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Vatikan will Ehenichtigkeitsverfahren beschleunigen

7. September 2015 in Aktuelles, 24 Lesermeinungen
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Der Vatikan will das Verfahren zur Annullierung von Ehen vereinfachen und beschleunigen. Eine entsprechende Reform soll am Dienstag vorgestellt werden


Vatikanstadt (kath.net/KNA) Der Vatikan will das Verfahren zur Annullierung von Ehen vereinfachen und beschleunigen. Eine entsprechende Reform soll am Dienstag vorgestellt werden, wie der Heilige Stuhl am Montag mitteilte. Papst Franziskus habe die Änderungen im Kirchenrecht durch zwei Erlasse angeordnet.

Der Papst und viele Bischöfe hatten seit längerem eine Beschleunigung und Straffung von Ehenichtigkeitsverfahren gefordert. Bislang können sie in manchen Teilen der Weltkirche bis zu einigen Jahren dauern. Im vergangenen September setzte Franziskus eine Studienkommission ein, die Reformvorschläge prüfen sollte. Das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe solle jedoch nicht angetastet werden, teilte der Vatikan damals mit.


Nach dem katholischen Kirchenrecht kann eine Eheschließung bei Vorliegen bestimmter Gründe für nichtig erklärt werden. Dazu zählen Formfehler wie beispielsweise das Fehlen von Trauzeugen. Meist werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht, etwa wenn ein Partner von vorneherein Kinder ausschließt.

Für eine Ehenichtigkeitserklärung müssen bislang zwei gerichtliche Instanzen - in der Regel das Kirchengericht der Diözese und der Kirchenprovinz - übereinstimmend zu dem Urteil kommen, dass eine Ehe im katholischen Sinne nie bestanden hat. Im Fall eines abweichenden Richterspruchs wird der Fall an das vatikanische Ehegericht, die Römische Rota, überwiesen.

Nach jüngsten Angaben wurden 2013 weltweit rund 47.150 Ehen für nichtig erklärt - bei insgesamt 71.800 abgeschlossenen Verfahren. Davon entfielen mit 24.600 mehr als die Hälfte der annullierten Ehen auf die USA. In Deutschland waren es in diesem Zeitraum 740.
Vorsitzender der Studienkommission war der Dekan des vatikanischen Ehegerichts, der Römischen Rota, Pio Vito Pinto.

Dem Gremium gehörte auch der Österreicher Nikolaus Schöch an; er ist stellvertretender Kirchenanwalt am obersten kirchlichen Gerichtshof, der Apostolischen Signatur.

Der Vatikan prüft seit geraumer Zeit Möglichkeiten zu einer Vereinfachung des Verfahrens. Erwogen wird hierbei, die bislang verpflichtende Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch ein weiteres Gericht wegfallen zu lassen. Geprüft werden sollte zudem, ob anstelle eines Richterkollegiums ein Einzelrichter ausreichen könnte. Auch Möglichkeiten einer Beschleunigung des Verfahrens durch den Bischof stehen zur Debatte.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Suarez 14. September 2015 

Verehrter Msgr. Schlegl, auch bei der Taufe stellen sich diese Probleme

Wenn der trauende Pfarrer mehrere intensive Gespräche mit den Trauwilligen führte, dann merkte er sehr schnell, ob hier bei den Heiratswilligen die nötige Reife im Glauben vorliegt oder nicht. Reife meint ja nicht, dass man sich in der Dogmatik, dem Kirchenrecht und den theologischen Problemstellungen der Exegese auskennen müsste. Im Gegenteil, der Ehebund erfordert einen festen Glauben an Gott und die Einsicht, dass wir alle Dienende - gerade auch in der Ehe - sind.

Führte der Pfarrer solche intensiven Gespräche vor dem Eheschluss, trennte sich schnell und zuverlässig die Spreu vom Weizen. Wer diese Zeit nicht aufbringen will, der sollte auch nicht kirchlich Heiraten wollen, genauso wie man sich nicht mit dem Argument vom sonntäglichen Kirchgang dispensieren kann, dass man doch endlich mal ausschlafen müsse. Der Glaube erfordert auch die Bereitschaft ihm Raum in der Zeit zu geben.

Alles andere ist dann lediglich Brauchtum, ein sinnentleertes Ritual.


0
 
 SCHLEGL 13. September 2015 
 

@Suarez

Es ist für einen Stadtsseelsorger schwer festzustellen, wie stark die Brautleute im Glauben verwurzelt sind. Nicht selten besuchen sie ev. eine andere Kirche, als die Pfarrkirche! Auch die Angaben zur persönlichen Religiosität kann man nicht überprüfen. Der Landpfarrer hat es leichter. Kirchliche Trauungen werden heute ohnehin nur dann angestrebt, wenn wenigstens ein Partner praktiziert und andere der Kirche nicht ganz fern steht. Wie soll Ihr Modell überprüfen, ob die beiden regelmäßig zur Messe gehen? Mit Unterschrift des Priesters, das kann man doch nicht machen! Ein Glaubenskurs wäre gut, aber die berufliche Belastung, weite Wege zur Arbeit machen das ziemlich kompliziert, in Landgebieten ginge das überhaupt nicht. Nicht vergessen darf man, dass nicht wenige Leute einfach UNREIF sind.Sie nehmen die ganze Verantwortung, die auf sie zukommt einfach NICHT wahr! Dasselbe gilt übrigens auch für das Berufsleben. Msgr. Franz Schlegl


0
 
 Suarez 12. September 2015 

Verehrter Msgr. Franz Schlegl, erlauben Sie mir eine Nachfrage

"In den meisten Fällen ist einer der beiden Partner NICHT praktizierend und hat der kirchlichen Trauung nur wegen des anderen Partners zugestimmt."

