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Papst verzichtet auf lehramtliche Entscheidungen in strittigen Fällen

8. April 2016 in Familie, 14 Lesermeinungen
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Erklärung zum Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ über die Liebe in der Familie von Papst Franziskus - Von Bischof Rudolf Voderholzer / Bistum Regensburg


Regensburg (kath.net)
Für die Zukunft der Welt und der Kirche

Mit dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (AL) über die Liebe in der Familie schließt Papst Franziskus die synodalen Beratungen der letzten beiden Jahre zum Thema „Ehe und Familie in der Welt von heute“ ab. Er verzichtet auf lehramtliche Entscheidungen in strittigen Fällen (vgl. AL 3) und fordert eine Intensivierung der kirchlichen Begleitung von Paaren vor und nach der Eheschließung, besonders in schwierigen Situationen (vgl. AL 307). Er möchte christlichen Familien eine Hilfe anbieten, die Größe und Schönheit ihrer Ehe und ihrer Familie tiefer zu erkennen. Leitend ist die Überzeugung: „Das Wohl der Familie ist entscheidend für die Zukunft der Welt und der Kirche.“ (AL 31)

Hymne auf die von Gott geschenkte Liebe

„Amoris laetitia“ ist ein werbendes, einladendes Schreiben, eine Hymne auf die von Gott geschenkte Liebe. Es finden sich darin weder Pauschalurteile noch Pauschallösungen. Ich hoffe sehr, dass die Kapitel zwei und drei, die in neuer und frischer Weise die biblischen und lehrmäßigen Grundlagen der ehelichen Liebe erinnern, gelesen und verinnerlicht werden.

Selbstverständlich nimmt der Heilige Vater besonders auch die Situationen in den Blick, wo Menschen an den Idealen zu scheitern drohen oder gescheitert sind. Es sei der Wunsch der Kirche, so der Papst, „jede einzelne und alle Familien zu begleiten, damit sie den besten Weg entdecken, um die Schwierigkeiten zu überwinden, denen sie begegnen“ (AL 200). Die zentralen Begriffe des Schreibens spiegeln dieses Anliegen wieder: Begleitung, Unterscheidung, Integration, Nähe und Reifung.

Gliederung des Schreibens

Das Schreiben ist in neun Kapitel gegliedert. Das erste Kapitel widmet sich den Grundlagen von Ehe und Familie, die in der Heiligen Schrift gelegt werden. Das zweite Kapitel betrachtet die heutige Situation der Familie. Daran knüpft der Heilige Vater einige Grundaussagen der kirchlichen Lehre über Ehe und Familie, an die er erinnern möchte. Die Kapitel vier und fünf beinhalten ein Loblied auf die Liebe, von der tagtäglich gelebten Liebe bis hin zur Frucht der Liebe in der Geburt eines Menschen. In den Kapiteln sechs und sieben bietet Papst Franziskus pastorale Perspektiven, die dem Aufbau von stabilen Familien nach dem Plan Gottes dienen sollen und Hinweise für die Erziehung der Kinder geben wollen. Das achte Kapitel beinhaltet die Fragen von Paaren und Familien, die nicht gänzlich dem Plan Gottes entsprechen. Abschließend formuliert das neunte Kapitel Leitlinien für eine Ehespiritualität.


Schwerpunktsetzung des Papstes

Zentral nennt der Heilige Vater die beiden Kapitel vier und fünf, die er besonders den Ehepaaren zur Lektüre empfiehlt (vgl. AL 6 und 7). Sie beschreiben ausgehend vom Hohenlied der Liebe (1 Kor 13) die eheliche Liebe in ihren vielfachen Facetten und Herausforderungen. Die von Gott geschenkten Kinder werden als Frucht der ehelichen Liebe angesehen. Dem Heiligen Vater ist es ein Anliegen die Lehrentwicklung der vergangenen Jahrzehnte zu bündeln. Er stellt die Kernpunkte des Zweiten Vatikanischen Konzils, der Enzyklika „Humanae vitae“ Pauls VI., der „Theologie des Leibes“ des heiligen Johannes Paul II., und der Enzyklika „Deus caritas est“ von Benedikt XVI. in einer Sprache dar, die dem Menschen ins Herzen spricht.

