Loginoder neu registrieren? |
||||||
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Britische Bischöfe warnen: 'Recht' zu sterben könnte 'Pflicht" werden3. Juni 2003 in Aktuelles, keine Lesermeinung Eine Legalisierung der Euthanasie würde "die moralische und gesetzliche Grundlage der Gesellschaft radikal untergraben", meinte Erzbischof Peter Smith. Cardiff (www.kath.net / LifeSiteNews.com) Mahnende Worte zur Legalisierung von Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord richtete Erzbischof Peter Smith von Cardiff, Wales, in einem Brief an die katholischen Mitglieder des britischen Oberhauses. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird am 6. Juni im "House of Lords" debattiert. In seinem Brief, den er im Namen der katholischen Bischöfe von England und Wales verfasste, warnt der Erzbischof, Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord würden "absichtliches Töten" legalisieren und "die moralische und gesetzliche Grundlage der Gesellschaft radikal untergraben". Das gesetzliche Verbot zu töten sei ein "Eckpfeiler des Gesetzes", ihn zu verändern würde "massive soziale Konsequenzen" haben. Auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten würde mit der Legalisierung der Euthanasie erschüttert, meinte der Erzbischof. Die Erfahrung in den Niederlanden habe gezeigt, dass sich mit der Gesetzesänderung auch soziale Einstellungen änderten. "Ältere Menschen beginnen, sich als Last zu fühlen, und sie fragen, ob sie ihrem Leben ein Ende setzen sollen, um ihren Familien die Last zu ersparen, für sie zu sorgen", beschrieb Bischof Smith. Er warnte, dass auch finanzielle Faktoren "Entscheidungen beeinflussen" könnten. "Es gibt ein echtes Risiko, dass aus dem Recht zu sterben eine Pflicht zu sterben wird." Der Bischof bat die Abgeordneten, gegen die Gesetzesvorlage zu stimmen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuEuthanasie
| Top-15meist-gelesen
| |||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |