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Generalstaatsanwältin gegen Vollverschleierung von Angeklagten

4. März 2016 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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Generalstaatsanwältin Hermes berichtet über den Fall vor einem Jugendschöffengericht, bei dem die geständige und rechtskräftig verurteilte Angeklagte ihren Gesichts- und Ganzkörperschleier nicht abgenommen habe.


Hamm (kath.net/KNA) Die Vollverschleierung einer Frau in einem Strafprozess hat bei der Hammer Generalstaatsanwältin Petra Hermes Bedenken hervorgerufen. In einem der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegenden Schreiben an alle anderen Generalstaatsanwälte in Deutschland berichtet Hermes über den Fall vor einem Jugendschöffengericht, bei dem die geständige und rechtskräftig verurteilte Angeklagte ihren Gesichts- und Ganzkörperschleier nicht abgenommen habe.

Nach vorläufiger Bewertung von Hermes hindert die Vollverschleierung ein Gericht daran, die Identität und Verhandlungsfähigkeit von Angeklagten und Zeuginnen festzustellen, so wie es in der Strafprozessordnung vorgesehen sei. Zudem könnte die Verhandlung gegen eine Vollverschleierte den Unmittelbarkeitsgrundsatz beeinträchtigen. Danach müssen das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten Gestik und Mimik einer Angeklagten oder Zeugin wahrnehmen können, um daraus Rückschlüsse auf deren Glaubwürdigkeit ziehen zu können.


Hermes nannte es fragwürdig, ob in einer Hauptverhandlung eine Vollverschleierung aus religiösen Gründen hinzunehmen sei. Die Abwägung zwischen Religionsfreiheit und Rechtsstaatsprinzip dürfte in der Regel zugunsten des letzteren ausfallen. Denn das Interesse des Staates an einer rechtsfehlerfreien, durch äußere Einflüsse weitgehend unbeeinflussten Beweiswürdigung dürfte das Interesse an einer Verschleierung übersteigen. «Die Durchsetzung der Entfernung des Gesichtsschleiers in der Hauptverhandlung scheint mir im Rahmen sitzungspolizeilicher Maßnahmen möglich», so die Generalstaatsanwältin.

Hermes bittet zugleich ihre Kollegen um Mitteilung darüber, ob es in ihren Geschäftsbereichen gleichartige Fälle gegeben habe. Zudem möchte sie wissen, wie solche Fälle durch Staatsanwaltschaften und Gerichte behandelt und bewertet worden seien.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto: Symbolbild


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Lesermeinungen

 katolikus2 11. März 2016 
 

Vermummung per Gesetz verbieten!

Unsere Gesetze werden ignoriert, hier herrscht schon die Scharia!

Was muß noch geschehen, damit wir Europäer aufwachen?


0
 
 ottokar 7. März 2016 
 

Nichts dazu gelernt:

Offensichtlich haben die meisten von uns noch nicht begriffen, dass Vollverschleierung, Burka oder Abaia absolut nichts mit muslimischer Religion zun tun haben. Vielmehr sind sie ursprünglich Stammestracht der Beduinenvölker. Wo steht etwas Gegenteiliges im Koran geschrieben?
Übrigens sollte man doch endlich damit anfangen, jedem islamischen Flüchtling einen in seiner Sprache verfassten, nach durchlesen zu unterschreibenden (falla möglich) Laufzettel auszuhändigen, auf dem die in unserer Kultur geltenden Sitten und Gebräuche verplichtend mitgeteilt werden, unter anderem auch das Burkaverbot, die Gleichstellung von Mann und Frau und der Repekt gegenüber der christlichen Religion.


6
 
  5. März 2016 
 

"Der Islam gehört zu Deutschland"

Das ist nur die logische Folge jenes verhängnisvollen Satzes, den zuerst BP a.D. Wulff ausgesprochen und der dann von Kanzlerin Merkel wiederholt worden ist. Wenn der Islam, so wie diese und andere verantwortungslose Politiker behaupten, zu Deutschland gehöre, dann müssen wir uns über vollverschleierte Angeklagte und Zeuginnen bei Gericht nicht wundern.


9
 
 bergkristall 5. März 2016 
 

Muslime, die sich NICHT an unsere deutsche Kultur halten, sollen in ein muslimisches Land ihresgleichen gehen.
Burkaverbot in Deutschland, basta!


14
 
 Fides Mariae 5. März 2016 
 

Das nackte Grauen

Vollstverschleierte Frauen, d.h. ganz schwarz, mit Schleier und einem Tuch über dem Gesicht, sodass nur die Augen rausschauen, habe ich zuerst vor ca. 12 Jahren am Frankfurter Flughafen gesehen.
Ich muss bekennen, ein derartiges Styling löst bei mir als Frau das nackte Grauen aus. Ich wüsste nicht, welche Kleidung entwürdigender wäre - sogar ein orangefarbener amerikanischer Gefängnisoverall mit Fussfesseln wäre vorzuziehen.
Toleranz gerne, und ich habe ganz viel Verständnis gegenüber unseren Mitmenschen mit Kopftüchern - schließlich tun sie das aus religiösen Gründen, das imponiert mir - aber die saudische Vollverschleierung sollte in unserem Land nirgends geduldet werden, vor Gericht schon gar nicht.


