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| ![]() Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung wegen Abtreibungsfrage unwirksam22. Mai 2017 in Deutschland, 5 Lesermeinungen Klinikdirektor Fröhling hatte öffentlich Abtreibungsweigerung des Gynäkologiechefarztes der Capio-Klinik Danneberg unterstützt, dafür durfte er nicht gefeuert werden Ärztekammer kritisiert finanziellen Druck der Gesundheitsministerin auf die Klinik Lüneburg (kath.net) Klinikdirektor Markus Fröhling war im Februar 2017 von seiner Klinik in Dannenberg fristlos gekündigt worden, da er öffentlich den damaligen Gynäkologie-Chefarzt Thomas Börner unterstützt hatte, der Abtreibungen in seiner gynäkologischen Abteilung abgelehnt hatte. Fröhling hatte gegen die Kündigung Klage eingereicht. Das Arbeitsgericht Lüneburg am 19. Mai diese fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, der Capio-Konzern muss die Kündigung zurücknehmen und Fröhling zu den früheren Konditionen weiterbeschäftigen. Das berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur idea. Unter Hinweis auf die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtete idea weiter, dass der Konzern aber wohl den Klinikdirektor nicht weiterbeschäftigen, sondern eher eine deutliche Anfindung bezahlen werde. Inzwischen hat sich auch die Ärztekammer Niedersachsen in den bundesweit in den Medien debattierten Fall eingeschaltet. Der Geschäftsführer der Ärztekammer für die Bereiche Recht und Öffentlichkeit, Prof. Karsten Scholz (Hannover), hat nach Darstellung von idea Aussagen der niedersächsischen Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) kritisiert, sie hatte dem Krankenhaus mit der Entziehung von Finanzmitteln gedroht. Der Staat dürfe, so Scholz im Niedersächsischen Ärzteblatt, vom Vorhalten eines rechtswidrigen Behandlungsangebots weder die Gewährung allgemeiner Fördermitteln abhängig machen noch einen entsprechenden ,Qualitätsindikator zur Grundlage der Krankenhausplanung für das gesamte Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe erheben. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums wies dies zurück. Hintergrund zu diesem Thema: - Abtreibung ist zwar teilweise straffrei, aber immer rechtswidrig! - 'Abtreibung ist keine Behandlung zur Wiederherstellung der Gesundheit' - Keine Abtreibung - Wird Chefarzt jetzt rausgeworfen? - 'Kein Arzt kann verpflichtet werden' Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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