Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Unwahrscheinlich aber eindeutig: Gemeinsamkeiten zwischen der Piusbruderschaft und Priesterinnen“
  2. Vatikan sieht Kirche vor Traditionsbruch
  3. AfD-Gemeinderat muss Katholische Landjugendbewegung verlassen
  4. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  5. „Die trügerische Taktik der stillen Revolution“
  6. Britischer Erzbischof Longley erlaubt zwei Messfeiern im vortridentinischen Sarum-Usus
  7. USA: Zahl der Teenager-Mädchen, die sich als lesbisch oder bisexuell bezeichnen, sinkt stark
  8. Hartl: Wenn das in Frankreich „Schülerproteste sind, warum weht so oft die Palästinenserfahne?“
  9. Good news - Vatikan: Papst Leo ist krebsfrei und braucht keine weitere Therapie!
  10. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe
  11. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“
  12. Papst Leo sagt die Assisi-Reise ab!
  13. „Wenn du ihn verstehst, ist es nicht Gott“
  14. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  15. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“

Nach Zeugen-Jehovas-Verbot Sorge über weitere Kreml-Repressionen

22. April 2017 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Zeugen Jehovas, die ihren Glauben weiter ausüben, drohen künftig Strafverfolgung, Geldstrafen oder gar Gefängnis bis zu zehn Jahren


Prag-Moskau (kath.net/KAP) Nach dem Verbot der Zeugen Jehovas in Russland haben Menschenrechtler ihre Sorge geäußert, dass weitere Repressionen gegen kleine und unabhängige Glaubensgemeinschaften folgen könnten. Dabei werden von Beobachtern die Pfingstler und weiter evangelikale Demominationen sowie die Mormonen genannt. Grundlage dafür sei das im Juli 2016 in Kraft getretene "Yarovaya-Gesetz", wie das Prager Portal "RadioFreeEurope" am Freitag berichtet.

Das Oberste Gericht hatte am Donnerstag einen Antrag des Justizministeriums gebilligt, in dem die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas als extremistische Gruppe eingestuft wird, die die öffentliche Ordnung bedrohe und Familien zerstöre. Die Zentrale der Gruppe und ihre 395 Regionalverbände würden geschlossen, ihr Besitz beschlagnahmt. Zeugen Jehovas, die ihren Glauben weiter ausüben, drohen künftig Strafverfolgung, Geldstrafen oder gar Gefängnis bis zu zehn Jahren.


Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte am Freitag das vom Obersten Gericht Russlands ausgesprochene Verbot der Zeugen Jehovas. Das Urteil sei ein gravierender Verstoß gegen Russlands Verpflichtung auf Achtung der Religions- und Versammlungsfreiheit, erklärte die Organisation am Freitag in New York. Mehr als 100.000 Angehörige der Glaubensgemeinschaft in ganz Russland seien betroffen. Die Zeugen Jehovas kündigten unterdessen an, sie wollten die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten.

Die Menschenrechtsorganisation verweist auf Angaben des russischen Justizministeriums, nach denen seit 2007 bereits mehrere Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas verboten worden seien. In den meisten Fällen sei das mit dem Argument untermauert worden, die Zeugen Jehovas beanspruchten eine Überlegenheit gegenüber anderen Religionen und hielten ihre Auslegung der Bibel für allein gültig. Im Februar war die Zentrale der Zeugen Jehovas in Sankt Petersburg durchsucht worden. Weltweit haben die Zeugen Jehovas rund acht Millionen Mitglieder.

Bereits 2015 war in Russland ein erstes diskriminierendes Gesetz gegen gewisse Glaubensgemeinschaften in Kraft getreten. Gefordert wurde, dass diese ihre ausländischen Geldquellen offenlegten. Sollten diesbezügliche Fristen nicht eingehalten werden, drohe die Auflösung. Wie das umstrittene Gesetz zu Nichtregierungsorganisationen aus dem Jahr 2012 stellte das Gesetz von 2015 Empfänger von ausländischen Geldern unter Generalverdacht. Solche Glaubensgemeinschaften müssen seither jährlich einen detaillierten Finanzbericht vorlegen. Außerdem müssen sie Angaben zu ihrem Leitungspersonal machen und darlegen, dass ihre Aktivitäten ihrer Satzung entsprechen.

Die orthodoxe Kirche unterstützte die Verschärfung, weil sie kein ausländisches Geld erhält. Andere Konfessionen sowie muslimische und jüdische Organisationen werden allerdings zum Teil aus dem Ausland finanziert.

Der deutsche Humboldt-Universitätstheologe Joachim Willems warnte im Vorjahr, dass die Gesetze auf bestimmte dynamische Religionsgemeinschaften wie Baptisten und Pfingstkirchen abzielten. Sie seien vom Staat zu "ausländischen" und "nichttraditionellen" Gruppen erklärt worden.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Russland

  1. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  2. Russischer Metropolit für Besetzung weiterer Gebiete der Ukraine
  3. Die menschenverachtenden Angriffe auf die Ukraine durch Russland gehen täglich weiter!
  4. Russland – Ein Beispiel für eine politische Religion
  5. Putins 'P.R.-Auge' blickt auf Österreich-Ungarn
  6. Von Russen verschleppt - Papst erhielt Gebetbuch von vermissten ukrainischen Ordensleuten
  7. Wladimir Putin ist KEIN 'Geschenk Gottes'
  8. Ukraine: "An der Front gibt es keinen Atheisten"
  9. Russischer Diktator Putin "im Bann" von Schamanen
  10. Weihe Russlands und der Ukraine: Vatikanischer Mariologe sieht keinen Bezug zu Fatima







Top-15

meist-gelesen

  1. Gott inmitten von Töpfen und Geschirr
  2. War der katholische Soldat Gus March-Phillipps (+1942) ein Vorbild für die Filmfigur James Bond?
  3. „Lourdes ganz nah: Komm und begegne der heiligen Bernadette“
  4. Papst beruft Wiener Uni-Professor Tück in die Internationale Theologenkommission
  5. Papst sprach auch mit Selenskyj über Lage in Frontstadt Oleschky
  6. Apostolisch und nix anderes
  7. Die Bibel schweigt nicht zur Abtreibung. Es gibt die Zehn Gebote: Du sollst nicht töten!'
  8. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“
  9. "Ministrant Putins": Tück übt scharfe Kritik an Moskauer Patriarch
  10. „Mehr Katholiken in Afrika als in Europa“
  11. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“
  12. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  13. Genesungswünsche für Papst: "Lieber Papst Leo ..."
  14. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  15. Medjugorje-Seher: "Ich bin nur ein Werkzeug"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz