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Papst vereinfacht Ehenichtigkeitsprozesse

8. September 2015 in Familie, 39 Lesermeinungen
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Papst Franziskus hat das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen erheblich vereinfacht. Urteil soll in sogenannten Ehenichtigkeitsprozessen unter bestimmten Bedingungen bereits binnen Wochen gefällt werden können


Vatikanstadt (kath.net/KNA) Papst Franziskus hat das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen erheblich vereinfacht. Nach einem am Dienstag veröffentlichten päpstlichen Erlass soll das Urteil in sogenannten Ehenichtigkeitsprozessen unter bestimmten Bedingungen bereits binnen einiger Wochen durch den Ortsbischof gefällt werden können. Außerdem muss das erstinstanzliche Urteil künftig nicht mehr von einer zweiten Instanz bestätigt werden. Bislang mussten solche Entscheidungen von einem Gremium aus drei Kirchenrichtern getroffen werden und wurde erst rechtskräftig, wenn ein zweites Kirchengericht zu derselben Auffassung kam. In manchen Ländern konnte sich ein solches Verfahren über Jahre hinziehen.

Die Maximaldauer eines Ehenichtigkeitsprozesses beträgt nun ein Jahr, wie der Präsident des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio, am Dienstag im Vatikan erklärte. Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass künftig ein einziger Richter einen Ehenichtigkeitsprozess führen kann.


Nach dem katholischen Kirchenrecht kann eine Eheschließung bei Vorliegen bestimmter Gründe für nichtig erklärt werden. Dazu zählen Formfehler wie beispielsweise das Fehlen von Trauzeugen. Meist werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht, etwa wenn ein Partner von vorneherein Kinder ausschließt. In einem Ehenichtigkeitsprozess geht es um die amtliche Feststellung, ob eine Ehe je bestanden hat. Es handelt sich nicht um eine «katholische Scheidung», also die Auflösung einer bestehenden Ehe.

Nach jüngsten vatikanischen Angaben wurden 2013 weltweit rund 47.150 Ehen für nichtig erklärt - bei insgesamt 71.800 abgeschlossenen Verfahren. Davon entfielen mit 24.600 mehr als die Hälfte der annullierten Ehen auf die USA. In Deutschland waren es in diesem Zeitraum 740.

Mit dieser Reform des Kirchenrechts wolle er jenen Katholiken entgegenkommen, die sich «aufgrund physischer oder moralischer Distanz zu oft von den juristischen Strukturen der Kirche abgewendet haben», heißt es in dem päpstlichen Erlass. Die Barmherzigkeit erfordere es, schreibt Franziskus weiter, dass die Kirche diesen Menschen, die sich von ihr getrennt fühlten, nahe sei.

Der Papst betont zugleich, dass er mit seiner Reform nicht die Nichtigkeitserklärung von Ehen fördern, sondern lediglich die Prozessdauer verkürzen wolle. Die Gläubigen sollten nicht zu lange im Ungewissen über den Ausgang des Prozesses bleiben. Er sei sich durchaus des Risikos bewusst, dass die verkürzten Prozesse auch das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe infrage stellen könnten, so Franziskus weiter. Um dem entgegenzuwirken, habe er für diese besonders verkürzten Verfahren einen Bischof anstelle eines Richters vorgesehen.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

  14. September 2015 
 

Abschaffung des doppelten Urteils

„Kardinal Burke erinnerte daran, daß es bezüglich der Abschaffung des doppelten Urteils eine katastrophale Erfahrung gibt.
In den USA galten von Juli 1971 bis November 1983 die sogenannten ‚Provisional Norms‘, die faktisch die Pflicht des doppelten, übereinstimmenden Urteils beseitigten. Das Ergebnis war, daß die Bischofskonferenz nicht einen einzigen von Hunderttausenden Anträgen auf Dispensierung ablehnten, und daß man in der allgemeinen Wahrnehmung begann, den Prozeß „die katholische Scheidung“ zu nennen“.


