Brasilien: Priester verurteilt, weil er Abtreibung verhinderte

7. November 2016 in Weltkirche


Der Priester habe den Eltern immateriellen Schaden zugefügt, weil er sie gezwungen habe, die Geburt durchzustehen. Er hätte damit deren Rechte verletzt und ihnen sinnloses Leiden zugefügt, lautet die Urteilsbegründung.


Brasilia (kath.net/LSN/jg)
Ein brasilianischer Priester ist vom höchsten Berufungsgericht des Landes zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 60.000 Brasilianischen Real (circa 16.600 Euro) verurteilt worden. Luiz Carlos Lodi da Cruz hatte im Jahr 2005 eine gerichtliche Verfügung erwirkt, welche die Abtreibung eines Kindes mit einer Fehlbildung verhinderte. Dieses Vorgehen wurde vom Höchstgericht nun als „rücksichtslos“ gegenüber den Eltern klassifiziert.

Der Priester habe den Eltern des Kindes immateriellen Schaden zugefügt habe, weil er sie gezwungen habe, die anstrengende Geburt durchzustehen. Er habe die Möglichkeiten des Gesetzes missbraucht, um staatliche Unterstützung für seine Sonderinteressen hinsichtlich der Abtreibung zu gewinnen. Damit habe er die Rechte der schwangeren Frau und ihres Ehemannes verletzt und ihnen sinnloses Leiden zugefügt, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Abtreibung des Kindes war zunächst bewilligt worden, weil es unter einer seltene Fehlbildung litt, die es wenige Stunden nach der Geburt sterben ließ. Lodi da Cruz, der auch Vorsitzender von „Pro Life Anapolis“, einer der bekanntesten brasilianischen Lebensschutzorganisation ist, nahm das Urteil zur Kenntnis. Er bedaure nichts und danke Gott für seine erfolgreiche Maßnahme, die das Kind vor der Abtreibung gerettet hatte. Es sei eine Ehre, wegen seiner Treue zu Christus verurteilt worden zu sein.

Lodi da Cruz hatte argumentiert, das Leben des Menschen habe nicht aufgrund seiner Qualität oder seiner Dauer Würde, sondern sei in sich selbst wertvoll. Der Richter sei diesem Argument gefolgt, erinnert er sich. Die Eltern hatten den Priester nach der Geburt geklagt, waren in den beiden ersten Instanzen abgewiesen worden. Sie brachten den Fall vor das Höchstgericht, das nun in ihrem Sinn entschieden hat.


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