Arbeitsgericht: Fristlose Kündigung wegen Abtreibungsfrage unwirksam

22. Mai 2017 in Deutschland


Klinikdirektor Fröhling hatte öffentlich Abtreibungsweigerung des Gynäkologiechefarztes der Capio-Klinik Danneberg unterstützt, dafür durfte er nicht gefeuert werden – Ärztekammer kritisiert finanziellen Druck der Gesundheitsministerin auf die Klinik


Lüneburg (kath.net) Klinikdirektor Markus Fröhling war im Februar 2017 von seiner Klinik in Dannenberg fristlos gekündigt worden, da er öffentlich den damaligen Gynäkologie-Chefarzt Thomas Börner unterstützt hatte, der Abtreibungen in seiner gynäkologischen Abteilung abgelehnt hatte. Fröhling hatte gegen die Kündigung Klage eingereicht. Das Arbeitsgericht Lüneburg am 19. Mai diese fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, der Capio-Konzern muss die Kündigung zurücknehmen und Fröhling zu den früheren Konditionen weiterbeschäftigen. Das berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Unter Hinweis auf die „Elbe-Jeetzel-Zeitung“ berichtete „idea“ weiter, dass der Konzern aber wohl den Klinikdirektor nicht weiterbeschäftigen, sondern eher eine deutliche Anfindung bezahlen werde.

Inzwischen hat sich auch die Ärztekammer Niedersachsen in den bundesweit in den Medien debattierten Fall eingeschaltet. Der Geschäftsführer der Ärztekammer für die Bereiche Recht und Öffentlichkeit, Prof. Karsten Scholz (Hannover), hat nach Darstellung von „idea“ Aussagen der niedersächsischen Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) kritisiert, sie hatte dem Krankenhaus mit der Entziehung von Finanzmitteln gedroht. Der Staat dürfe, so Scholz im „Niedersächsischen Ärzteblatt“, vom Vorhalten eines rechtswidrigen Behandlungsangebots weder die „Gewährung allgemeiner Fördermitteln abhängig machen noch einen entsprechenden ,Qualitätsindikator’ zur Grundlage der Krankenhausplanung für das gesamte Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe erheben“. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums wies dies zurück.

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