4
 
 Johannes B. 12. September 2015 
 

Ehenichtigkeit

Ich verstehe die berechtigten Sorgen der Diskussionsteilnehmer. Wie auch immer die Ehenichtigkeitsverfahren missbraucht werden mögen gilt: Man kann Menschen betrügen, aber nicht Gott. Gott ist barmherzig aber auch gerecht. Bei allem gilt zu bedenken: Wenn das Fundament (der Glaube) aus Sand ist, wird jede Konstruktion darauf nicht von Dauer sein. Gott hat andererseits die Macht, die Dinge wieder ins Lot zu bringen. Die Menschen der Kirche werden es allein nicht zuwege bringen, auch nicht durch Spaltung.


6
 
 Steve Acker 11. September 2015 
 

queenie

Es ist sicherlich traurig, dass bei wiederverh.Geschiedenen die Glaubensweitergabe an die Kinder oft versiegt.
Aber wenn die Unauflöslichkeit der Ehe aufgeweicht wird,dann wird das an anderer Stelle fatale Folgen haben. Dann wird in katholischen Ehen die in Schwierigkeiten geraten, die Trennung und Wiederheirat zu einer möglichen Option.
Und wenn man sich mit solchen Gedanken befasst:"Wenn es Schwierigkeiten gibt, trenne ich mich, und such mir einen Neuen", dann ist der erste Schritt zum Scheitern der Ehe schon getan.
Mir tun die wiederverheirateten Geschiedenen auch leid, aber es stört mich sehr dass die ganze Diskussion in den letzten Monaten nur auf diese fokussiert ist,und die vielen Ehepaare, die zusammenhalten,die auch Schwierigkeiten durchstehen,und für die Unauflöslichkeit der Ehe auch ein Schutz ist, die werden gar nicht beachtet.


6
 
 Gewitterwolke 10. September 2015 
 

Schnelle Annullierung

Mit dieser "schnellen" Annullierung von Ehen wurde ja gleich das nächste Zeitgeist-Thema durchgepaukt: Die Frage der Zulassung zur Hl. Kommunion von Wiederverheirateten ist ja hiermit beantwortet. Schnelle Annullierung, die im Erzbistum München bei Herrn Marx wohl kein Problem sein dürfte, dann hin zum Traualtar und alles ist gut.


5
 
 SCHLEGL 10. September 2015 
 

@queenie

Bei einem kanonischen Eheprozess ist das EHEBAND ANGEKLAGT, nicht die beiden Eheleute! Wir erleben einen dramatischen Anstieg der Kinder OHNE Religionsbekenntnis in der Schule. Die Eltern, zum 2. Mal verheiratet, sind aus der Kirche ausgetreten und lassen die Kinder nicht taufen. Die Orthodoxe Kirche fragt sich, ob die MATERIE der Ehe korrumpieren kann (ähnlich, wie die Realpräsenz in der Hostie aufhört, wenn diese verschimmelt).
Es ist für mich interessant, dass das sonst so radikale Konzil von Trient (1545-63) diese Praxis der Byzantiner NICHT als HÄRETISCH verurteilt hat? Ich bin noch nicht drauf gekommen warum!Msgr. Franz Schlegl


4
 
 queenie 9. September 2015 
 

Selbst im Zivilprozeß

sind die Dinge selten in einer Instanz
zu klären. Ich denke, so oder so wird davon kaum Gebrauch gemacht werden. Die Lösung der orthod. Kirche entspricht den kognitiven, emotionalen und konativen Elementen dieser Probleme mehr. Die Glaubensweitergabe durch
Geschiedene wird vielfach versiegen, da es für sie kein Zurück mehr gibt. Die Leidtragenden sind erneut die Kinder. Und auf riesige Belastungen emotionaler, Finanzieller Belastungen wird ein weiteres Schuldenpaket gesattelt. Eine Restschuldbefreiung wie bei der Insolvenz gibt es nicht. Nur das macht die orthodoxe Kirche. Dagegen sind natürlich die 100-%-igen.