Besonders intensiv diskutiert: Gender, Homosexualität und wiederverheiratete Geschiedene

Klare Aussagen finden sich hinsichtlich der Gender-Theorien (vgl. AL 56). Der Papst spricht ein klares Bekenntnis aus zur schöpfungsmäßigen Geschlechterpolarität: Der Mensch ist von Gott als Mann und Frau geschaffen. Eine eindeutige Absage erteilt der Heilige Vater in Übereinstimmung mit der Bischofssynode allen Plänen, die Verbindungen gleichgeschlechtlicher Paare der Ehe gleichzustellen. Dabei betont er erneut, dass in der Kirche und von der Kirche niemand wegen seiner homosexuellen Orientierung diskriminiert werden darf und er fordert die Familien von homosexuellen Menschen auf, sorgsam zu vermeiden […], ihn in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen“ (AL 250).

Die Betroffenen werden sich sicher fragen, was denn nun aus den Diskussionen über die Zulassung zur Kommunion von wiederverheirateten Geschiedenen geworden ist. Wie hat der Papst denn nun entschieden? Papst Franziskus ändert an der bisherigen Lehre nichts. Er schreibt „Familiaris consortio“ angesichts einer noch komplexer gewordenen Situation fort.

Kardinal Lorenzo Baldisseri, der Generalsekretär der Bischofssynode sagt dazu: „AL bietet ihnen [den wiederverheirateten, geschiedenen Gläubigen] die Garantie, dass die Kirche und ihre Diener sich um ihrer und ihrer konkrete Situation annehmen. AL möchte erreichen, dass sie sich als Teil der Kirche wissen und fühlen. Sie sind – wie der Text sagt – nicht exkommuniziert (AL 243).

Selbst wenn sie nicht voll am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen können, werden sie ermutigt, sich aktiv am Leben der Gemeinschaft zu beteiligen.“ Die Seelsorger sollen sich ihrer annehmen und mit ihnen gemeinsam einen „Weg der persönlichen Reifung“ (AL 312) gehen. Für die Kirche hält er aber auch fest: „Wichtiger als eine Seelsorge für die Gescheiterten ist heute das pastorale Bemühen, die Ehen zu festigen und so den Brüchen zuvorzukommen.“ (AL 307)
Ehe- und Familienseelsorge im Bistum Regensburg neu aufgestellt

Im Bistum Regensburg wollen wir beides tun. Ich garantiere jedem, der sich in einer sogenannten „irregulären Situation“ befindet und diese in einem gemeinsamen Weg mit der Kirche klären will, eine individuell abgestimmte und selbstverständlich kostenlose Beratung und Betreuung. Dies kann durch den Ortspfarrer, einen anderen Geistlichen oder durch unsere speziell geschulten Mitarbeiter in den Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen, die in allen Regionen des Bistums tätig sind, geschehen. Zudem hat das Bistum Regensburg bereits im Jahr 1989 die Gemeinschaft „Familien mit Christus“ als Geistliche Gemeinschaft anerkannt. Ihr geht es darum, einen Dienst für die Erneuerung und Stärkung von Ehen und Familien als Zellen geistlichen Lebens zu leisten.

Seit dem vergangenen Jahr gibt es im Bischöflichen Seelsorgeamt einen eigenen Familienseelsorger, der in diesem Jahr zum ersten Mal zu einem diözesanen Familientag einlädt

– Herzliche Einladung an alle Ehepaare und Familien am 10. Juli 2016 zum Schloss Spindlhof zu kommen! –

Wir haben zwei Referentinnen angestellt, die im Rahmen des Programms „MFM – My fertility matters – Meine Fruchtbarkeit zählt“ die „Theologie des Leibes“ in die Schulen tragen. Und bereits seit den 1970er Jahren wird die Ehevorbereitung mit dem verpflichtenden Brautleutetag im Bistum Regensburg großgeschrieben und immer weiter verbessert. Hier können wir in den kommenden Jahren sicher noch einiges tun. Die beste Ehevorbereitung beginnt natürlich im Kindesalter mit einer Erziehung, die die wahre Größe der menschlichen Liebe aufzeigt.

