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Dörflinger: Wir brauchen ein Sterbehilfe-Gesetz 'ohne Hintertürchen'

15. September 2015 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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Bundestagsabgeordneter Thomas Dörflinger (CDU) warnt zum Thema Sterbehilfe gegenüber kath.net: „Wenn man sich einmal auf eine schiefe Ebene begeben hat, ist ein Zurück kaum möglich.“ Von Petra Lorleberg


Berlin (kath.net/pl) „Wir müssen eine gesetzliche Regelung [zur Sterbehilfe] schaffen, die keine Schlupflöcher oder Hintertürchen lässt.“ Dies stellt der Bundestagsabgeordnete Thomas Dörflinger (CDU) gegenüber kath.net auf Anfrage fest. Dörflinger verantwortet gemeinsam mit den Kollegen Patrick Sensburg und Hubert Hüppe den sogenannten Dörflinger/Sensburg/Hüppe-Gesetzentwurf. Dörflinger stell weiter fest: „Wenn man sich einmal auf eine schiefe Ebene begeben hat, ist ein Zurück kaum möglich. Dies zeigen im Übrigen auch die Erfahrungen in Belgien und den Niederlanden. Dass die Praxis dort für Deutschland kein Vorbild sein darf, dürfte von einer Mehrheit der hiesigen Bevölkerung geteilt werden.“

Der CDU-Politiker sagt kath.net weiter: „Als Abgeordneter eines Wahlkreises, der unmittelbar an die Schweiz grenzt, habe ich gute Verbindungen in unser Nachbarland und verfolge daher seit vielen Jahren auch die Diskussion dort zum Thema. Ich erinnere mich gut an die Anfänge der Diskussion in der Schweiz. Mit durchaus nicht unlauteren Absichten wurde argumentiert, die bestehenden gesetzlichen Regelungen seien ausreichend, weshalb der Bundesrat im Juni 2011 beschloss, es solle keine weitergehende gesetzliche Regelung geben. Was daraus geworden ist, ist bekannt. Dass die politisch Verantwortlichen in der Schweiz mit dem so entstandenen status quo zufrieden sind, darf bezweifelt werden.“


„Die in den kommenden Tagen im Deutschen Bundestag angesetzte Öffentliche Anhörung wird zeigen, wie die eingeladenen Experten diese Frage beurteilen“, so Dörflinger abschließend.

Hintergrund:
Über den Sensburg/Dörflinger-Gesetzentwurf sowie drei weiteren Gesetzentwürfen war am 2. Juli 2015 im Deutschen Bundestags diskutiert worden. Im August 2015 hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages festgestellt, dass drei der eingereichten Gesetzentwürfe nicht verfassungskonform sind. Einzig der Sensburg/Dörflinger-Gesetzentwurf wurde vom Wissenschaftlichen Dienst nicht kritisiert, kath.net hat berichtet.

Weiterführender Link: Bundestagsabgeordneter Prof. Patrick Sensburg im kath.net-Interview: „Den Tod nicht verfügbar machen“.

Petra Lorleberg auf Twitter folgen!

Juli 2015: MdB Thomas Dörflinger u.a. im ARD Mittagsmagazin zum Thema Sterbehilfe


Foto MdB Dörflinger © Thomas Dörflinger


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