1
 
 alphabeta 9. September 2015 
 

Die Kirche muss unterscheiden

Das ist ja alles schön und gut, mit gründlicher Vorbereitung und täglichem Gebet. Es geht hier aber um Menschen, deren Ehe schon gescheitert ist und die vielleicht erst jetzt, in einer neuen Familie lebend, einen Zugang zur Kirche suchen. Irreguläre Situationen, die in einem Leben ohne Glauben entstanden sind, können ein großes Hindernis für die Bekehrung und die Neuevangelisierung sein, wenn es dafür keine Lösung gibt. Und sowohl Benedikt als auch Franziskus haben betont, dass möglicherweise viele Ehen ungültig geschlossen sind, weil die Partner ohne Glauben geheiratet haben. Die Kirche muss unterscheiden zwischen gültigen christlichen Ehen und Ehen, die aus christlicher Sicht diesen Namen nicht verdienen - und dass das jetzt in angemessener Zeit passieren soll, hätte auch vorher schon selbstverständlich sein sollen. Die z.T. langjährigen Verfahren waren eine Zumutung.
Die Verantwortung des Bischofs ist selbstverständlich und auch er muss natürlich nach dem Kirchenrecht entscheiden.


1
 
 Aschermittwoch 9. September 2015 
 

Krise

Die beste Art eine Ehe-Krise zu überwinden ist das tägliche gemeinsame Gebet und den sonntäglichen gemeinsamen Gottesdienstbesuch. Am Besten beginnt man damit gleich nach der Hochzeit. So kann die Krise gar nicht erst akut werden. Zudem ist eine gute Ehe-Vorbereitung sehr hilfreich, wenn man bereits vor der Bekanntschaft um einen guten Partner betet. Beten hilft, auch wenn das so oft belächelt wird.


10
 
 SCHLEGL 9. September 2015 
 

@ placeat tibi

Kann ich mir NICHT vorstellen!Da würde der Bischof sein eigenes Kirchengericht desavouieren!Wäre ich Richter,würde ich dann zurücktreten.Msgr.Franz Schlegl


0
 
 Suarez 9. September 2015 

@ Stefan Fleischer - Ehe geht weit über das Gesetz hinaus

Mt 7,13
Geht durch das enge Tor! Denn das Tor ist weit, das ins Verderben führt, und der Weg dahin ist breit und viele gehen auf ihm.
Mt 7,14
Aber das Tor, das zum Leben führt, ist eng und der Weg dahin ist schmal und nur wenige finden ihn.

Mir scheint, diese mahnende Worte Jesu Christi werden heute auch in der Kirche immer mehr vergessen oder gar unterdrückt. Das Heil ist nur über das Kreuz (das enge Tor) zu erlangen, nicht in saturierter Bequemlichkeit, die beim kleinsten Problem in der Ehe schon die Segel streicht. Wer auf diesem bequemen Weg wandelt, mag vordergründig den besseren Weg nehmen, in Wahrheit führt er ins Verderben, in die Bedeutungslosigkeit und Sinnlosigkeit.

Die Ehe ist ein Bund der einen auch und gerade in schweren Zeiten trägt, selbst der Tod vermag bei denen, die die Ehe wirklich aus tiefster Seele leben, nicht die Treue zu ihrem geliebten Ehepartner zu zerstören.

Viele leben aus Bequemlichkeit in einer Scheinehen, dem weiten Tor!


8
 
 Labrador 9. September 2015 
 

Lieber Stefan Fleischer - endemische Zustände

Das was Johann Martin beschreibt, sind Einzelfälle, aber sie sind weder einzigartig noch herausragend, sondern eher der Normalfall. Da greifen Ihre Maßnahmen nicht.

Es ist schon eine Weile her, da delegierte ein Bischof die Ehevorbereitung, in Pfarren denen er vertraute, an diese Pfarren, mit der Begründung, er hätte in der diözesanen Vorbereitung gerade einen frisch geschiedenen Psychologen der dort die Atmosphäre vergifte...

So klein scheint heute der Spielraum für Bischöfe zu sein.


2
 
 placeat tibi 9. September 2015 
 

@Schlegl

Trotz des vorher gesagten:

was ist, wenn die Richter fundiert begründet "gültig" zu einer gescheiterten Ehe sagen. Hat dann der Bischof die Vollmacht dennoch zu sagen: "Nicht gültig"?

