Kirchenrechtler zur Eheannullierung: Papst macht ‚Schritt zurück’

2. Februar 2016 in Weltkirche


In seiner Ansprache an die Römische Rota hat Franziskus einige Zweideutigkeiten im Motu proprio ‚Mitis iudex’ klargestellt, sagt der amerikanische Kirchenrechtler Edward Peters.


Rom (kath.net/LSN/jg)
Die „Qualität des Glaubens“ ist keine wesentliche Bedingung für den Ehekonsens. Mit diesem Satz in seiner Ansprache vor der Römischen Rota am 22. Januar habe Papst Franziskus gegenüber dem Motu proprio „Mitis iudex Dominus Iesus“ einen „Schritt zurück“ gemacht und eine wichtige Frage geklärt, sagt der amerikanische Kirchenrechtler Edward Peters.

Das Motu proprio vom August 2015 hatte das Verfahren zur Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe unter bestimmten Umständen vereinfacht. Es war aber auch Ausgangspunkt kirchenrechtlicher und theologischer Kontroversen. Das Dokument nennt einen Grund, der die Behandlung eines Ehenichtigkeitsprozesses auf kürzerem Weg nahelegen kann, den „Mangel an Glauben, der die Simulation des Konsenes oder den willensbestimmenden Irrtum hervorbringen kann; ...“ (Art. 14, §1)

Mit seiner Ansprache vor der Römischen Rota habe Franziskus einige der Bedenken beseitigen können, schreibt Peters. Nicht der „Mangel an Glauben“ sei entscheidend. Vielmehr seien die besser erkannten Gründe für Simulation oder willensbestimmenden Irrtum von Bedeutung.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Ansprache von Papst Franziskus hat Armin Schwibach, der Rom-Korrespondent von kath.net, verfasst:
www.kath.net/news/53713


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