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| ![]() Klage gegen erste New Yorker Schule für Homosexuelle14. August 2003 in Aktuelles, keine Lesermeinung Die Schule "raube" jenen öffentlichen Schulen Gelder, die sie nötig brauchen, argumentieren die Kläger. Außerdem würden Heterosexuelle diskriminiert. New York (www.kath.net / LifeSiteNews.com) Eine Klage gegen die erste öffentliche Schule für homosexuelle, bisexuelle und transsexuelle Schüler haben ein US-Senator sowie eine Mutter von vier Kindern beim US-Höchstgericht eingereicht. New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg hatte die "Harvey Milk School" vor wenigen Wochen zur Schule für "lesbian, gay, bisexual, transgender and questioning youth" (LGBTQ) erklärt. 3,2 Millionen US-Dollar aus öffentlichen Geldern wurden zu ihrer Errichtung aufgewendet. Die Klage basiert unter anderem auf der Argumentation, dass die LGBTQ-Schule jenen öffentlichen Schulen Geld "raube", denen es am Nötigsten fehlt. In manchen öffentlichen Schulen sind die Dächer undicht oder die Heizung funktioniert nicht. 85 Prozent der Schüler, die in New York eine öffentliche Schule besuchen, zählen zu ethnischen Minderheiten. Außerdem würden Heterosexuelle diskriminiert, indem sie von vorneherein ausgeschlossen würden. Die Klage stützt sich auf eine Bestimmung aus dem New Yorker Schulrecht, das eine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung verbietet. New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg hatte laut "idea" argumentiert, einige der Jugendlichen, die schwul oder lesbisch sind, seien in anderen Schulen ständig belästigt oder geschlagen worden. In den USA gibt es mehrere Privatschulen für homosexuelle, bisexuelle und transsexuelle Jugendliche. Die "Harvey Milk School" ist die erste öffentliche Einrichtung dieser Art. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuHomosexualität
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