, die die Anfechtung dieser Entscheidung durch die Eltern zurückwiesen und ihrerseits feststellten, die Entscheidung der Ärzte läge in „Alfie’s best interests“. Hier maßen sich staatliche Institutionen an, darüber zu entscheiden, ob ein Leben lebenswert ist oder nicht. Sie entscheiden über Leben und Tod. Sie öffnen damit das Tor in den Abgrund einer eugenischen Gesellschaft, in der das Recht auf Leben von einer unanfechtbaren staatlichen Qualitätskontrolle abhängig gemacht wird. Sie errichten eine „medizinische Tyrannei“, so der Vorwurf von sechs Ärzten der britischen Medical Ethics Alliance gegen das Krankenhaus. Vor einer derartigen Kompetenzüberschreitung hat schon Christoph Hufeland, der Leibarzt Goethes und des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. zu Beginn des 19. Jahrhunderts gewarnt: Der Arzt „soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder ein Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an. Und maßt er sich an, diese Rücksicht in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mann im Staat“. Wenn Ärzte beginnen, solche Entscheidungen zu treffen, fehlt es auch nicht an zynischen Begründungen. Für Ranj Singh, einen Arzt des Britischen Gesundheitsdienstes (NHS), war die Einstellung der Beatmung und der Nahrungszufuhr bei Alfie Evans keine Tötung des Kindes, sondern eine Neuausrichtung der Pflege, um sie komfortabler zu machen (redirecting care to make them more comfortable). Das erinnert an die Antwort der Regierung Kohl vom 29. Juli 1996 auf eine Kleine Anfrage von 78 CDU-Abgeordneten im Deutschen Bundestag, ob Spätabtreibungen nicht die Grenze zur Früheuthanasie verwischen. Die Antwort der Bundesregierung lautete: Nein, denn das Ziel des Schwangerschaftsabbruchs sei die Beendigung der Schwangerschaft, nicht die Tötung des Kindes.

Gewiss rechtfertigt die Kritik an der Entscheidung der Ärzte weder Blockaden des Krankenhauses noch Drohungen gegen das Personal. Aber das Krankenhaus muss sich vorwerfen lassen, dass es zwei elementare Menschenrechte missachtet hat, das Recht Alfies auf Leben und das Recht seiner Eltern auf Fürsorge für ihr Kind. Die Gerichte müssen sich vorwerfen lassen, dass sie die Missachtung dieser Rechte gestützt haben und die Richter müssen sich darüber hinaus vorwerfen lassen, dass sie jeden ethisch begründeten Einwand der Anwälte der Eltern von Alfie sowie des pädiatrischen Gutachters Haas verständnislos und ruppig, um nicht zu sagen ideologisch voreingenommen, zurückwiesen.

Die katholische Kirche gab ein irritierend widersprüchliches Bild ab. Während Papst Franziskus sich wiederholt für das Lebensrecht von Alfie und das Recht der Eltern einsetzte, eine andere Therapie zu versuchen, und dafür die Aufnahme in das vatikanische Kinderkrankenhaus „Bambino Gesu“ anbot, wies die Bischofskonferenz von England und Wales in einer Stellungnahme vom 18. April die Kritik am Krankenhaus als unbegründet zurück und rechtfertigte die Entscheidung des Krankenhauses, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen, als integer und zum Wohle Alfies. Auch der Erzbischof von Liverpool Malcolm McMahon stellte sich hinter das Krankenhaus. Erzbischof Vincenzo Paglia, der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, schlug vor, dass ein Bündnis der Liebe zwischen Eltern und medizinischem Personal eine Lösung suchen solle. In einem Konflikt, in dem es um das Recht auf Leben und das Elternrecht geht, ist der Rat, seid nett zueinander, unangemessen. Vom Präsidenten der Päpstlichen Akademie für das Leben hätten die Eltern schon erwarten dürfen, dass er sich auf ihre und Alfies Seite stellt. Wer, wenn nicht die Päpstliche Akademie für das Leben soll sich der Kultur des Todes entgegenstellen, die das Töten zur medizinischen Dienstleistung erhebt, die im besten Interesse des Patienten (und des Nationalen Gesundheitsdienstes) ausgeübt wird?

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Archivfoto Alfie Evans



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Lesermeinungen

 Claudia2020 8. Mai 2018 
 

Die Welt war Zeuge eines Verbrechens das aufgeklärt werden muss

Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass Alfie trotz Lungenentzündung und entgegen der vor Gericht aussagenden Ärzte allein atmen konnte. Diese hatten einen Tod innerhalb von Minuten attestiert. Weiterhin wurden dem Kind Midazolam und Fentanyl gepritzt. Kurz vor seinem Tod soll sein Vater ungewöhnlicherweise in der Nacht zu einer Besprechung aus dem Zimmer geholt worden sein, während eine Schwester Alfie 4 bis dato unbekannte Injektionen verabreichte. Kurz danach ist er gestorben.
Warum wurden Alfies Eltern mit Polizeigewalt daran gehindert Ihr Kind mit nach Hause zu nehmen oder auf eigene Kosten einer anderen Behandlung zuzuführen? Warum durfte kein neutrales ärztl. Gutachten oder weitere ärztl. Meinungen eingeholt werden? Womit hat man Tom Evans erpresst, damit er Presse und Unterstützer nach Hause schickt?

http://www.neonnettle.com/news/4129-alfie-evans-given-4-mysterious-drugs-right-before-he-died?utm_source=Neon+Nettle+News


0
 
 lenitas 7. Mai 2018 
 

Ein Beispiel, wie Ärzte irren können

Wie Ärzte irren können, kann man in folgendem Artikel nachlesen. Dieser Junge wurde bereits für tot gehalten und lag schon zur Organspende bereit.

https://www.welt.de/vermischtes/article176130327/Hirntod-diagnostiziert-13-Jaehriger-erwacht-vor-Organspende-ploetzlich-aus-Koma.html


3
 
 Michael F. 7. Mai 2018 
 

Danke für den wertvollen Beitrag, aber...

...was künstliche Beatmung angeht, bleibt Hr. Spieker leider im Unklaren. Gehört diese nun zur Pflege oder doch zur Therapie? Im 3. Absatz, in dem es um Pflege geht, wird -ausser im einleitenden Satz- nur auf Essen und Trinken eingegangen.

Ebuber hat völlig recht: Alfie in Erinnerung rufen -zB. durch Protestschreiben an Franziskus, den Nuntius (apostolische(at)nuntiatur.de), den Ortsbischof (archbishop.liverpool(at)rcaolp.co.uk), Kardinal Nichols (cardinalnichols(at)rcdow.org.uk), die päpstl. Lebensakamedie (pav(at)pav.va)?


3
 
 lesa 7. Mai 2018 

Was ist der Mensch?

Danke!
Die weltweite Reaktion beweist, dass wir noch keine eiskalten Monster bzw. Roboter sind.
Was ist der Mensch?


5
 
 kreuz 6. Mai 2018 

wenn sich Europa seiner 12 Sterne nicht schämen will,

muß der EuGh JEDEN der Ärzte und Richter anklagen und verurteilen der an diesem Staats-Mord beteiligt war.
und durch Gesetze dafür sorgen daß das nicht wiederholbar ist.
die "hohe Geistlichkeit" in England, aber auch den umliegenden europ. Staaten muß sich Feigheit und Unfähigkeit zur Führung der Schäfchen aufs Brot schmieren lassen.
in Twitter gab es von ein paar amerik. Kardinälen, von Kardinal Sarah (selbstverständlich..) und welchen die ich viell. überlesen hatte Kritik.
vor dem Aufruf von Papst Franziskus ziehe ich diesmal den Hut. schade daß er nicht kommen konnte als Alfie`s Vater ihn in seiner Not bat.
wenn man noch das video sieht in dem Alfies Vater wie ein Roboter ihm diktierte Sätze stammelt, ist das Verbrechen groß und ungeheuerlich.
es darf wirklich nicht vergessen werden.

wäre es zuviel gewesen, wenn deutsche Kardinäle zumindest einmal darüber gepredigt hätten?

die Kirche hat sich hier durch Nichtstun viel Schuld aufgeladen.

"don`t be afraid to cry at what you see."

www.youtube.com/watch?v=ES-ErzabNaY


4
 
 Ebuber 6. Mai 2018 
 

Alfie muß uns in Erinnerung bleiben

Der Fall Alfie darf nicht vergessen werden. Aufklärung ist nötig - und zwar in allen Phasen, bei allen Beteiligten und in der Hoffnung, dass so etwas nie wieder passiert, in keinem Krankenhaus der Welt. Illusorisch? Vielleicht! Aber ich will daran glauben, dass Alfie nicht umsonst diesen furchtbaren und unmenschlichen Weg gehen musste.


