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Wort zur erneuerten Ehe-/Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia

1. Februar 2017 in Deutschland, 41 Lesermeinungen
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Bischöfe veröffentlichen Wort zur erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia - „Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche“


Bonn (kath.net/DBK) Die deutschen Bischöfe haben heute (1. Februar 2017) das Wort „,Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche‘ – Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia“ veröffentlicht. Papst Franziskus hatte in den Jahren 2014 und 2015 zwei Bischofssynoden zu Fragen von Ehe und Familie durchgeführt. Danach verfasste er das Nachsynodale Apostolische Schreiben Amoris laetitia, das am 8. April 2016 erschien. Die deutschen Bischöfe haben über die Bedeutung und Wegweisung dieses Dokumentes in den vergangenen Monaten intensiv beraten. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage nach den Schlussfolgerungen, die sich für die Ehe- und Familienpastoral in der Kirche Deutschlands ergibt.

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat auf seiner Sitzung am 23. Januar 2017 die Ergebnisse abschließend diskutiert und in einem Dokument zusammengefasst. Darin betonen die Bischöfe den pastoralen und theologischen Nutzen von Amoris laetitia. Vor allem bringen sie ihren Respekt allen gegenüber zum Ausdruck, die im alltäglichen Leben Ehe und Familie glaubwürdig vorleben. Die Bischöfe nennen als Konsequenzen, die sich aus Amoris laetitia ergeben, insbesondere folgende Säulen einer Ehe- und Familienpastoral:


Die Ehevorbereitung bedarf einer Intensivierung, eines verbindlicheren und zugleich überzeugenderen Charakters.
Die Bemühungen um die Ehebegleitung sollen verstärkt werden: Eheleute und Familien, insbesondere auch in konfessionsverbindenden Ehen, sollen in der Kirche Angebote für ihre Lebenssituationen finden.
Die Familien sollen als Lernorte des Glaubens unterstützt und in dieser oft schwierigen Aufgabe gestärkt werden.
Die Zerbrechlichkeit von Ehe und Familie verlangt ein besonders sensibles Verhalten. Papst Franziskus hat dafür den Dreiklang von Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern ins Gespräch gebracht. Dieser Dreiklang soll die Pastoral bestimmen, woraus ein hoher Anspruch erwächst.

Zum letztgenannten Aspekt merken die Bischöfe an: Katholiken, die nach einer Scheidung zivilrechtlich wieder geheiratet haben, sind zunächst einmal eingeladen, auf die Kirche vor Ort zuzugehen, sich an ihrem Leben zu beteiligen und als lebendige Glieder der Kirche zu reifen. Für die Frage nach dem Empfang der Sakramente sehen die Bischöfe in Amoris laetitia keine allgemeine Regel und keinen Automatismus. Erforderlich sind nach ihrer Überzeugung vielmehr differenzierte Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden. Mit Amoris laetitia gehen die Bischöfe von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von einem Seelsorger begleitet wird.

In ihrem Dokument empfehlen die Bischöfe, den Weg von Ehe und Familie mit der Kirche zu gehen und dabei die wegweisenden und lebensnahen Worte von Papst Franziskus zu bedenken.

Wort der deutschen Bischöfe zur erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia - Das DBK-Dokument in voller Länge!




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Lesermeinungen

  6. Februar 2017 
 

AL geht von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von einem Seelsorger begleitet wird

Wer leistet denn die intensive seelsorgerliche Begleitung?
Der Betroffene wird sich den seelsorgerlichen Begleiter bestimmt auswählen dürfen.

Offenbar muß dieser Seelsorger kein Priester sein sondern kann auch ein Laie sein (s.u.)

Wer wacht über eine zu vermeidende Haltung eines Laxismus ohne intensives Hinsehen im Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern?
Eine Pastoralreferentin meldete sich öffentlich zu Wort, die einem Ansinnen sog. WvG die Kommunion zu empfangen beifallklatschend beiseite stehen möchte.

http://www.dbk.de/katholische-kirche/katholische-kirche-deutschland/aufgaben-kath-kirche/sakramente-seelsorge/

Das könnte ein böses Erwachen geben, spätestens beim persönlichen Gericht.


5
 
 Paddel 3. Februar 2017 

Original mehrmals gelesen, nicht kapiert

gilt die Zulassung zu den Sakramenten nun nur für die Fälle, deren Ehen nicht annulliert werden können und auch nur dann unter bestimmten Voraussetzungen?


