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Wir appellieren an Gesundheitsminister Gröhe!18. Jänner 2018 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Ärzte für das Leben/Prof. Cullen zu Sterbehilfe: Wir appellieren an Gesundheitsminister Gröhe, dem Vorschlag von Prof. Di Fabio zu folgen, bis zur gesetzlichen Klarstellung durch das Parlament ein Nichtanwendungserlass anzufertigen
Berlin (kath.net/pm) Am 2. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht die private Einfuhr von Pentobarbital für Suizidzwecke erlaubt und damit die nur kurz vorher mühsam errungene Regelung des ärztlich assistierten Suizids massiv in Frage gestellt. Die Begründung des Urteils hat der Verein Ärzte für das Leben in einer Pressemitteilung am 23. Mai 2017 als haarsträubend bezeichnet und bemerkte, dass das Grundgesetz weder ein Recht auf Selbsttötung noch ein solches auf assistierten Suizid kenne. Ferner kritisierte der Verein, dass die Nichtverordnungsfähigkeit von Pentobarbital
mit dem einfachen Trick ausgehebelt [wird], die Tötung eines Menschen als Therapie umzuetikettieren. 
Durch das am 15. Januar bekannt gemachte Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio sehen sich die Ärzte für das Leben nun auf ganzer Linie bestätigt, bemerkte der Vorsitzende des Vereins, Prof. Paul Cullen, gestern in Münster. In seinem Gutachten geißelt Prof. Di Fabio die übermäßige Betonung des Selbstbestimmungsrechts durch das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung, die nur dem parlamentarischen Gesetzgeber zustehen kann. Ferner betont di Fabio, wie von uns bereits im Mai 2017 angemerkt, die fehlende verfassungsrechtliche Pflicht unseres Staates, [einem] Sterbewilligen das für den Freitod notwendige Mittel zu verschaffen. Schließlich unterstreicht das Gutachten, dass eine Erwerbserlaubnis zum Zweck der Selbsttötung
weder vom Wortlaut noch vom Sinn des
[Betäubungsmittelgesetztes] erfasst wird. Wir freuen uns sehr über das Gutachten von einem der angesehensten Rechtswissenschaftler unseres Landes sagte Cullen, und appellieren an Gesundheitsminister Gröhe, dem Vorschlag von Prof. Di Fabio zu folgen, bis zur gesetzlichen Klarstellung durch das Parlament ein Nichtanwendungserlass anzufertigen, um das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aus der Bindung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu entlassen. Symbolbild: Sterbehilfe

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Lesermeinungen| | 19. Jänner 2018 | | | | Schlechte Aussichten Grundproblem der FM durchseuchten Regentschaft: wie wird Euthanasie trotz der üblen Praxis unter den braunen Genossen in Deutschland 🇩🇪 durchgesetzt?
Diese unglaubliche Inszenierung anhand eines Einzelfalles mit dem konsequenten aufwendigen Durchmarsch durch alle Instanzen um dann doch die Hintertür zu Euthanasie zu öffnen zeigt wo wir als Land stehen.
Liebe Ärzte, leider wird ein erklärt konservativer Politiker genau das tun, was derartige Leute schon immer getan haben- zu konservieren was die Progressisten angezettelt haben.
Wann haben Konservative jemals korrigierende Gegenmaßnahmen gegen die lebensvernichtende Gesetzgebung der Internazis durchgeführt?
Das Gutachten zeigt einmal mehr wie etabliert der Gesetzesbruch bei den staatlichen Instanzen gediehen ist.
Nachdem bereits vor einigen Jahren ein Drittel der Ärtze ihre Bereitschaft erklärt haben Menschen beim Selbstmord helfen zu wollen wenn der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür schafft kommt es wie es kommen m |  1
| | | | | Aschermittwoch 18. Jänner 2018 | | | | Rechtsbeugung Wenn Sterbehilfe als Therapie bezeichnet, und dies von der Behörde toleriert wird, so sieht am wie tief die Justiz bereits gesunken ist. |  4
| | | | | Adamo 18. Jänner 2018 | | | | Seit wann hat denn das Bundesverwaltungsgericht das Recht zu bestimmen, dass die Nichtverordnungsfähigkeit von Pentobarbital mit einem EINFACHEN TRICK ausgehebelt werden kann: Die Tötung eines Menschen als "THERAPIE" umzuettikettieren? Hat denn nur noch der Gesundheitsminister Gröhe und das Bundesverwaltungsgericht das Sagen
und nicht mehr unser Parlament in Berlin? |  3
| | | | | girsberg74 18. Jänner 2018 | | | | Es ist einfach unglaublich! Wo bleibt bei solchen Richtern der normale Hausverstand?
Wahrscheinlich würden diese aus Prinzip, dass man einem Lebewesen nicht so leicht etwas antut, wenn man es siezt, eine Kuh noch mit "Sie" ansprechen.
(Dieser Gedanke so ähnlich bei Robert Musil - "Der Mann ohne Eigenschaften") |  2
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