Wäre das nicht, wenn es so ist, die Legalisierung eines kirchenfürstlichen Absolutismus? Nach dem Motto: das Kirchenrecht, das bin ich?


3
 
 Annemonika 9. September 2015 

Als Ergänzung

zu diesem Motu Proprio und um dessen Missbrauch soweit wie möglich zu verhindern, müsste der Zugang zur katholischen Eheschliessung erschwert werden im Sinne einer angemessenen Vorbereitung.


3
 
 christorey 9. September 2015 
 

Von Bischöfen statt erfahrenen Richtern

Warum?
Wenn ich da an Marx, Bode, Overbeck und Andere denke wird mir Angst und bange!


7
 
 christorey 9. September 2015 
 

Ich bin Besorgt

Ob die Urtele, dann wirklich noch sorgfältig und richtig gefällt werden.


5
 
 Stefan Fleischer 8. September 2015 

@ Labrador

Was die Nachbarpfarre betrifft, so ist dies eindeutig ein Problem des zuständigen Bischofs. Wo Missbräuche festgestellt werden, müsste die Regelung erlassen werden, dass Eheschliessungen in der Heimatpfarrei eines (des katholischen) Partners erfolgen muss. Eine weitere betroffene, katholische Pfarrei muss bezüglich allfällig bekannter Ehehindernisse angefragt werden. Ausnahmen bewilligt der Bischof.


2
 
 Stefan Fleischer 8. September 2015 

@ Suarez

"Es tut mir leid, aber die Argumentation, es läge am Mangel an der Kenntnis der Sakramente, respektive einer schlechten Ehevorbereitung, dass eine Ehe keinen Bestand hat, ist für mich höchst vordergründig."
Absolut einverstanden. Und zudem: Im Zivilrecht gilt doch: "Unkenntnis schützt vor dem Gesetz nicht." Bevor jemand irgend einen Vertrag abschliesst, hat er sich doch sorgfältig zu informieren, auf was er sich einlässt. Persönlich meine ich, das sollte auch für die Ehe gelten. Wer eine römisch-katholische Ehe schliesst, sollte sich vorher informieren, was das bedeutet. Einer späteren Behauptung, man hätte es nicht gewusst, müsste man doch entgegen halten: "Sie hätten es aber problemlos wissen, bzw. erfahren können." Natürlich gibt es Ausnahmen zu berücksichtigen. Das müssen aber Ausnahmen bleiben.


10
 
 Johann Martin 8. September 2015 
 

Wie steht es um die hauptamtlichen kirchlichen Mitarbeiter 2

Dazu drei praktische Beispiele: Ein Religionslehrer, der viele Jahrzehnte junge Menschen unterrichtet hat, veröffentlicht im Ruhestand ein Buch, in dem er berichtet dass er alle Glaubenswahrheiten schon immer angezweifelt hat.

Ein Diakon lässt sich von seiner Frau scheiden und lebt mit einer anderen zusammen. Von seiten des Ordinariats wird ihm gesagt, er könne weiter als Diakon tätig sein - wozu bei Diakonen auch die Trauassistenz gehört! - so lange er die zweite Frau nicht heiratet. Bloßes Zusammenleben ist also kein Problem.

Ein junges, noch nicht verheiratetes Paar besucht einen mehrtägigen Ehevorberei-tungskurs. Der Leiter fällt aus allen Wolken, als dieses Paar sich weigert, gemeinsam in einem Doppelzimmer zu übernachten. Einzelzimmer waren aber gar nicht eingeplant. Enthaltsamkeit vor der Ehe ist also kirchlicherseits heute nicht mehr vorgesehen.


8
 
 Johann Martin 8. September 2015 
 

Wer ist für die Ehevorbereitung geeignet? 1

Der Wunsch nach besserer Ehevorbereitung ist zwar verständlich - es fragt sich nur, wo man denn die Leute finden könnte, die dazu - auch glaubensmäßig - in der Lage sind. Diejenigen, die dazu wirklich in der Lage wären, wird man meiner Erfahrung nach seitens der Ordinariate nicht akzeptieren. Angesehen sind heute weithin nur noch diejenigen, die in Glaubensdingen recht liberal sind. Die anderen, die die immer gültige katholische Wahrheit vertreten, kann man nicht mehr brauchen, weil es dann Beschwerden gibt, verbunden mit der Drohung, aus der Kirche auszutreten. Und das ist ja der unbedingt zu vermeidende Supergau.