5
 
 hauch 2. Februar 2017 
 

@lieber Rolando, danke Ihnen für Ihre guten Wünsche. Es freut mich dass auch Sie diese Gnade geschenkt bekommen haben. Segne und bewahre Sie der Herr!
Zur Heiligen Kommunion: wenn wir uns bewusst sind wer sich uns hier eigentlich schenkt und hingibt, dann fallen wir vor Demut auf die Knie. Und ich bin überzeugt dann ist es uns ein Schmerz den Herrn zu verraten oder zu missbrauchen.
Es wäre schön wenn unser Papst mit den Kardinälen diese Streitthemen hinter den Kulissen annehmen würde, uns dieses Ergebnis dann offengelegt würde und wir Gläubigen den Mut wie den Glauben haben könnten dann im Gehorsam zu folgen.
Wie die Medien nun wieder den Text der Bischöfe interpretieren und der Welt präsentieren steht auf einem anderen Blatt...es richtet sehr viel Schaden an und hält viele Menschen ab es zu wagen der liebenden Einladung des Herrn entgegen zu gehen.
Dem Flüsterer bereiten solche Situationen sicherlich Vergnügen


5
 
 tuennes 2. Februar 2017 
 

@Ehrmann
Eine standesamtliche Eheschließung ist insofern nur dann "uninterressant", wenn beide Partner katholisch sind. (Weil sie die Formpflicht nicht einhalten, ist die Ehe nicht gültig.) Anders ist es aber wenn z.B. einer der Ehepartner evangelisch ist. (Dann gilt keine Formpflicht und die Ehe ist nicht wegen Formmangels ungültig.) In so einem Fall muss die standesamtliche Ehe für ungültig erklärt werden.


3
 
 Rolando 2. Februar 2017 
 

Jesuslebt

Genauso sehe ich es auch, ebenso meint es auch der Papst, sowie Kurienkardinal Müller. Den Spielraum zur Eigeninterpretation im Ungehorsam gibt es immer, deshalb viele Befürchtungen, doch der Herr schaut auf die Entscheidung jedes Einzelnen, im Sinne von Bewusstsein oder Unwissenheit.


5
 
 Rolando 2. Februar 2017 
 

hauch

Und das ist es, was ich in meinen Beiträgen immer wieder betone, auch bei vorhergehenden Kommentaren zu AL, es ist Sündenerkenntnis und Sündenbewusstsein nötig, (ist eine Gnade), dann findet sich für jede Situation mit der Hilfe Gottes immer eine Lösung. Liebe @hauch, ich kann ihre Freude nachvollziehen, bei mir wars ähnlich. Ihnen, Euch, Gottes reichsten Segen und seine Begleitung auf Eueren weiteren Lebensweg.


5
 
 Konrad Georg 1. Februar 2017 
 

Die Gefahr ist groß,

daß viele Getäuschte im Wellnesporsche auf der neu gebauten Autobahn Richtung Himmels(scheunen)tor an der engen Pforte zerschellen werden.
Ich bin nicht der Richter. Und es ist kein Spaß, wenn ich sehen muß, daß mein/unser Papst einen Barmherzigkeitsfimmel hat. Ich habe nachgeschaut, das Wort ist angemessen. Es gefällt mir trotzdem nicht.

Das was der Papst mit seinen Familiensynoden erreichen wollte, eine breite Zustimmung für sein Absicht, steht als Fußnote in AL.

Die Hauptsache ist wohl nirgends zu finden:
Mann und Weib, Vater und Mutter, Herr und Frau. Herr und Frau sind autonom, Mann und Weib sind dagegen halbe Portionen.
Nur wegen der Fortpflanzung gibt es zwei Geschlechter. Nur wegen der Kinder ist die Familie so überaus wichtig. Das Neugeborene Kind ist total auf seine Mutter hinfixiert. Beide sollen eine Symbiose bilden, die durch Vater und Geschwister vollständig wird.


9
 
 Jesuslebt! 1. Februar 2017 
 

zu den Sakramenten auch ohne Änderung des Lebens?

Ich lese Amoris Laetitia immer im Kontext von Humane Vitae und Familiaris Consortio. AL verweist auf Ausnahmen, in denen die Sakramente gespendet werden dürfen, obwohl eine irreguläre Situation besteht. Das ist aber nur unter einer Bedingung möglich: Wenn ein Ehenichtigkeitsverfahren aus mangel an Beweisen negativ entschieden wurde, und aber klar ist, wenn es Beweise geben würde, wäre die Ehe nichtig. Mit dem Urteil des Ehegerichtes muss dann der Gläubige zu seinem Priester des Vertrauens gehen. Dieser kann dann eine entsprechende Genehmigung vom Bischof erwirken.
Aber nie kann ein Priester einfach so einem Gläubigen nach eigenem Ermessen die Sakramente spenden, wenn er darum gebeten wird, obwohl er von der irregulären Situation weiß.
Und: Wie kann Barmherzigkeit geschenkt werden, wenn ich meine Sünden nicht erkenne, bzw. bestritten wird, das mein Verhalten sündhaft ist? Sakramente sollen Heilung bringen, nicht nur
Pflaster sein...


10
 
 scheinfrager 1. Februar 2017 
 

Den Punkt kapiere ich einfach nicht,

es ist doch offensichtlich, dass auch ein dutzend Mal schreiben, man wolle keinen Automatismus gar nichts daran ändern kann, was für ein Verfahren/Regeln man anwendet und dass irgendwer irgendwann in diesem Verfahren irgendwas tut/entscheidet; und darauf kommt es an.

Und entweder ergeben das Verfahren/die Regeln dann einen Automatismus oder eben nicht, abhängig davon wer was entscheidet.

Und das ist so, auch wenn man 100 mal sagt, man wolle oder wolle nicht irgendwas.

Ist mit staatlichen Gesetzen genauso; da kann der Politiker hundertmal sagen, das Gesetz/Regelwerk/-anwendung solle irgendwas bewirken/vermeiden; wenn das Gesetz/Regelwerk das nicht hergibt, dann ist das einfach nur Politikerdummschwätz, den niemand mit Ahnung ernst nimmt und auch niemand ernst nehmen sollte.


5
 
 MiserereMeiDeus 1. Februar 2017 
 

Hl. Thomas von Aquin

Am Samstag war der Gedenktag des Hl. Thomas von Aquin. Im liturgischen Abreißkalender war dazu ein Zitat von ihm abgedruckt, daß mich sofort bewegt hat. Zunächst nur auf unsere säkulare politische Lage bezogen, sehe ich heute auch mit klaren Augen die kirchenpolitische Dimension seiner Mahnung:

"Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit. Barmherzigkeit ohne Gerechtigkeit ist die Mutter der Auflösung."

--
Oh Herr, erbarme Dich unser, und schenke uns allen klare Erkenntnis unserer Sünden. Amen.


8
 
 hortensius 1. Februar 2017 
 

Erneuert oder verändert?

Jetzt heißt das plötzlich "erneuerte" Ehepastoral. Will man verschleiern, dass es eine veränderte, oder gar eine verfälschte Ehepastoral ist.


13
 
 carolus romanus 1. Februar 2017 

Es ergeben sich nun logische Folgen

Wenn ein Ehepartner eine(n) Geliebte(n) hat und beide aus Liebe nicht verlassen will und die Ehe aufrechterhalten möchte. Der Betreffende liebt beide Personen und kann dies mit seinem Gewissen vereinbaren - z.B. weil er ja niemanden verletzt, solange es nicht herauskommt, dann kann er folglich ebenfalls zur Kommunion gehen. Denn er lebt ja nur in einer "irregulären Situation". Also ist Polygamie im "Einzelfall", wenn der Betreffende eine "individuelle Entscheidung" getroffen hat, auch kein Hinderungsgrund für den Kommuniongang?!


9
 
 hortensius 1. Februar 2017 
 

Im fernsehen klingt es anders

BR und ZdF brachten soeben die Nachricht, dass jetzt Katholiken nach Scheidung und Wiederverheiratung zur Kommunion zugelassen seien. Diese Meldung wird von den Leuten sicherlich anders verstanden, als dies heute Kardinal Müller. Das fernsehen berief sich auf die deutsche Bischofskonferenz und zeigte dabei die Kardinäle Marx und Lehmann. Ist der wieder im Dienst?? Die Verwirrung wird noch größer.


10
 
 Stefan Fleischer 1. Februar 2017 

Unter meinen Texten von 2015

findet sich einer, der einen weiteren Aspekt in dieser ganzen Frage aufwirft. Unter dem Titel: "Die Ehenichtigkeitserklärung - Die Lösung?" schrieb ich damals:

bit.ly/1VPlNpX


5
 
 Ginsterbusch 1. Februar 2017 

Lieber Hl. Vater, könnten Sie vielleicht,

im Rahmen der sog. "Erneuerungen" evtl. auch die DBK abschaffen?
Dankeschön.


