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| ![]() Malta stellt Therapie von Homosexualität unter Strafe14. Dezember 2016 in Chronik, 28 Lesermeinungen Professionelle Therapeuten müssen mit einer Geldstrafe von 2.000 bis 10.000 oder bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen, wenn sie versuchen, homosexuelle Neigungen zu verändern. Valetta (kath.net/jg) Professionelle Therapeuten, also Psychiater und Psychotherapeuten, werden mit 2.000 bis 10.000 beziehungsweise bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft. Der Inselstaat ist damit das erste europäische Land, das die Therapie von Homosexualität unter Strafe stellt. Das Gesetz legt weiters fest, dass keine sexuelle Orientierung, Genderidentität oder Ausdruck der Geschlechtlichkeit eine Störung, Krankheit oder Mangel ist. Gleichzeitig wird das Alter, ab dem Jugendliche eine operative Geschlechtsänderung ohne Zustimmung der Eltern durchführen lassen könne, auf 16 Jahre reduziert, berichtet Malta Today.
Der Gesetzestext beinhaltet unter anderem folgende Bestimmungen: Niemandem ist es erlaubt, eine Konverstionstherapie an Personen vorzunehmen, die Weiters verbietet das Gesetz allen Personen, irgend jemand gegen seinen Willen oder ohne seine Zustimmung einer Konversionstherapie zu unterziehen. Auch die Werbung für Konversionstherapien ist verboten. Professionellen Therapeuten ist es untersagt, (Artikel 3 des Affirmation of Sexual Orientation, Gender Identity and Gender Expression Act) Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuHomosexualität
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