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| Kirchenrechtler zur Eheannullierung: Papst macht Schritt zurück2. Februar 2016 in Weltkirche, 1 Lesermeinung In seiner Ansprache an die Römische Rota hat Franziskus einige Zweideutigkeiten im Motu proprio Mitis iudex klargestellt, sagt der amerikanische Kirchenrechtler Edward Peters. Rom (kath.net/LSN/jg) Das Motu proprio vom August 2015 hatte das Verfahren zur Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe unter bestimmten Umständen vereinfacht. Es war aber auch Ausgangspunkt kirchenrechtlicher und theologischer Kontroversen. Das Dokument nennt einen Grund, der die Behandlung eines Ehenichtigkeitsprozesses auf kürzerem Weg nahelegen kann, den Mangel an Glauben, der die Simulation des Konsenes oder den willensbestimmenden Irrtum hervorbringen kann; ... (Art. 14, §1) Mit seiner Ansprache vor der Römischen Rota habe Franziskus einige der Bedenken beseitigen können, schreibt Peters. Nicht der Mangel an Glauben sei entscheidend. Vielmehr seien die besser erkannten Gründe für Simulation oder willensbestimmenden Irrtum von Bedeutung. Eine ausführliche Zusammenfassung der Ansprache von Papst Franziskus hat Armin Schwibach, der Rom-Korrespondent von kath.net, verfasst: Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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