10
 
 lesa 1. Februar 2017 

Nicht Richten aber Orientierung

Hauch: Schön, dass Ihnen die Kirche viel bedeutet und dass sie den Weg gefunden haben. Aber bei dieser Handreichung ist es wie mit AL: Inspirierend und aufbauend. Aber die schönste und beste Torte wird lebensgefährlich, wenn sie Gift enthält. Darum muss man Einspruch erheben, wenn offensichtlich ist dass , gewisse Passagen den Gläubigen die klare Orientierung an der Lehre der Katholischen Kirche nicht vermitteln. Diese ist die rettende Wegweisung des Herrn für jeden Einzelnen.


17
 
 bernhard_k 1. Februar 2017 
 

Da steigt auch wieder nur Nebel auf ...

Sehr unkonkret das Ganze! Umso mehr ein Grund, auf die Beantwortung der Dubia zu drängen bzw. zu hoffen. Die armen Priester vor Ort werden es nicht leicht haben.

Kommt mir vor wie ein Wettkampfrichter im Stabhochsprung, der irgendwie begründen soll, warum der Sprung gültig sein soll, obwohl die Latte mit Karacho nach unten gesaust ist ...


19
 
 Emmeram1 1. Februar 2017 
 

Der übersehene Aspekt - Polygamie

Was in der ganzen Diskussion um AL in den letzten Monaten kaum je gesehen wurde, ist folgender Aspekt: Wenn ich nach ausreichender Busse, Reflexion, Unterscheidung etc. von der Kirche die Erlaubnis bekomme, meine neue Beziehung (nicht Ehe) zu leben und Sexualität zu haben, bzw. auch zur Kommunion zu gehen, wie wäre es dann, wenn ich mich nun doch mit einer Ehefrau wieder versöhnen würde (mit ihr bin ich ja sakramental verheiratet und dürfte ja problemlos Geschlechtsverkehr haben)? Mit anderen Worten man käme dann in eine legitime Situation hinein, mit zwei Personen eine körperliche Beziehung führen zu dürfen. Mit der einen weil man eine sakramentale Ehe führt und mit der anderen, weil die Kirche es akzeptiert hat.


16
 
 katinka 1. Februar 2017 
 

Und die verlassenen Ehepartner?

Die (unfreiwillig) verlassenen Ehepartner werden viel zu selten beachtet. So auch hier: Wenn der weggegangene, neu verheiratete Ehepartner zu der Überzeugung kommt, dass er zur Kommunion gehen darf, spielt dann der verlassene Ehepartner gar keine Rolle. Darf er es als Stich ins Herz hinnehmen, dass der andere seine einseitige Entscheidung nun auch von der Kirche akzeptiert leben kann, auch wenn der verlassene (und die Kinder) Teil noch trauert?
Und was ist mit dem verlassenen? HAt er jetzt eine Art Freibrief, sich jemanden neues zu suchen oder ist er selbst schuld, dass er dem WVG "das schöne Leben in Frieden nicht gönnt" und sich nach der Ehe zurücksehnt? Und wenn der Verlassene zu dem Schluß kommt, ja ich darf mir jemand neuen suchen, ist aber bei der Kirche angestellt : darf er in Zukunft den Job behalten? Und wenn der Verlassene sich neu bindet und der einst Weggehende möchte zurück - was ist denn dann? Ich dachte immer, die eheliche Treue solle Abbild der göttlichen Treue sein.


25
 
 Ehrmann 1. Februar 2017 

@ Berührend, was Sie schreiben - aber ich verstehe das Problem nicht

Standesamtliche Ehen sind für die Kirche bedeutungslos - und so, wie ich es lese, waren Sie beide jeweils nur standesamtlich verheiratet, daher vor der Kirche ledig. Es gab ein kurze Zeit, da die zivile Eheschließung von von der Kirche Ausgetretenen auch kirchlich anerkannt wurde - aber das wurde bald widerrufen. Ich denke kaum, daß Sie das betroffen hat, denn von Kirchenaustritt schreiben Sie nichts.Unser szt.Bürgermeistr Zilk und Dagmar Koller wurden von Kard.Groer angeprochen und getraut - denn beide waren voher mehrmals verheiratet gewesen, aber immer nur standesamtlich - also kirchlich kein Problem. Für Sie freue ich mich trotzdem und bete um eine gute Ehe für Sie auch weiterhin, auch wenn einmal der Himmel nicht so blau sein sollte. Denn Liebe ist kein Gefühl, sondern unverwüstliches Gut_Wollen, wie auch der hl. Augustinus schreibt und "Liebe hört nicht auf"(hl.Paulus 1 Kor, 13)


