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| ![]() Fußballprofi Luca Toni gewinnt Rechtsstreit um Kirchensteuer23. Dezember 2015 in Deutschland, 17 Lesermeinungen Toni musste für die Zeit seiner Verpflichtung beim FC Bayern von 2007 bis 2010 rund 1,5 Millionen Euro an Kirchensteuer an das Katholische Kirchensteueramt nachzahlen, hinzu kamen 200.000 Euro Säumniszuschlag. München (kath.net/KNA) Der ehemalige Stürmer des FC Bayern, der Italiener Luca Toni, hat in Sachen Kirchensteuerschuld vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Das Münchner Oberlandesgericht entschied am Mittwoch, dass die früheren Steuerberater des Fußballprofis diesem 1,2 Millionen Euro an Entschädigung zu zahlen haben. Toni musste für die Zeit seiner Verpflichtung beim FC Bayern von 2007 bis 2010 rund 1,5 Millionen Euro an Kirchensteuer an das Katholische Kirchensteueramt nachzahlen, hinzu kamen 200.000 Euro Säumniszuschlag. Daraufhin hatte der Sportler seine ehemaligen Steuerberater auf Zahlung von rund 1,6 Millionen Euro verklagt. Er warf ihnen vor, es unterlassen zu haben, ihn als Ausländer auf die Erhebung der Kirchensteuer hinzuweisen. Er wäre nämlich dann aus der Kirche ausgetreten. Das Oberlandesgericht entschied nun zu Tonis Gunsten, wenn auch mit verminderter Entschädigungssumme (AZ 15 U 2063/14). Die 46-seitige Begründung des Urteils ist noch nicht veröffentlicht, eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Die beklagten Steuerberater können allerdings eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, die aber nur bei einer grundsätzlichen Bedeutung des Falles auf Erfolg hoffen kann. Das Urteil ist wegen diesen Rechtsvorbehaltes vorläufig vollstreckbar. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKirchensteuer
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