7
 
 kreuz 6. Mai 2018 

dann haben die Ärzte und Richter bis heute nicht begriffen

was wir im 3. Reich mit den "Untermenschen" gemacht haben.
quantitativ ist es "nur" ein Mensch.
Klartext:
qualitativ war es eine Selektion an der Rampe: Arbeit nach links, Gaskammer nach rechts. lebensunwertes Leben.
und Vollstreckung der Familienschande. Bestrafung seiner Eltern lebenslänglich.

never forget that.

www.kathtube.com/player.php?id=45271


11
 
 Rosenzweig 6. Mai 2018 

DANKE - ein sogar wichtiger sachlicher Hinweis..

-
von Ihnen- werter @DamianBLogos- denn der kleine Alfie atmete selbstständig(!) weitere 24 Stunden - trotz Beendigung der Beatmung!

Dann ergänzte die Klinik- nach dieser wunderbaren Tatsache Alfies LEBENS-Wille- nun mit Sauerstoff-Zufuhr!
--
Ein Urteilen steht mir nicht zu- aber eine Hoffnung, dass Alfie vielleicht noch eine gewisse Gott-geschenkte Zeit mit u. bei seinen leidgeprüften Eltern
geborgen hätte sein können..??

Ich weiß es nicht..!
Aber was ich/ wir wissen, dass dieser Kl. Alfie JETZT in der Herrlichkeit Gottes für immer GEBORGEN- und
so glaube ich, zugleich ein großer Fürsprecher ist-
für alles "JA! zum LEBEN" hier auf Erden!
-
In dieser dankb. Gewissheit verbunden..


4
 
 Alpenglühen 6. Mai 2018 

Das darf nicht im Sande verlaufen

Das Gerichtsurteil sagte:‚Klinik darf Beatmung einstellen’, was ohnehin schon eine Schande ist. Aber beinhaltete das Urteil zusätzlich: ‚Tritt der Tod nicht wie erwartet ein, dann habt ihr das Recht, entsprechend nachzuarbeiten.’???
Denn es ist schon schlimm genug, daß Alfie elendig ersticken sollte, indem man die Beatmung einstellte. Aber war es der Klinik zu viel, daß er nach über 39 Std. noch immer lebte, selbständig atmete, s. Art. 63571, und damit die Klinik Lügen strafte? Welche Substanzen hat die Krankenschwester in der Nacht gespritzt, daß Alfie 2½ Std. später starb? s.
www.lifesitenews.com/news/alfie-evans-was-given-4-drugs-just-before-he-died-report
Für mich war und ist der Tod von Alfie „Mord“. Mit dem Einstellen der Beatmung, spätestens jedoch durch das aktive Handeln der Krankenschwester, welche m.E. todbringende Substanzen gespritzt hat. U. das muß Konsequenzen haben! Für sie selber, die Klinik, den britischen Staat.


14
 
 DamianBLogos 6. Mai 2018 
 

Kleine sachliche Korrektur

Nach 24 Stunden wurde nicht die Beatmung wieder aufgenommen. Es wurde lediglich Sauerstoff gegeben, während Alfie weiter eigenständig geatmet hat.


16
 
 Mysterium Ineffabile 6. Mai 2018 

....

Vor allem die Bischöfe Großbritanniens haben gezeigt, auf welcher "Seite" sie stehen. Treulose Hirten, die ihre Schafe rücksichtslos ausliefern. Besonders schäbig Kardinal Nichols, zusammen mit dem Erzbischof von Liverpool.

Das Wichtige ist jetzt, dass dieser Fall nicht einfach vergessen wird. Dass geklärt wird, was in diesem Krankenhaus mit dem Kind angestellt wurde. Dass es zu einer politischen Einsicht kommt, dazu, dass festgestellt wird, dass kein Staat das Recht hat, über das Leben eines Menschen zu entscheiden. Denn: der Fall Alfie hat in erster Linie nichts mit Religion zu tun, sondern damit, wie man man den Menschen und seine Rechte bestimmt und sich zu diesen verhält.


15
 
 lenitas 6. Mai 2018 
 

Kultur des Todes

Dem kleinen Alfie wurde von so vielen Stellen die Hilfe verweigert, dass eines klar geworden ist: Eine Kultur des Todes ist entstanden, die tief im europäischen Herzen wütet und dieses Herz allmählich zum Herz aus Stein macht. Solange wir entscheiden zwischen lebensunwertem Leben und lebenswertem Leben, kommen wir aus diesem kranken Zustand nicht heraus. Danke, an Herrn Spieker, für diesen aufschlussreichen Artikel, der den traurigen Zustand Europas offenlegt.


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