Ich möchte schließen mit Papst Franziskus, der am Ende seines Schreibens die Vorläufigkeit der Welt und die christliche Perspektive auf die Vollendung in der Ewigkeit eröffnet, wenn er uns aufruft:

„Gehen wir voran als Familien, bleiben wir unterwegs!
Was uns verheißen ist, ist immer noch mehr. Verzweifeln wir nicht an unseren Begrenztheiten,
doch verzichten wir ebenso wenig darauf, nach der Fülle der Liebe und der Communio zu streben,
die uns verheißen ist.“ (AL 325)

Das Schreiben im WORTLAUT als PDF auf kathTube.com (Auf das BILD klicken!) sowie als Klartext.

VIDEO von der heutigen Pressekonferenz in Rom




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Lesermeinungen

 Glocke 11. April 2016 
 

Vielen Dank, @CharlesX, für Ihre Mühe,

mir das geistliche Werk der Barmherzigkeit zukommen zu lassen: "Die Unwissenden belehren" !

Aber bedauerlicherweise will es an meinem Denkhorizont hinsichtlich Ihrer Argumente so gar nicht wetterleuchten!

Denn wenn die Kirche glasklar definiert, daß das aus dem sakramentalen Ehevertrag entstehende Eheband die Ehegatten lebenslang bindet, also nicht gelöst werden kann, so bedeutet das doch logischerweise die Unauflöslichkeit der Ehe!

Aus dem NT geht die UdE nicht eindeutig hervor???

VOR der Schrift war die Tradition,
und da war offensichtlich von Anfang an die UdE selbstverständlich, sonst hätte es des "privilegium paulinum" gar nicht bedurft!


1
 
 Charles X. 9. April 2016 
 

@ Glocke

Sie wissen offenkundig nicht, was eine Definition ist. Die von Ihnen zitierte Stelle definiert das Eheband, nicht die Unauflöslichkeit, die eben kein Dogma ist.


3
 
 Charles X. 9. April 2016 
 

@ Carl Eugen

Verzichten Sie doch bitte auf Hysterie - so wirken Ihre Meldungen auf mich, entschuldigen Sie bitte.

Sie schrieben: "Die DBK hat verkündet, dass man WvG ab heute nicht mehr ohne Weiteres von der Kommunion ausschließen kann. Die Unauflöslichkeit der Ehe existiert mit dem heutigen Tag nicht mehr". Das ist doch Unsinn. Die Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete ist doch eines und die - keineswegs ein Dogma zu nennende - Unauflöslichkeit der Ehe ist etwas anderes. Apropos Unauflöslichkeit: Wussten Sie, dass der Papst sakramental gültige Ehen scheiden kann, solange sie nicht vollzogen sind? Lesen Sie in Ruhe eine klassische neuscholastische Summe wie z.B. Diekamp-Jüssen zum Thema. Dann werden Sie sehen, dass unser Papst zwar Türen austößt, dass sich hinter den Türen aber genauso der Katholizismus befindet.


2
 
 Glocke 8. April 2016 
 

@CharlesX

Es gibt aber Fälle von WvG, wo sanatio in radice Anwendung gefunden hat (und vermutlich weiterhin findet). Aus nachvollziehbaren Gründen wird das jedoch nicht in aller Öffentlichkeit breitgetreten!

Die Unauflöslichkeit der Ehe ist kein Dogma? :

"Aus dem sakramentalen Ehevertrag entsteht das Eheband, das die beiden Ehegatten lebenslänglich zu einer unteilbaren Lebensgemeinschaft verbindet". De fide definita /
Denzinger 969.


