UN-Menschenrechtsausschuss für "Entkriminalisierung" der Abtreibung

7. November 2017 in Chronik


Frauen sollten Zugang zu Abtreibungen haben, die sie sich auch finanziell leisten können. Das fordert der Ausschuss in einem Kommentar zum UN-Zivilrechtspakt, der derzeit erarbeitet wird.


Genf (kath.net/LSN/jg)
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (CCPR) hat sich für eine "Entkriminalisierung" der Abtreibung ausgesprochen. Die Lebensschutzorganisation Center for Family & Human Rights (C-FAM) wirft dem Ausschuss deshalb vor, damit Ungeborenen das Recht auf Leben abzusprechen und ein Recht auf Abtreibung einführen zu wollen.

Der CCPR arbeitet an einem Kommentar zum Abschnitt 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der das Recht auf Leben betrifft. Der auch UN-Zivilpakt genannte völkerrechtliche Vertrag ist von 168 Staaten ratifiziert worden. Der Kommentar des CCPR ist rechtlich nicht bindend. Da der Ausschuss die Umsetzung des UN-Zivilpaktes in den Unterzeichnerländern überwacht, wird ein Kommentar dieses Gremiums Gewicht haben, schreibt Stefano Gennarini von C-FAM.

Für Frauen müsse es tatsächlich möglich sein, eine Abtreibung durchführen zu lassen. Diese müsse auch „leistbar“ sein, heißt es in der aktuellen Fassung des Kommentars. Dies sei notwendig, damit der Zugang zu Abtreibungen für Vergewaltigungsopfer leichter werde, sagte Sarah Cleveland, eines der 18 Mitglieder des CCPR.

Die Unterzeichnerstaaten sollen aber einen gewissen Spielraum haben, sagt Yuval Shany, der innerhalb des Ausschusses für die Erstellung des Kommentars verantwortlich ist. Das Thema Spätabtreibungen werde darin nicht behandelt, kündigte er an. Seine deutsche Kollegin Anja Seibert-Fohr stimmt ihm zu. Die Unterzeichnerstaaten könnten festlegen, wann das Leben beginne, sagt sie.

Lebensschutzorganisationen aus aller Welt haben gegen diese Interpretation des Rechts auf Leben protestiert. Australien, Ägypten, Malta, Polen, Russland und die USA lehnen die Sichtweise des Menschenrechtsausschusses ebenfalls ab.

Der Kommentar des CCPR befindet sich in der Entwurfsphase. Das Thema Euthanasie steht noch auf der Tagesordnung. Die aktuelle Fassung sieht kein generelles Verbot aktiver Maßnahmen zu Beendigung des Lebens vor. Eine endgültige Formulierung steht noch aus.


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