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| ![]() UN-Menschenrechtsausschuss für "Entkriminalisierung" der Abtreibung7. November 2017 in Chronik, 16 Lesermeinungen Frauen sollten Zugang zu Abtreibungen haben, die sie sich auch finanziell leisten können. Das fordert der Ausschuss in einem Kommentar zum UN-Zivilrechtspakt, der derzeit erarbeitet wird. Genf (kath.net/LSN/jg) Der CCPR arbeitet an einem Kommentar zum Abschnitt 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der das Recht auf Leben betrifft. Der auch UN-Zivilpakt genannte völkerrechtliche Vertrag ist von 168 Staaten ratifiziert worden. Der Kommentar des CCPR ist rechtlich nicht bindend. Da der Ausschuss die Umsetzung des UN-Zivilpaktes in den Unterzeichnerländern überwacht, wird ein Kommentar dieses Gremiums Gewicht haben, schreibt Stefano Gennarini von C-FAM. Für Frauen müsse es tatsächlich möglich sein, eine Abtreibung durchführen zu lassen. Diese müsse auch leistbar sein, heißt es in der aktuellen Fassung des Kommentars. Dies sei notwendig, damit der Zugang zu Abtreibungen für Vergewaltigungsopfer leichter werde, sagte Sarah Cleveland, eines der 18 Mitglieder des CCPR. Die Unterzeichnerstaaten sollen aber einen gewissen Spielraum haben, sagt Yuval Shany, der innerhalb des Ausschusses für die Erstellung des Kommentars verantwortlich ist. Das Thema Spätabtreibungen werde darin nicht behandelt, kündigte er an. Seine deutsche Kollegin Anja Seibert-Fohr stimmt ihm zu. Die Unterzeichnerstaaten könnten festlegen, wann das Leben beginne, sagt sie. Lebensschutzorganisationen aus aller Welt haben gegen diese Interpretation des Rechts auf Leben protestiert. Australien, Ägypten, Malta, Polen, Russland und die USA lehnen die Sichtweise des Menschenrechtsausschusses ebenfalls ab. Der Kommentar des CCPR befindet sich in der Entwurfsphase. Das Thema Euthanasie steht noch auf der Tagesordnung. Die aktuelle Fassung sieht kein generelles Verbot aktiver Maßnahmen zu Beendigung des Lebens vor. Eine endgültige Formulierung steht noch aus. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUNO
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