Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Elend der Fürbitten
  2. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  3. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  4. Der entschärfte Gott
  5. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  6. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  7. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  8. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  9. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  10. Theologe Thomas Söding: „Es braucht eine katholische Internationale!“
  11. Realitätsverlust im Bistum Chur
  12. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  13. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  14. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  15. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"

Australischer Erzbischof würde für Beichtgeheimnis ins Gefängnis gehen

18. August 2017 in Weltkirche, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Erzbischof Denis Hart aus Melbourne übte scharfe Kritik an Regierungsplänen, die katholische Priester verpflichten soll, auch Missbrauchsfälle, die sie im Rahmen einer Beichte erfahren, zu melden.


Melbourne (kath.net/pl) Erzbischof Denis Hart (Foto) aus Melbourne würde das Risiko des Gefängnisses auf sich nehmen, um auch bei Bekenntnis von sexuellem Missbrauch das Beichtgeheimnis nicht zu brechen. Der australische Erzbischof äußerte sich nach den Forderungen, dass australische Priester künftig gesetzlich gezwungen werden könnten, sexuellen Missbrauch, der ihnen seitens eines Täters oder eines Opfers im Rahmen einer sakramentalen Beichte geoffenbart wurde, den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die Beichte sei vielleicht die einzige Möglichkeit für einen Missbrauchstäter oder für ein Kind, das missbraucht wurde, einen tiefergehenden Rat zu erhalten.

Der Erzbischof vertrat, dass die Heiligkeit der Kommunikation mit Gott während des Sündenbekenntnisses über dem Gesetz stehe. Das Sündenbekenntnis in der Beichte habe mit „heiligem Vertrauen“ zu tun. Dies sei für Nichtkatholiken schwer zu verstehen, „doch wir empfinden das als sehr, sehr heilig und es gehört sehr stark zu uns“. Das berichtete der „Guardian Australia“


Gleichzeitig wies Hart darauf hin, dass man selbstverständlich ein Missbrauchsopfer ermutigen würde, sich jemandem zu offenbaren, der dies weiterleite, etwa einem Lehrer. Der Generalstaatsanwalt George Brandis erläuterte seinerseits, dass man in diesen Überlegungen „wichtige Fragen der Religionsfreiheit“ prüfen müsse“. Eigentlich habe das Gesetz immer „bestimmte Bereiche beruflicher Privatheit“ geschützt.

Einem jüngst veröffentlichten Bericht über sexuellen Missbrauch von Kinder der entsprechenden Königlichen Kommission sei zu entnehmen gewesen, dass die Kommission verstanden habe, dass das Beichtsiegel unverletzlich sei, besonders für Katholiken. Allerdings habe der Bericht Hinweise darauf, dass es Vorgänge gegeben habe, bei denen Missbrauchstäter wiederholt den Missbrauch gebeichtet hätten und immer wieder um Vergebung gesucht hätten, berichtete der „Guardian Australia“.

Auch der Erzbischof von Brisban, Mark Coleridge, wies darauf hin, dass die Beziehung zwischen Priester und Beichtendem im Bußsakrament keiner anderen Beziehung vergleichbar sei, weil der Büßende nicht zum Priester spreche, sondern zu Gott. Der Priester sei nur ein Mittler. Dies müsse man beachten, „wenn man rechtliche Entscheidungen über das Beichtgeheimnis trifft“.

Erzbischof Hart


Foto Erzbischof Hart (c) Erzbistum Melbourne


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"
  2. Umkehr – Beichte – Bußsakrament
  3. USA: Nach zehn Jahren Pause kehrt Social-Media-Influencer Willie Prince-Mata zur Beichte zurück
  4. Frankreich: Comeback der Beichte?
  5. Jesus Christus hat das Sakrament der Versöhnung eingesetzt, über das uns alle Sünden vergeben werden
  6. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  7. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  8. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  9. So ist Beichte!
  10. Zur Erlaubnis der Generalabsolution in Zeiten des #Covid19






Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  4. Realitätsverlust im Bistum Chur
  5. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  6. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  7. Vom Elend der Fürbitten
  8. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  9. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  10. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  11. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  12. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  13. Papst bezieht diesen Samstag seine Wohnung im Apostolischen Palast
  14. Der entschärfte Gott
  15. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz