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Bistum Limburg stoppt Baumaßnahme für Diözesanmuseum

15. März 2018 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
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Anfang März hat die Bistumsleitung nun erfahren, dass sich ein Mitarbeiter der Bischöflichen Verwaltung über die Absichten einer Herrichtung der Wohnung mit möglichst geringem finanziellen Aufwand hinweggesetzt hat.


Limburg (kath.net/pbl) Das Bischofshaus auf dem Domberg in Limburg ist der Amtssitz von Bischof Dr. Georg Bätzing. Seit seiner Bischofsweihe und Amtseinführung im September 2016 haben der Bischof und seine Mitarbeiter dort ihren Arbeitsplatz. Hier empfängt der Bischof Gäste und trifft sich zu Beratungen und Konferenzen. In der Kapelle wird gebetet und regelmäßig Gottesdienst gefeiert. Ziel der Bistumsleitung war es, auch die Bischofswohnung, die nicht vom Bischof bewohnt wird, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Angedacht ist die Nutzung des Erdgeschosses der Wohnung als Erweiterung des Diözesanmuseums. Mit möglichst geringem finanziellen Aufwand sollte die Wohnung für die Belange des Museums und einer dauerhaften Sonderausstellung zur Geschichte des Bistums hergerichtet werden. Diese Sonderausstellung sollte im Frühjahr eröffnet werden. Um einen Wohnraum in einen öffentlichen Ausstellungsraum umzuwandeln, muss die Umnutzung beantragt werden. Unter anderem sollten dazu Fragen des Brandschutzes, der Fluchtwege und die Frage nach einem begehbaren Anschluss zum Museum geklärt werden.


Anfang März hat die Bistumsleitung nun erfahren, dass sich ein Mitarbeiter der Bischöflichen Verwaltung über die Absichten einer Herrichtung der Wohnung mit möglichst geringem finanziellen Aufwand hinweggesetzt hat. Im November 2017 schloss der Mitarbeiter einen Architektenvertrag ab und beauftragte Fachplaner. Daraus entstand die Planung einer Baumaßnahme mit einem Volumen von mehr als 400.000 Euro.

Nach Bekanntwerden dieser Planungen und dem finanziellen Ausmaß hat die Bistumsleitung unverzüglich einen Baustopp ausgesprochen und mit der internen Aufklärung begonnen. Festgestellt wurden schwerwiegende Regelverstöße, auch deshalb sind arbeitsrechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter eingeleitet worden. Unter anderem ist gegen das strenge Vier-Augen-Prinzip bei der Planungsfreigabe verstoßen worden. Auch die Beratung und Freigabe in den Gremien der diözesanen Vermögensverwaltung war nicht erfolgt.

Das Bistum rechnet mit Ansprüchen aus Planungs- und Handwerkerkosten, die bereits erbracht wurden, im niedrigen sechsstelligen Bereich. Diese Kosten müssen dann vom Bistum getragen werden. Bischof und Generalvikar wollen weiter an der Nutzung der Wohnung als Erweiterung des Diözesanmuseums festhalten. Wann die ursprünglich angedachten Umnutzungsmaßnahmen durchgeführt werden können, steht aktuell noch nicht fest.

Archivfoto (c) Bistum Limburg


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