6
 
  8. September 2015 
 

@Schimmelreiter

Sie verwechseln da etwas ein Unterhaltsanspruch hat nichts damit zu tun ob eine katholische Ehe vorliegt oder nicht
aus sicht des staatlichen Gesetzgebers und nur er entscheidet über Unterhaltsansprüche


0
 
 Selene 8. September 2015 
 

@anjali

Dass eine Ehe mit Kindern nicht anulliert werden kann, war mal "ganz früher" so, wann sich das geändert hat, weiß ich allerdings nicht.

"ganz früher" wurde nur eine Ehe anulliert, die noch nicht vollzogen worden war, also, wenn kein ehelicher Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.

Wenn Kinder, die erst nach der Eheschließung gezeugt worden waren, da waren, fiel dieser Grund natürlich weg.

Es gab dann wohl noch ein paar andere schwerwiegende Gründe, aber das waren wohl große Ausnahmen.

Eine vollzogene ehe z.B. konnte damals auch anulliert werden, wenn mindestens ein Partner keine Kinder wollte, aber da waren ja auch keine da.

Aber wie gesagt, gemeinsame eheliche Kinder sind schon lange kein Kriterium mehr, das der Anullierung einer Ehe im Wege steht.


3
 
 anjali 8. September 2015 
 

@Hans und@ Selene

Ich dachte dass eine Ehe mit Kinder nicht annuliert werden kann.So war es jedenfalls bis jetzt.


2
 
 Labrador 8. September 2015 
 

Ehevorbereitung?

Ich teile die Meinung von vielen hier, dass viele Ehen eigentlich ungültig sind, weil Braut und Bräutigam nicht (wirklich) wissen wozu sie sich verpflichten. Das ist seit Jahrzehnte bekannt und wird ebenso lange beklagt!

Ich kannte vor vielen Jahren einen jungen Priester, dem es schwergefallen ist manche Paare zu trauen, weil er genau dieses Defizit bemerkt hat. Als er seinen Pfarrer fragte ob er eine Trauung auch ablehnen könne, bekam er folgende Antwort: "Wozu, dann heiratet das Paar in der Nachbarpfarre"

Ist das nicht ein denkbar schlechtes Zeugnis für Ehevorbereitung, Religionsunterricht (vA in der Oberstufe), und der Arbeit der Laienverbände, allen voran der KJ?

Wie viele Bischöfe gibt es in Mitteleuropa, die notwendige und zielführende Schritte zur Beseitigung dieses Notstandes in die Wege geleitet haben?


6
 
 Suarez 8. September 2015 

Es wird immer wieder auf mangelndes Wissen verwiesen

Es tut mir leid, aber die Argumentation, es läge am Mangel an der Kenntnis der Sakramente, respektive einer schlechten Ehevorbereitung, dass eine Ehe keinen Bestand hat, ist für mich höchst vordergründig. Wenn Menschen vor den Traualtar treten, wissen sie sehr wohl, dass sie sich Treue versprechen und dass ihr Ja auch ein Ja heißt. Lediglich im Fall der vorsätzlichen Täuschung, also des Betruges eines der Eheschließenden, ist dieses Eheversprechen nichtig. Mangelndes Wissen über den Glauben als Grund anzuerkennen ist willkürlich. Auch Ehepaare, die in keiner Kirche sind, ja nicht mal im christlichen Glauben verwurzelt sind, halten sich die Treue. Viele Ehen scheitern, weil unsere Lebenswirklichkeit immer oberflächlicher wird und sich damit der Ernst der Entscheidung verflüchtigt. Durch das vereinfachte Nichtigkeitsverfahren wird eine solche Grundhaltung zumindest verständnisvoll berücksichtigt, was dem Evangelium widerspricht, denn wahrer Glaube sucht nicht das Oberflächliche.


