Australischer Erzbischof würde für Beichtgeheimnis ins Gefängnis gehen

18. August 2017 in Weltkirche


Erzbischof Denis Hart aus Melbourne übte scharfe Kritik an Regierungsplänen, die katholische Priester verpflichten soll, auch Missbrauchsfälle, die sie im Rahmen einer Beichte erfahren, zu melden.


Melbourne (kath.net/pl) Erzbischof Denis Hart (Foto) aus Melbourne würde das Risiko des Gefängnisses auf sich nehmen, um auch bei Bekenntnis von sexuellem Missbrauch das Beichtgeheimnis nicht zu brechen. Der australische Erzbischof äußerte sich nach den Forderungen, dass australische Priester künftig gesetzlich gezwungen werden könnten, sexuellen Missbrauch, der ihnen seitens eines Täters oder eines Opfers im Rahmen einer sakramentalen Beichte geoffenbart wurde, den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die Beichte sei vielleicht die einzige Möglichkeit für einen Missbrauchstäter oder für ein Kind, das missbraucht wurde, einen tiefergehenden Rat zu erhalten.

Der Erzbischof vertrat, dass die Heiligkeit der Kommunikation mit Gott während des Sündenbekenntnisses über dem Gesetz stehe. Das Sündenbekenntnis in der Beichte habe mit „heiligem Vertrauen“ zu tun. Dies sei für Nichtkatholiken schwer zu verstehen, „doch wir empfinden das als sehr, sehr heilig und es gehört sehr stark zu uns“. Das berichtete der „Guardian Australia“

Gleichzeitig wies Hart darauf hin, dass man selbstverständlich ein Missbrauchsopfer ermutigen würde, sich jemandem zu offenbaren, der dies weiterleite, etwa einem Lehrer. Der Generalstaatsanwalt George Brandis erläuterte seinerseits, dass man in diesen Überlegungen „wichtige Fragen der Religionsfreiheit“ prüfen müsse“. Eigentlich habe das Gesetz immer „bestimmte Bereiche beruflicher Privatheit“ geschützt.

Einem jüngst veröffentlichten Bericht über sexuellen Missbrauch von Kinder der entsprechenden Königlichen Kommission sei zu entnehmen gewesen, dass die Kommission verstanden habe, dass das Beichtsiegel unverletzlich sei, besonders für Katholiken. Allerdings habe der Bericht Hinweise darauf, dass es Vorgänge gegeben habe, bei denen Missbrauchstäter wiederholt den Missbrauch gebeichtet hätten und immer wieder um Vergebung gesucht hätten, berichtete der „Guardian Australia“.

Auch der Erzbischof von Brisban, Mark Coleridge, wies darauf hin, dass die Beziehung zwischen Priester und Beichtendem im Bußsakrament keiner anderen Beziehung vergleichbar sei, weil der Büßende nicht zum Priester spreche, sondern zu Gott. Der Priester sei nur ein Mittler. Dies müsse man beachten, „wenn man rechtliche Entscheidungen über das Beichtgeheimnis trifft“.

Erzbischof Hart


Foto Erzbischof Hart (c) Erzbistum Melbourne


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