7
 
 Chris2 1. Februar 2017 
 

Prima! Jetzt also auch das Bußsakrament

Nichts. Keinerlei Kriterien für die (Nicht-) Zulassung zu den Sakramenten in "irregulären Situationen". Und die Geistlichen sollen eine "Selbstzulassung" in jedem Fall (!) akzeptieren, selbst wenn die ganze Gemeinde über einen schweren Fall von Ehebruch mit den Zähnen knirscht? Das ist ein Schlag ins Gesicht aller verlassenen Ehepartner und vor allem der Kinder. Außerdem eine weitere Entmachtung der Priester. AL wird außerdem Dammbrüche bei anderen Themen nach sich ziehen (Homosexuelle etc.). Und welche Folgen hat das für das Bußsakrament? Entscheiden künftig allein die Beichtenden selbst, ob sie die Lossprechung erhalten oder nicht? Ach, ich vergaß: Wer will schon noch Vergebung seiner / ihrer Sünden, wenn die Barmherzigkeit alles zudeckt?


27
 
 hauch 1. Februar 2017 
 

4. ps

Mag jemand sagen, "ja Sie hätten ja so zur Kommunion" gehen können die Pfarrer hätten wohl nichts gesagt....vielleicht...aber der Herr der wird mich fragen! Und diese Frage besteht jedem bevor, daran sollten wir denken


11
 
 hauch 1. Februar 2017 
 

3. Teil

Die ganzen vergangenen Jahre, mit allen Orten an denen wir lebten, alle Gemeinden zu denen wir eigentlich gehörten, alles Angaben an Unterlagen die mit der Kirche zu tun hatten (Taufscheine, Urkunden -auch die der Eltern- usw.). Nach einem Jahr kam die Entscheidung, wir dürfen kirchlich getraut werden. Das liebe Brüder und Schwestern war der schönste Tag in meinem Leben!! Und heute? Heute ist Kirche für mich keine Institution -auch wenn sie das natürlich im gewissen Sinne ist- sondern Leib Christi! Und ich sehe es als Gnade an "Christin" sein zu dürfen! Ich darf dies anders schätzen als jene Gläubigen für die dies selbstverständlich ist.
Liebe Brüder und Schwestern, richten wir nicht sondern halten wir selbst die Treue und geben so ein unübersehbares Zeugnis in die Welt!


5
 
 hauch 1. Februar 2017 
 

2. Teil

Allerdings ging ich nie an einer leeren Kirche vorbei ohne eine Kerze anzuzünden. warum? Hätte ich nicht erklären können, war mir wichtig. Dann lernte ich meinen jetzigen Mann kennen und "lieben" auch er bereits 2x verheiratet, zivil. Auch er fern von der Kirche.
Bis wir eine Frau kennen lernen durften die wirklich gläubig war und zum ersten Mal im Urlaub zu Ostern in eine Kirche gingen wo uns der Pfarrer mitten in die Seele traf. Also machten wir uns mit zaghaften Schritten auf den Weg. Dann hörte ich in Radio Horeb einen Podcast in dem ein Pfarrer sagte ich lebe in Sünde, weil ich ja schon verheiratet war und ich dürfte nicht zur Kommunion. Keiner kann nachempfinden wie sehr mir dies in die Seele drang! Verzweifelt ging ich zu unserem Pfarrer in die Beichte und erzählte ihm "Alles" mein ganzes Leid! Und er, er nah, uns an die Hand und brachte unsere Situation zur Prüfung vor das kirchliche Ehegericht. 1 Jahr, es hat ein Jahr gedauert! Wir mussten alles offen darlegen, die....


