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| ![]() Bischöfe und ZdK weisen Appell von Maas zum Arbeitsrecht zurück7. Dezember 2015 in Deutschland, 5 Lesermeinungen DBK-Pressesprecher Kopp sagte zu Vorschlägen des Bundesjustizministers: Mitglieder der Bundesregierung «stehen in der Pflicht, die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Religionsgemeinschaften nicht infrage zu stellen». Osnabrück (kath.net/KNA) Über das Arbeitsrecht der katholischen Kirche gibt es neue Diskussionen. Anlass ist ein Appell von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), dieses Arbeitsrecht umfassender als bisher zu liberalisieren. Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) reagieren zurückhaltend und halten die bereits angestoßenen Reformen für ausreichend. Der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (NOZ, Montag), die katholische Kirche habe ihr Arbeitsrecht in diesem Jahr geändert und ihre Erwartungen an die Mitarbeiter sorgfältig neu bestimmt und teilweise geöffnet. «Dies geschah in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts», betonte Kopp. Mit Blick auf Maas sagte er außerdem, Mitglieder der Bundesregierung «stehen in der Pflicht, die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Religionsgemeinschaften nicht infrage zu stellen». Überlegungen, welche neuen Ansätze ein zukunftsweisendes kirchliches Arbeitsrecht verlange, «werden wir selbstbestimmt anstellen», so Kopp. Maas hatte in einem NOZ-Interview gesagt, eine «Änderung der Praxis der katholischen Kirche, Wiederverheirateten und Homosexuellen zu kündigen, ist absolut überfällig». Die in diesem Jahr von den Bistümern beschlossene Neufassung der Regelungen reicht dem Justizminister demnach nicht aus. Denn auch die novellierte Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sehe unter bestimmten Umständen weiterhin die Kündigung bei der erneuten Heirat nach einer Scheidung vor und unterscheide zudem zwischen katholischen und nicht-katholischen Beschäftigten. Genau wie Kopp wies auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, in der NOZ Forderungen nach einer Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts zurück. Die beschlossene Neufassung der Regelungen reiche ihm vorerst aus. «Es hat sich bereits sehr viel geändert», sagte der ZdK-Präsident. Die Mitarbeitervertretungen seien durchschlagskräftiger als manche große Gewerkschaft. Und die von Maas angesprochene Praxis der katholischen Kirche, wonach wiederverheirateten Geschiedenen und Homosexuellen gekündigt werde, bezeichnete er als «Gerüchte». Ab 1. Januar 2016 gilt für die bundesweit mehr als 700.000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland ein einheitliches Arbeitsrecht, nachdem sich auch die Bistümer Eichstätt, Passau und Regensburg den Neuregelungen angeschlossen haben. In den anderen Bistümern gelten diese bereits seit dem 1. August. Nach dem neuen Recht sollen Beschäftigte von Kirche und Caritas, die nach einer Scheidung erneut zivil heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen, nur noch in Ausnahmefällen dafür die Kündigung erhalten. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuDeutsche Bischofskon
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