19
 
 anno 8. September 2015 
 

@Selene
Kinder aus solchen "Ehen", deren Nichtigkeit von Anfang an festgestellt wurde, gelten in der Kirche als ehelich.


2
 
 Selene 8. September 2015 
 

Hans1

Der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehegatten gegeneinander hat mit dem bürgerlichen Recht zu tun nicht mit dem Kirchenrecht und wird durch eine kirchliche Eheannullierung nicht geschmälert.

Ansonsten gebe ich Ihnen Recht, auch im Hinblick auf gemeinsame Kinder, die dann plötzlich in den Augen der Kirche unehelich werden.

Man sollte lieber so ehrlich sein und sich eingestehen, dass auch eine kirchlich gültige Ehe scheitern kann, dass es aber auch schöne und gute Zeiten in dieser Ehe gegeben hat.

Und man darf nicht vergessen, dass man immer noch zusammen ein Elternpaar ist und bleiben wird, sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind, auch wenn die Ehe kirchlich annulliert wird.

Irgendwie gefällt mir diese lösung nicht.


10
 
 Ebu 8. September 2015 
 

Bessere Ehe-Vorbereitung ist notwendig

Was unser Heiliger Vater hier als "Barmherzigkeit" ankündigt, mag ja gut und richtig sein. Und dass die Dauer von Ehe-Nichtigkeitsverfahren verkürzt werden soll, ist ja auch verständlich. Mir fehlt allerdings der Hinweis darauf, es erst gar nicht zu solchen Prozessen kommen zu lassen und zwar durch eine Ehe-Vorbereitung, die gerade in der heutigen Zeit viel besser praktiziert werden müsste. Und das im Interesse aller Beteiligten.
Wer kath. heiraten will, sollte genau wissen, worauf er sich einlässt und mit Hilfe des Priesters im voraus klären, ob alles verstanden wurde und man wirklich freiwillig gewillt und fähig ist, diese Ehe einzugehen. Damit könnte viel Unheil von vornherein vermieden werden. Für die Priester wäre dies auch eine Möglichkeit über weitere kath. Problem-Felder zu sprechen, wie z.B. Beichte, würdigen Kommunionempfang, Sonntagsheiligung, kath. Erziehung der Kinder und sogar das Problem der "Verhütung von Kindern" usw.
Aber hat die Kirche dazu noch Kraft?


10
 
 SCHLEGL 8. September 2015 
 

@placeat tibi

Sie haben das, glaube ich, nicht ganz verstanden? Natürlich wird am Ehegericht zunächst von einem Richter des Ehegerichtes die ganze Sache genau untersucht und ein Votum mit der Darlegung des ganzen Sachverhaltes an den zuständigen Bischof (oder den von ihm beauftragten Weihbischof) weitergeleitet. Unter Zuhilfenahme der Vorarbeit trifft der Bischof dann die endgültige Entscheidung, im Bewusstsein seiner GANZEN VERANTWORTUNG! Grundsätzlich kann auch ein Laie Richter am Ehegericht sein, wenn er Theologie und Kirchenrecht studiert hat, aber die Entscheidung trifft dann der Bischof.Msgr. Franz Schlegl


5
 
 Stiller 8. September 2015 
 

Da geht's schon los mit dem Wissen, @Christa.marga

Das Sakrament der Ehe spenden sich die Brautleute gegemnseitig im Beisein des Priesters und zweier Trauzeugen in einem Wortgottesdienst oder einer hl. Messe.

Und ich wette, ungefähr Hälfte der Getrauten wissen das nicht mit dem gegenseitigen Spenden des Sakraments!


7
 
 Dismas 8. September 2015 

Ich bin mir nicht sicher, ob hier

"Barmherzigkeit" wieder mal missbraucht wird. Wenn "Katholiken" heiraten und nicht vom Sakrament der Ehe wissen - was sich überhaupt nicht nachvollziehen kann, wie wenig wissen sie dann erst von den anderen Sakramenten?? Wie offt wird das Allerheiligste Altarsakrament verunehrt durch Empfang unter schwerer Sünde??