6
 
 Steve Acker 8. April 2016 
 

Und wie werden sich die neuen Regelungen auf

vorhandene Ehen auswirken, die vielleicht grad in Schwierigkeiten stecken? Wird dann nicht nun auch für Katholiken Trennung und Wiederheirat ein verlockender gangbarer Weg, statt an der Ehe zu arbeiten?
Es wird immer nur auf die WvG geschaut und nicht auf die bestehenden Ehen, für die die Unauflöslichkeit der Ehe ein Halt ist. Ich weiss: die Unauflöslichkeit besteht weiterhin, aber ich sehe mit Sorge, dass sie immer mehr ausgehöhlt wird. Dass die DBK sofort vorgeprescht ist, und Einzelfallprüfung angekündigt, finde ich sehr besorgniserregend.
Vor ein paar Monaten war hier auf Kathnet ein sehr schönes Zeugnis einer jungen Australierin,die erzählte wie die Lehre der Kirche ihre Ehe rettete,
weil sie wussten: es gibt keinen zweiten Versuch.Sie mussten sich zusammenraufen und an ihrer Ehe arbeiten.


15
 
 SCHLEGL 8. April 2016 
 

@ Charles X.

Gut, dass Sie das gesagt haben! Momentan geht es in diesem Forum zu wie im......... ! Viele Herrschaften sind viel mehr "protestantisierend" eingestellt, als sie selbst wahrhaben wollen. Ähnlich wie Luther, der seine persönliche Entscheidung über die Entscheidung des Papstes und der Konzile gestellt hat, argumentiert hier so mancher. Subjektiv heißt das: "ich habe mehr Heiligen Geist, als der Papst, das Konzil, die Synode und die Bischöfe. Ich bin neugierig, wie die afrikanischen und südamerikanischen Bischöfe, aber auch die katholischen Orientalen auf das Lehrschreiben reagieren.Msgr. Franz Schlegl


7
 
 Richelius 8. April 2016 
 

@ Glocke

sanatio in radice: Heilung in der Wurzel
Das gibt es heute noch und bezeichnet nur, daß eine Ehe, welche durch ein zum Zeitpunkt der Eheschließung bestehendes Hindernis nicht gültig geschlossen werden konnte, nach dem Wegfall desselben nun gültig wird.


4
 
 Glocke 8. April 2016 
 

@Charles X.

Ihr Posting an @elisabetta kann ich nicht so recht nachvollziehen, denn auch hier geht es um ein Dogma ("Die Ehe ist unauflöslich"). Ich befürchte, daß nun noch mehr Unruhe in unserer Kirche dominiert!

Allerdings möchte ich mir selbst erst ein Urteil über AL erlauben, wenn ich den ganzen Text gelesen habe (Du meine Güte, 304 Seiten!!!).

Übrigens gab es die sogen. "Einzelfall"-Lösungen bereits vor Vatic.II. Man nannte es damals "sanatio in radice". Das betr. Paar durfte die Sakramente allerdings nur dort empfangen, wo man sie persönlich nicht kennt, um die Gläubigen vor Verwirrung zu schützen! Denn die zugrundeliegenden Fakten mußten ja geheim bleiben, da sehr intim! Mir ist ein solcher Fall bekannt!

Es kann durchaus ein Unterschied bestehen zwischen objektiver Sünde und subjektiver Schuld! Wie aber kann man z.B. die "geistige Kommunion" empfangen, wenn man auch subjektiv in schwerer Sünde lebt, deshalb nicht im Gnadenstand ist und nicht beichten kann???


1
 
 Leonore 8. April 2016 
 

@Johann Martin

Nichts, keine Sünde kann den gläubigen Christen, der Gott liebt, von dem Herrn trennen! Genau dafür ist er doch auf die Welt gekommen und am Kreuz gestorben - "nicht der Gesunde braucht den Arzt, sondern der Kranke"!

Wenn man den Augenmerk auf den Sexualakt legt und daraus ableitet, daß der Sünder sich ja gar nicht vornimmt, die Sünde nicht wieder zu begehen, dann entsteht in der Tat eine (scheinbar - "bei Gott ist nichts unmöglich") ausweglose Situation. Wenn man aber die Scheidung und Neuverheiratung in den Fokus nimmt, dann ist hier eine Sünde gegeben, die bereut, gebeichtet,gebüßt und vergeben werden kann. Auch der wiederverheiratete Geschiedene kann sich fest vornehmen, so etwas nie wieder zu tun.

