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Bischöfe und ZdK weisen Appell von Maas zum Arbeitsrecht zurück

7. Dezember 2015 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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DBK-Pressesprecher Kopp sagte zu Vorschlägen des Bundesjustizministers: Mitglieder der Bundesregierung «stehen in der Pflicht, die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Religionsgemeinschaften nicht infrage zu stellen».


Osnabrück (kath.net/KNA) Über das Arbeitsrecht der katholischen Kirche gibt es neue Diskussionen. Anlass ist ein Appell von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), dieses Arbeitsrecht umfassender als bisher zu liberalisieren. Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) reagieren zurückhaltend und halten die bereits angestoßenen Reformen für ausreichend.

Der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (NOZ, Montag), die katholische Kirche habe ihr Arbeitsrecht in diesem Jahr geändert und ihre Erwartungen an die Mitarbeiter sorgfältig neu bestimmt und teilweise geöffnet. «Dies geschah in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts», betonte Kopp.


Mit Blick auf Maas sagte er außerdem, Mitglieder der Bundesregierung «stehen in der Pflicht, die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Religionsgemeinschaften nicht infrage zu stellen». Überlegungen, welche neuen Ansätze ein zukunftsweisendes kirchliches Arbeitsrecht verlange, «werden wir selbstbestimmt anstellen», so Kopp.

Maas hatte in einem NOZ-Interview gesagt, eine «Änderung der Praxis der katholischen Kirche, Wiederverheirateten und Homosexuellen zu kündigen, ist absolut überfällig». Die in diesem Jahr von den Bistümern beschlossene Neufassung der Regelungen reicht dem Justizminister demnach nicht aus. Denn auch die novellierte Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sehe unter bestimmten Umständen weiterhin die Kündigung bei der erneuten Heirat nach einer Scheidung vor und unterscheide zudem zwischen katholischen und nicht-katholischen Beschäftigten.

Genau wie Kopp wies auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, in der NOZ Forderungen nach einer Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts zurück. Die beschlossene Neufassung der Regelungen reiche ihm vorerst aus. «Es hat sich bereits sehr viel geändert», sagte der ZdK-Präsident. Die Mitarbeitervertretungen seien durchschlagskräftiger als manche große Gewerkschaft. Und die von Maas angesprochene Praxis der katholischen Kirche, wonach wiederverheirateten Geschiedenen und Homosexuellen gekündigt werde, bezeichnete er als «Gerüchte».

Ab 1. Januar 2016 gilt für die bundesweit mehr als 700.000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland ein einheitliches Arbeitsrecht, nachdem sich auch die Bistümer Eichstätt, Passau und Regensburg den Neuregelungen angeschlossen haben. In den anderen Bistümern gelten diese bereits seit dem 1. August. Nach dem neuen Recht sollen Beschäftigte von Kirche und Caritas, die nach einer Scheidung erneut zivil heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen, nur noch in Ausnahmefällen dafür die Kündigung erhalten.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 bellis 8. Dezember 2015 

Maas ist als Ideologe gegen die katholische Kirche

Wenn er applaudiert ist es sicher falsch und wenn er fordert ist es Größenwahn.
Will Kopp mit dem Satz "Dies geschah in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" die Katholiken für dumm verkaufen? Das Bundesverfassungsgericht hatte gerade kurz vorher bestätigt, dass das kirchliche Arbeitsrecht in der alten Form Grundgesetz-gemäß war!!Die DBK hat drei Bischöfe für ihr einheitliches Arbeitsrecht unter Druck gesetzt! Die DBK ist ein Arbeitstreffen und hat keinerlei Befugnisse. Jeder Bischof entscheidet für seine Diözese allein! Besser wäre es gewesen nicht-katholisch zu betreibende Einrichtungen dem Staat zur "Bewirtschaftung" zurückzugeben und sich auf die Verkündigung zu konzentrieren. Sie können einem katholischen Kind erklären, dass in einer anti-christlichen staatlichen Schule für die Abtreibung geworben werden darf, aber wie wollen sie ihm erklären, dass in seiner katholischen Schule auch für die Abtreibung geworben werden darf?


2
 
 Max Emanuel 7. Dezember 2015 

Selber schuld!

Die Forderungen des linken SPD-Justizministers Maas sind natürlich absoluter Blödsinn und für Katholiken nicht akzeptabel. Sie sind aber auch die logische Konsequenz des Aufweichens des kirchtlichen Arbeitsrechtes durch die Deutsche Bischofskonferenz selber. Wer in der Kirche den Katechismus selbst nicht mehr ernst nimmt, braucht sich nicht zu wundern, wenn der gesellschaftliche Mainstream und die politische Linke nachlegt!


12
 
 Uwe Lay 7. Dezember 2015 
 

Wunderbare Zeiten

Gehen wir nicht wunderbaren Zeiten entgegen, wenn im Sinn des Bundesjusizministers zukünftig ein evangelischer, in eingeschriebener gleichgeschlechtlichen Lebenspartneschaft Lebender Pfarrer werden kann in der Kathoischen Kirche Deutschands weil nur so jede Diskriminerung ob der sexuelen Orientierung und der Religionszugehörigkeit überwunden ist!
Uwe C. Lay/ Pro Theol Blogspot


8
 
 Glocke 7. Dezember 2015 
 

nicht nur die Kirche

sondern auch Parteien haben ein spezielles Arbeitsrecht - oder ist es denkbar, das z. B. Ein Mitarbeiter in der Verwaltung der Partei "Die Linke" Sympathien für die Politik von Horst Seehofer äußert?


9
 
 Hanswerner 7. Dezember 2015 
 

Maas

Maas ist selbst unter den Mitgliedern dieser Bundesregierung einer der Linkesten. Was bekümmert er sich denn aus seiner linksgedrallten Sicht um die grundgesetzlich gegebenen Besonderheiten im arbeitsrecht ? Ansonsten ist er doch für eine wortwörtliche Handhabung von GG-Artikeln.


9
 

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