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| ![]() Brasilien: Priester verurteilt, weil er Abtreibung verhinderte7. November 2016 in Weltkirche, 17 Lesermeinungen Der Priester habe den Eltern immateriellen Schaden zugefügt, weil er sie gezwungen habe, die Geburt durchzustehen. Er hätte damit deren Rechte verletzt und ihnen sinnloses Leiden zugefügt, lautet die Urteilsbegründung. Brasilia (kath.net/LSN/jg) Der Priester habe den Eltern des Kindes immateriellen Schaden zugefügt habe, weil er sie gezwungen habe, die anstrengende Geburt durchzustehen. Er habe die Möglichkeiten des Gesetzes missbraucht, um staatliche Unterstützung für seine Sonderinteressen hinsichtlich der Abtreibung zu gewinnen. Damit habe er die Rechte der schwangeren Frau und ihres Ehemannes verletzt und ihnen sinnloses Leiden zugefügt, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Abtreibung des Kindes war zunächst bewilligt worden, weil es unter einer seltene Fehlbildung litt, die es wenige Stunden nach der Geburt sterben ließ. Lodi da Cruz, der auch Vorsitzender von Pro Life Anapolis, einer der bekanntesten brasilianischen Lebensschutzorganisation ist, nahm das Urteil zur Kenntnis. Er bedaure nichts und danke Gott für seine erfolgreiche Maßnahme, die das Kind vor der Abtreibung gerettet hatte. Es sei eine Ehre, wegen seiner Treue zu Christus verurteilt worden zu sein. Lodi da Cruz hatte argumentiert, das Leben des Menschen habe nicht aufgrund seiner Qualität oder seiner Dauer Würde, sondern sei in sich selbst wertvoll. Der Richter sei diesem Argument gefolgt, erinnert er sich. Die Eltern hatten den Priester nach der Geburt geklagt, waren in den beiden ersten Instanzen abgewiesen worden. Sie brachten den Fall vor das Höchstgericht, das nun in ihrem Sinn entschieden hat. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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