Jesus hat nie einen Sünder von sich gestoßen, nicht einmal Judas beim verräterischen Kuß. Und er hätte ihm verziehen, hätte er sich reuevoll zu Jesu Füße geworfen, statt sich aufzuhängen, da bin ich ganz sicher. Judas' fatales Versagen ist sein mangelndes Vertrauen in Jesus!


3
 
 Iñigo 8. April 2016 

@ Johann Martin

Nun, wenn Sie genau lesen, dann finden Sie auch, dass die Kirche immer zwischen objektiven Sachverhalten und Verantwortung der Einzelperson unterschieden hat. Deshalb kann es sein, dass eine konkrete Lebenssituation zwar objektiv ungeordnet ist, aber dennoch nicht schwer sündhaft in Bezug auf die konkrete Person. Genau das entfaltet AL auf vielen Seiten sehr detailliert.
Und das entspricht ganz der jahrhundertelangen Lehre der Kirche.
Zu meinen, man könnte allein aufgrund eines objektiven Sachverhaltes urteilen, ohne Berücksichtigung der Person, ihrer Intention und der Umstände, widerspricht der gesamten Tradition der Kirche.
Das können Sie auch in jedem Lehrbuch der Moraltheologie finden, gerade auch in den vorkonziliaren (Stichwort: fontes moralitatis).


6
 
 SCHLEGL 8. April 2016 
 

@elisabetta / Johann Martin

Lesen Sie beide doch bitte zuerst was Kardinal Schönborn und Bischof Vorderholzer zu diesem Dokument gesagt haben! Offensichtlich spielt sich ihr Christsein nur zwischen Perfektion und schwerer Sünde ab, eine Engführung! Ich kenne genügend Leute, in deren 2. Ehe die sich alle Mühe geben, die Kinder katholisch zu erziehen. Natürlich wissen diese Personen, dass sie nicht zur Kommunion gehen können und halten sich auch daran. Die 1. Ehe ist unheilbar zerstört, weil ein Partner den anderen böswillig verlassen hat. Der unschuldige Teil hat jemand gefunden, mit dem er durchs Leben gehen kann. Ich bin froh, dass der Papst die Erfahrungen der VERHEIRATETEN ORIENTALISCHEN PRIESTER wertschätzend angesprochen hat, die sind tatsächlich berufen aus eigener Erfahrung etwas zu sagen.
Mancher findet nur deshalb in jeder Suppe ein Haar, weil er sich darüber beugt und so lange den Kopf schüttelt, bis eines hinein fällt. Msgr. Franz Schlegl


7
 
 Charles X. 8. April 2016 
 

@Elisabetta

"Papst verzichtet auf lehramtliche Entscheidungen in strittigen Fällen
Aber genau dazu wäre Papst Franziskus berufen, unverrückbarer FELS der katholischen Glaubenslehre zu sein, dessen Wort Klarheit und Gewicht hat und nicht beliebiger Interpretationen Tür und Tor geöffnet werden."

Liebe Elisabetta,

der Papst ist nur DANN zu dem Vorgehen, das Sie wünschen, verpflichtet, wenn es um Dogmen, also um den über das Christentum entscheidenen Glauben geht. Die hier vorgelegten Fragen sind also entweder nicht entscheidend - oder das Offenhalten an sich ist das entscheidend Christliche (mir scheint letzteres im Sinne der Barmherzigkeit das allein Christliche zu sein).


2
 
 elisabetta 8. April 2016 
 

Papst verzichtet auf lehramtliche Entscheidungen in strittigen Fällen

Aber genau dazu wäre Papst Franziskus berufen, unverrückbarer FELS der katholischen Glaubenslehre zu sein, dessen Wort Klarheit und Gewicht hat und nicht beliebiger Interpretationen Tür und Tor geöffnet werden. Die seit langer Zeit gehegten Befürchtungen sind leider eingetroffe.,


18
 
 Johann Martin 8. April 2016 
 

Kann ich mich als "lebendiges Glied der Kirche" verstehen, wenn ich mich durch schwere Sünde vom Leib Christi getrennt habe? Und kann ich trotz schwerer Sünde damit rechnen, dass der Heilige Geist seine Gaben und Charismen auf mich ausgießt? Meines Erachtens widerspricht das der jahrhundertelangen Lehre der Kirche.


19
 

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