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| ![]() Generalstaatsanwältin gegen Vollverschleierung von Angeklagten4. März 2016 in Deutschland, 13 Lesermeinungen Generalstaatsanwältin Hermes berichtet über den Fall vor einem Jugendschöffengericht, bei dem die geständige und rechtskräftig verurteilte Angeklagte ihren Gesichts- und Ganzkörperschleier nicht abgenommen habe. Hamm (kath.net/KNA) Die Vollverschleierung einer Frau in einem Strafprozess hat bei der Hammer Generalstaatsanwältin Petra Hermes Bedenken hervorgerufen. In einem der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegenden Schreiben an alle anderen Generalstaatsanwälte in Deutschland berichtet Hermes über den Fall vor einem Jugendschöffengericht, bei dem die geständige und rechtskräftig verurteilte Angeklagte ihren Gesichts- und Ganzkörperschleier nicht abgenommen habe. Nach vorläufiger Bewertung von Hermes hindert die Vollverschleierung ein Gericht daran, die Identität und Verhandlungsfähigkeit von Angeklagten und Zeuginnen festzustellen, so wie es in der Strafprozessordnung vorgesehen sei. Zudem könnte die Verhandlung gegen eine Vollverschleierte den Unmittelbarkeitsgrundsatz beeinträchtigen. Danach müssen das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten Gestik und Mimik einer Angeklagten oder Zeugin wahrnehmen können, um daraus Rückschlüsse auf deren Glaubwürdigkeit ziehen zu können. Hermes nannte es fragwürdig, ob in einer Hauptverhandlung eine Vollverschleierung aus religiösen Gründen hinzunehmen sei. Die Abwägung zwischen Religionsfreiheit und Rechtsstaatsprinzip dürfte in der Regel zugunsten des letzteren ausfallen. Denn das Interesse des Staates an einer rechtsfehlerfreien, durch äußere Einflüsse weitgehend unbeeinflussten Beweiswürdigung dürfte das Interesse an einer Verschleierung übersteigen. «Die Durchsetzung der Entfernung des Gesichtsschleiers in der Hauptverhandlung scheint mir im Rahmen sitzungspolizeilicher Maßnahmen möglich», so die Generalstaatsanwältin. Hermes bittet zugleich ihre Kollegen um Mitteilung darüber, ob es in ihren Geschäftsbereichen gleichartige Fälle gegeben habe. Zudem möchte sie wissen, wie solche Fälle durch Staatsanwaltschaften und Gerichte behandelt und bewertet worden seien. (C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIslam
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