5
 
 Colonia 5. März 2016 
 

Aber Kreuze aus Gerichtssälen entfernen

Vollverschleierung vor Gericht : akzeptiert bis jetzt, aber Kreuze haben aus Gerichtssälen zu verschwinden. Das ist Deutschland 2016. Es fehlt jetzt nur noch an Stimmen, die von Islamophobie sprechen.


12
 
 SpatzInDerHand 4. März 2016 

@Ehrmann:

Nein, ich möchte keine Separierung! Als nächstes kommt dann ein männlicher Muslim und sagt, er könne keine weiblichen Richterinnen ertragen!

Und zur ärztlichen Versorgung: natürlich können Muslimas, wie wir alle, ihre Ärzte frei auswählen. Wenn aber nicht frei gewählt werden kann, müssen sie akzeptieren, was kommt. Beispielsweise zwei männliche Rettungssanitäter, wenn wegen eines Herzanfalls der Krankenwagen gerufen wurde - und die Sanitäter machen dann auch einer Muslima den Oberkörper frei und starten die Reanimation. Da gibts bei uns nicht erst eine Diskussion, ob ein Sanitäter das nun darf oder nicht oder ob eine bewusstlose Vollverschleierte, die im Sterben liegt, das nun möchte oder nicht! Und ich bin dringend dafür, dass wir das auch weiters so beibehalten.


17
 
 gegenstrom 4. März 2016 
 

Keinen Millimeter dem radikalen Islam

Der Rechtsstaat steht über alle religiösen Kaprizen Punkt Als solche betrachte ich die Vollverschleierung. Wer den radikalen Islam leben will, muss in ein islamisches Land ziehen. In Europa gelten unsere Rechtsgrundsätze. In Österreich wurde ein solcher Fall übrigens nicht akzeptiert. Der Prozess fand öffentlich, aber in Abwesenheit der Angeklagten statt.


16
 
 Ehrmann 4. März 2016 

@Spatz In Der Hand

Nein, nur in DIESEN Fällen, wenn eine Beschuldigte die Vollverschleierung aus religiösen Gründen zu brauchen glaubt. Daher auch Ausschluß der Öffentlichekeit. Separate Behandlung ist bei Muslimas ja auch im ärztlichen Bereich gegeben - da haben Sie wohl auch nichts dagegen, wenn sie nur von Ärztinnen untersucht und behandelt werden wollen- oder? NB: in Österreich gibt es (leider) ohnedies fast nur mehr Richterinnen.


1
 
 Rut2007 4. März 2016 

@Ehrmann

Beim Registergericht dürften die seltensten Fälle mit anwesenden Parteien bzw. deren visuelle Wahrnehmung zu tun haben ;-)


1
 
 Calimero 4. März 2016 
 

Dabei wäre alles so einfach.

Burkaverbot im öffentlichen Raum.
Fertig.
Thema durch.

Geht in anderen Ländern auch.


25
 
 Ehrmann 4. März 2016 

Erkennbarkeit müßte gegeben sein, aber...

Um die Erkennbarkeit zu gewährleisten könnte das Verfahren unter Ausschluß der Öffentlichkeit und unter Beiziehung nur weiblicher Beteiligter (Richterinnen etc) stattfinden, andernfalls ist doch eine pschische Behinderung einer Angeklagten möglich und sollte vermieden werden.
Anderseits ist es meines Wissens bereits möglich, daß BLINDE das Richteramt ausüben dürfen (Antidiskriminierungsgesetz im Hintergrund?), sodaß es anscheinend für den Richter doch nicht nötig ist, die Mimik der Beschuldigten erkennen zu können (was ich bezweifle).Aber hier sollten auf jeden Fall gleiche Maßstäbe angesetzt werden.


1
 
 Seramis 4. März 2016 
 

No Way!

Wenn Religion und Staat getrennt sein sollen, können sich radikalmuslimische Frauen privat einhüllen, nicht aber vor Gericht oder anderen staatlichen Einrichtungen. Wie soll das denn gehen: Eine Trauung vor dem Standesamt, bei der keiner weiß, wer die zu verheiratende Frau eigentlich ist? Erinnert mich stark an Jakob...

Geständigkeit darf daran nichts ändern, weil die Angeklagte dann möglicherweise lieber ein falsches Geständnis ablegt als ihren Schleier.

Schließlich muss man bedenken, dass erfahrene Richter Glaubwürdigkeit, Lügen, Unsicherheit etc. an körperlichen Reaktionen wie ausweichenden Blicken oder unsicherer Stimme erkennen können. Vollverschleierte Frauen hätten da einen risigen Vorteil. Auch die Aussagen wären durch den Stoff beeinträchtigt und könnten leicht falsch verstanden werden.

Fazit: Maßregeln. Und Maas: Regeln!


21
 

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