18
 
 Hans1 8. September 2015 
 

Wenn der Mut fehlt, das Ende einer Ehe ...

.. mit Respekt vor dem Gewesenen anzuerkennen, ein vergangene Ehe die vielleicht schön war, wenn man zu dem Trick greift, dass da "nichts" Gültiges war, wenn dann Kinder die hervorgegangen sind letzlich "unehelich" waren, wenn die vielleicht nicht einfach so erwerbsfähig werdende Frau ihren Unterhaltsanspruch abschreiben muss weil alles "nichts" war, dann fehlt mir das Verständnis.


6
 
 Schimmelreiter 8. September 2015 

erster Schritt

Sowas kann nur der erste Schritt zu einer erneuerten Pastoral sein. Sicher sind viele Ehen ungültig, weil die Partner bei näherem Hinsehen gar nicht wußten, worauf sie sich einlassen, mangels adäquater Vorbereitung. Nun sollte man allerdings bei erneutem Heiratswunsch eine Ehevorbereitung verpflichtend machen, eigentlich für alle, aber besonders für die, die schonmal durchgefallen sind. In D wird das, wie AlbinoL sagte, eine katholische Scheidung werden.


12
 
  8. September 2015 
 

es beton

die Verantwortung des Bischofs das ist vernünftig
auch daß man eine Instanz aus dem Verfahren nimmt


1
 
 placeat tibi 8. September 2015 
 

Und warum

werden nun die für dieses Gebiet hochspezialisierten Kirchenrichter gegen den Bischof ausgetauscht?
Und auf welcher Grundlage, nach welchem Procedere entscheidet dieser? Wird er in den USA bei diesen Zahlen noch Zeit für irgendetwas haben? Wären ja dort pro Bistum mehrere hundert Fälle pro Jahr zu bewältigen:-)
Man hätte doch einfach das bisherige Verfahren beschleunigen können mit etwas mehr Personal. Und die römische Gegencheckinstanz finde ich in einem so sensiblen und heiklen Bereich auch nicht verkehrt


12
 
  8. September 2015 
 

ich muß sagen

das klingt sehr gut man konnte oft wirklich den eindruck haben Verfahren wurden bewusst verzögert


2
 
 Christa.marga 8. September 2015 
 

Was soll man davon halten...

als Katholik muß ich mir doch bewusst sein was es bedeutet, vor den Traualtar zu treten und durch einen Priester das hl. Sakrament der Ehe zu empfangen.
Für viele Katholiken ist das aber nur eine schöne Zeremonie, so ganz in weiß...,
der Papst meint es sicher gut mit dieser Geste der "Barmherzigkeit", aber was kommt dann als nächster Schritt???
Da bin ich echt gespannt darauf und würde mich vor gar nichts mehr wundern!


13
 
 Laus Deo 8. September 2015 

Hl Geist

Ich denke wenn jemand im wahren Glauben ist dann wird er nur die Ehe annulieren lassen wenn wirklich die Ehe nie zustande kam. Alle anderne welche die Ehe annullieren lassen vielleicht sogar noch mit Betrug dürfen nicht vergessen, Gott sieht alles. Heute verlange gerade Leute welche nie beichten oder gar nicht jeden Sonntag zur Kirche gehen Änderungen. Doch wieviel von diesen gehen unwürdig zur Kommunion. Ich vertraue auf den Hl Geist. Schlussendlich gilt für alle Zeit Paulus Wort:
1Kor 11,27 Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn.

Jeder muss für sich entscheiden ob seine Handlungen richtig sind vor Gott! Ich vertraue auf den Hl Geist das er die Kirche schon richtig führe!


12
 
 dominique 8. September 2015 
 

Eigentlich

sollten Nichtigkeitsfälle äußerst selten auftreten. Aber offenbar häufen sich die Fälle von Leuten, die nicht wissen, was sie tun, wenn sie vor den Traualtar treten.


7
 
 AlbinoL 8. September 2015 

Bin gespannt....aus Erfahrung würde ich sagen

dass dies jetzt in Deutschland inflationär durchgeführt wird und eben genau wie eine Scheidung angewandt wird.


19
 

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