4
 
 hauch 1. Februar 2017 
 

1. Teil

Also ich habe nun das Schreiben auf der DBK Webseite gelesen und ich finde es schön und einfühlsam. Da steht kein Wort das Wiederverheiratete einfach zur Kommunion gehen können. Da steht nichts was uns Christen im Glauben verletzen könnte. Im Gegenteil wenn das gelebt werden könnte was hier steht, was wäre das für ein Liebesbeweis.
Wie mancher Jornalist dies nun auslegt steht auf einem anderen Blatt, aber ich rate jedem den Text im Original selbst zu lesen und dabei direkt unter dem Kreuz zu stehen.
Und das hier nicht die Meinung aufkommt mir wäre jede Öffnung hinsichtlich der Welt recht, gebe ich mein eigenes Zeugnis: ich war verheiratet, zivil, habe zu der Zeit Kirche nur als Institution gesehen. Gott? Selbstverständlich! Aber wozu brauch ich die Kirche, in der so viel geheuchelt wird und die nur eine Institution ist? Ich habe mich mit vielen Galubensrichtungen beschäftigt. Mit dem was die Kirche lehrt, aber nie wirklich befasst. Schließlich sah ich doch was los war. Allerdings..


3
 
 Marcus, der mit dem C 1. Februar 2017 
 

Gewissensbildung?

Man hat seit Jahrzehnten in der Kirche ernsthafte Anstrengungen unternommen, zu verhindern, daß die Gewissen an der Lehre der Kirche gebildet werden, bis hin zur Abkanzelung von Gläubigen, die auf die rechte Lehre der Kirche hinweisen konnten. Warum sollten die Priester und Bischöfe nun auf einmal den Drang verspüren, den von ihnen selbst geförderten Zustand zu beheben?

Gewissen ist längst eine Paraphrase für "Mach was Du willst, wir reden Dir nicht rein"


27
 
 Genesis 1. Februar 2017 

Gerade kam es im Radio...

dass die gesch.wiederver. zur Kommunion gehen dürfen.
Na jetzt ist aber das Kraut fett! ich bin mal gespannt wie man sich da wieder herauswindet.
Man spielt mit dem Heil der Seelen! mir fehlen die Worte. Hätte man noch einen Funken Nächstenliebe, dann würde man nicht so leichtsinnig damit umgehen.


24
 
 Vergil 1. Februar 2017 

@Thomas05

Das ist, worauf ich hinauswollte. Ist der Beischlaf von Ehegatten mit Menschen, mit denen man nicht verheiratet ist, nicht mehr in jedem Fall und per se Ehebruch, dann gibt es eigentlich keinen Ehebruch mehr (man kann ja stets ein positives Anliegen finden). Wenn es aber keinen Ehebruch mehr gibt, dann gibt es auch keine Ehe mehr, bzw. nur eine spirituelle Ehe, die nichts mehr mit dem Liebesakt zu tun hätte, welcher dadurch wiederum säkularisiert wäre: weltlich Ding, doch nicht mehr Vollzug eines Sakraments. Ist EIN Sakrament jedoch gefährdet oder gar abgeschafft, dann sind es alle.
Ich sehe nicht, wie die Kirche hier weitermachen kann, ohne ganz klar und offizell-explizit zur bisherigen Lehre zurückzufinden. Ein Kardinals-Interview reicht hier nicht; es braucht ein lehramtliches Dokument.


27
 
 Thomas05 1. Februar 2017 
 

Lieber @Vergil, das mit der Einigkeit der Bischöfe sehe ich anders:

als Begründung für das DBK-Handeln (gilt auch in Malta und sonstwo) wird die Kaspersche Gradualitätslehre herangezogen. "In Ordnung" ist letztlich alles, wo Menschen "Verantwortung" füreinander übernehmen, gemeint ist wohl das gemeinsame Leben und Durchstehen der Mühsal des Alltags. Deshalb ist diese Lehre für homosexuelle genauso anzuwenden wie für heterosexuelle Lebensgemeinschaften.

Die Dimension der "Sünde" wird gleichzeitig verengt auf das, was man gemeinhin als Affäre oder One-Night-Stand bezeichnet.

"Verantwortung" ist also das Zauberwort, das exkulpiert und legitimiert.

Diese Verengung mag man bezeichnen wie man will, katholisch ist sie nicht, sondern nur eine weitere protestantische Spielart. Das muss deutlich gezeigt werden, damit die Menschen nicht beliebig manipuliert werden und das historische Geschehen der Unterwerfung unter den Zeitgeist einordnen können.


31
 
 Aegidius2 1. Februar 2017 

Vergil, die Frage ist gut gestellt und beantwortet sich selbst (wie die dubia ...) Nein, das ist kein Christentum mehr. Hier herrscht Manichäismus, tatsächliche Leibfeindlichkeit, die sich als Leibesbejahung tarnt. Der Mensch, der ja auch sein Körper IST wird ebenso wie die Kirche, die ja die katholische Kirche IST, sogar in ihr aushält, standhält (subsistit in), aufgegeben gegen eine rein geistige Idee, wie es sich im Protestantismus seit 500 Jahren festgesetzt hat.


13
 
 ecclesiam 1. Februar 2017 
 

Die kirchliche Lehre ist widerspruchsfrei

M. Scheeben: „Der Inhalt der Offenbarung bildet ein organisches System übernatürlicher Wahrheiten, in dem es keinen Widerspruch gibt. Die innere Stimmigkeit der christlichen Offenbarung herauszustellen, ist die Aufgabe des Dogmatikers.“

Es scheint nun seit AL einen Widerspruch zu geben über der Unauflöslichkeit der Ehe und der Zulassung zur Kommunion. Das ist nicht nur eine persönliche Meinung von mir, es hat zu einer Dubia durch 4 namhafte Kardinäle geführt.

Oder ist der Widerspruch „nur“ pastoral und somit erlaubt, denn die Lehre verändert sich ja nicht?
Oder ist der Widerspruch barmherzig und somit erlaubt?

Theologie ist komplex, aber bei dieser Logik komme ich nicht mehr mit.


15
 
 lesa 1. Februar 2017 

verlorenes Terrain

Jeder Tag, an dem die Kirche sich nicht genau an die Wahrheit hält, ist für ihren Herrn und für die Seelen verlorenes Terrain. Es ist furchtbar, was da passiert!


27
 
 Bernhard Joseph 1. Februar 2017 
 

@Thomas05

Was die DBK da beschlossen hat ist insofern unerheblich.

"Für uns ist die Ehe Ausdruck der Teilhabe an der Einheit zwischen Christus und seiner Braut, der Kirche. Das ist nicht einfach eine vage Analogie, wie einige während der Synode gesagt haben. Nein! Das ist die Substanz des Sakraments, und keine Macht im Himmel oder auf Erden, weder ein Engel noch der Papst noch ein Konzil noch ein Gesetz der Bischöfe vermögen dies zu ändern."

Dies sagt kein Geringerer als der Präfekt der Glaubenskongregation.

Man beachte insbesondere den Schlusssatz!

Immerhin rudert man in der DBK ja schon zurück, denn die allgemeine Zulassung zur Eucharistie wird nicht propagiert. Dass nun jeder selbst entscheiden soll, ist kurios, dann braucht es überhaupt keine Beichte mehr. Hier wird man in der DBK also in Zukunft noch mal etwas tiefer nachdeniken müssen.


23
 
 Savanorola 1. Februar 2017 

Kriterien für die Gewissensentscheidung

Kriterien einer Gewissensbildung werden in ausführlicher und hervorragender Weise in den Abschnitten von AL 298-300 ausgeführt sind.


3
 
 Vergil 1. Februar 2017 

Der Regenbogen über der Kirche?

Alle Bischöfe sind sich wohl darin einig, dass Menschen im fortgesetzten Ehebruch nicht kommunizieren dürfen. Denn der Empfang der Kommunion setzt voraus das Gerecht-gemacht-worden-sein durch Christus in der Beichte, wo man auch der künftigen Sünde abschwört.
Die Frage ist also, inwiefern Menschen in irregulären Beziehungen NICHT im Ehebruch leben. Bislang garantierte zweierlei, dass KEIN Ehebruch vorliegt:
1. die Annullierung der ersten Ehe
2. die sexuelle Enthaltsamkeit.
Dass die Kommunion nun ohne diese beiden Garantien möglich ist, bedeutet, dass eine zweite Verbindung, bzw. ein außerehelicher Akt PER SE kein Ehebruch mehr darstellt.
Wenn Ehebruch jedoch nicht mehr durch den Akt vollzogen wird, dann kann durch den Akt auch keine Ehe vollzogen werden. Damit wäre Sex nicht mehr sakramental, sondern neutral. Er kennt keine heilige, richtige Form mehr. Und die Ehe ist nicht mehr leibliche, sondern rein spirituelle Wirklichkeit. EIN Fleisch ist man im Kopf.
Ist das noch Christentum?


32
 
 ecclesiam 1. Februar 2017 
 

Die Wahrheit wird offiziell subjektiv, künftig jeder hat seine eigene

Seite 6: „Die individuelle Entscheidung, unter den jeweiligen Gegebenheiten nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die Sakramente zu empfangen, verdient Respekt und Achtung. Aber auch eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren."

So wie AL durch eine unscheinbare, jedoch bewusste gesetzte, Fussnote die verheerende Wirkung entfachte, so wird auch in diesem Dokument ein Satz ihre verheerende Wirkung entfachen.

Dadurch, dass der Entscheid für den Sakramentenempfang durch die Kirche ZU RESPEKTIEREN ist, ist nicht mehr die Lehre und das Lehramt für die Auslegung der Schrift und die Morallehre zuständig, sondern das individuelle, subjektive Gewissen. Die Lehre macht eventuell noch einen Vorschlag, aber der Gläubige entscheidet dann, ob ihm das passt und was er tut – die Kirche hat dies in jedem Fall zu respektieren bzw. zu akzeptieren.

So läuft es bei den Protestanten seit 500 Jahren, ein Lehramt und einen Katechismus braucht es dazu nicht mehr.


33
 
 wandersmann 1. Februar 2017 
 

"Lebendige Glieder"??? - Das ist Unsinn und Unfug

"Katholiken, die nach einer Scheidung zivilrechtlich wieder geheiratet haben, sind zunächst einmal eingeladen, auf die Kirche vor Ort zuzugehen, sich an ihrem Leben zu beteiligen und als lebendige Glieder der Kirche zu reifen."

Im Vergleich dazu Kardinal Müller:
"Müller: Nein, das ist unmöglich. Zum Beispiel kann man nicht sagen, dass es Umstände gibt, aufgrund derer ein Ehebruch keine Todsünde bildet."

Wenn der Ehebruch eine Todsünde ist und wenn die WVG davon nicht lassen, dann können sie prinzipiell nicht als lebendige Glieder der Kirche reifen. Dann bleiben sie abgestorbenen Glieder am mystischen Leib, da geht kein Weg dran vorbei. Die Zeit heilt nicht die Todsünde. Heilen tut nur die Beichte und die ehrliche Reue, die ja bekanntlich nicht im Gefühl, sondern im Willen liegt.

Allerdings glaube ich nicht, dass alle sexuell aktiven WvG in der Hölle landen.
Ich persönlich glaube - reine Spekulation - dass sie ins Paradies kommen können ohne Anschauung Gottes, so wie der am Kreuz.


5
 
 Thomas05 1. Februar 2017 
 

Was für ein Horror!

Jetzt ist es amtlich, war aber nicht anders zu erwarten.

Ich zitiere wörtlich aus der Handreichung der DBK gemäß AL:

Für Menschen in "irregulären Situationen (...) eröffnet Amoris laetitia die Möglichkeit, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen. (...). Am Ende eines solchen geistlichen Prozesses, dem es immer um das Eingliedern geht, steht nicht in jedem Fall der Empfang der Sakramente von Buße und Eucharistie. Die individuelle Entscheidung, unter den jeweiligen Gegebenheiten nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die Sakramente zu empfangen, verdient Respekt und Achtung. Aber auch eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren." (S.6)

Das ist eindeutig nicht mehr katholisch und widerspricht der katholischen Tradition fundamental, dazu Familiaris Consortio 84: "Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen."


52
 
 Genesis 1. Februar 2017 

???

Und wie geht es jetzt weiter?
Herr und Frau Schmidt welche geschieden u. wiederverheiratet sind, dürfen sie nun zur Kommunion oder nicht?
Hr. u. Fr. Schmidt möchten es gerne wissen!

Also ehrlich gesagt, ich kann diesem Schreiben wieder nichts genaueres entnehmen.


16
 
 carl eugen 1. Februar 2017 

Naja!

Um ehrlich zu sein, bin ich sogar ein wenig überrascht! Nach der zerschmetternden Wortmeldung der maltesischen Bischöfe ist dieses Dokument der DBK erfrischend solide. Ich denke, die wenigen lehramtstreuen Bischöfe, die es in Deutschland noch gibt, haben das Allerschlimmste verhindert.
Jetzt wollen wir mal sehen, wie es im Alltag der Gemeinden gehandhabt werden wird.
Dem Ruf der DBK als Progressistenverein wird dieses Dokument tatsächlich nicht 100%ig gerecht, und das ist auch gut so.
Andererseits ist es traurig, wenn man erkennen muss, dass man als lehramtstreuer Katholik schon glücklich sein muss, wenn das Ehe- und Bußsakrament nicht komplett über Bord geworfen wird.

Traurige Zeiten!


25
 
  1. Februar 2017 
 

das klingt sehr im Einklang

mit dem hl. Vater es soll keine Automatismen in diesen Fragen geben einige werden Amok laufen aber so ist das Dokument schlicht gemeint


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