Wäre es dann nicht konsequent, wenn die Kirche eine kirchliche Trauung nur dann vornimmt, wenn ausreichend sichergestellt ist, dass beide(!) Ehewillige im Glauben auch wirklich verwurzelt sind. Bei der Taufe des Kindes wird doch auch darauf geachtet, dass eine Erziehung im Glauben "garantiert" ist (Sie schrieben das kürzlich zur Taufe).

Man könnte zum Beispiel eine Zeit festlegen, in denen beide die Messe besuchen und sich einer intensiven Katechese unterziehen müssen.

Eine Taufe gilt, so weit ich weiß, immer als gültig. Ist eine laxe Glaubensauffassung schon als Betrug des Eheversprechens anzusehen? Ich tue mich da schwer.

Tatsächlich wüsste dann kein Ehepartner, der mit einem nicht praktizierenden Partner verheiratet ist, ob sein Eheschluss vor Gott gültig ist, ob also das Ja überhaupt ein Ja war. Eine schlimme Situation!


2
 
 Steve Acker 11. September 2015 
 

Elisabeth53

bitte lesen Sie den Post von user Jesuslebt weiter unten. Ehenichtigkeitsverfahren sind bereits jetzt, und dies schon seit langem, so dass auch nicht Vermögende diesen Weg gehen können.


1
 
 Elisabeth53 8. September 2015 
 

Franziskus hat Recht

das Ehenichitigkeitsverfahren darf nicht genauso wie eine Beerdigung mit einem Priester nur für vermögende Menschen reserviert werden


0
 
 Triceratops 8. September 2015 
 

@Msgr. Schlegl

Danke für die Antwort.


0
 
 SCHLEGL 8. September 2015 
 

@ Triceratops

Wenn die Eheleute GUTEN GLAUBENS miteinander sakramental verheiratet zu sein, gelebt haben, haben sie keine moralische Schuld. Die Unwissenheit in diesem Sachgebiet ist leider ziemlich groß. Sollte einer der beiden Partner die Ungültigkeit der Ehe durch einen positiven Willensakt verschuldet haben (Ausschluss der Nachkommenschaft, Täuschung des Partners über wesentliche Personeneigenschaften usw.) kann man diese Person moralisch nicht freisprechen. In den meisten Fällen ist einer der beiden Partner NICHT praktizierend und hat der kirchlichen Trauung nur wegen des anderen Partners zugestimmt. Tatsache ist, es war KEINE Ehe, aber die Partner haben das nicht gewusst. Msgr. Franz Schlegl


4
 
 SCHLEGL 8. September 2015 
 

@Stefan Fleischer

Das Brautprüfungsprotokoll enthält ungefähr das, was Sie sagen. Die Brautleute unterschreiben:
1)dass sie wissen, dass die Ehe ein Sakrament ist, welches sie gegenseitig spenden wollen.
2)dass die Ehe unauflöslich ist.
3)dass sich die Eheleute vorbehaltslos zum Kindersegen bekennen.
4)dass die Brautleute durch keine äußeren Umstände zur Eheschließung gezwungen werden.
Tatsache ist aber, dass sich bei einem Eheprozess später herausstellt, dass die Brautleute diese Unterschriften leichtfertig geleistet haben, weil die Trauung schon offiziell angekündigt worden ist, oder einer der beiden gemeint hat,etwaige Probleme mit dem Partner in der Ehe lösen zu können, oder ein Partner WESENTLICHE Personeneigenschaften, die eine Ehe ungültig machen, verschwiegen hat. Wenn durch Briefe, E-Mails, oder Zeugenaussagen aus unverdächtiger Zeit solches nachgewiesen werden kann, ist eine Eheprozess durchaus anzuraten. Wenn der jetzt rascher durchgeführt wird, ist das sicher günstig.Msgr.Franz Schlegl


4
 
 Stefan Fleischer 8. September 2015 

Die Lösung muss meines Erachtens sein:

Die Gültigkeit einer Ehe muss inskünftig vor der Trauung seriös geprüft und das Ergebnis schriftlich dokumentiert werden. Das Dokument müsste auch die verbindliche Erklärung beider Teile beinhalten, dass sie die Ehe im Sinn und Geist der römisch-katholischen Lehre schliessen und in all seinen Konsequenzen mit Gottes Hilfe zu leben bereit sind. Integrierender Teil dieser Erklärung wäre eine klare Darlegung dieser Lehre. Eine solche Erklärung würde später belegen, dass die Ehe bewusst als gültige Ehe im Sinn der Kirche geschlossen werden wollte. Dieser belegte Wille zur gültigen Eheschliessung würde dann bei einem späteren Nichtigkeitsverfahren gewichtiger sein, als irgendwelche offensichtliche Spitzfindigkeiten.


11
 
 Stefan Fleischer 8. September 2015 

Die Diskussion zeigt,

man vermischt hier viele grundverschiedene Dinge. Auch mir selber ist das vermutlich passiert. Was mich dabei am meisten stört, ist, wenn die Frage der Gültigkeit oder Nichtigkeit einer Ehe nicht klar von den übrigen Faktoren der Situation getrennt wird, als ob Ehekrise, Trennung, Scheidung und Wiederverheiratung ein Faktor für die Gültigkeit oder Nichtigkeit einer Ehe sein könnten. Wenn eine Nichtigkeitserklärung nur dazu dient, die Folgen von Ereignissen zu korrigieren, die in einer gültigen Ehe genauso vorkommen können wie in einer ungültigen, so habe ich ein Problem damit. So etwas wird geradezu zur Einladung, nach formaljuristischen Spitzfindigkeiten zu suchen. Und ob damit in bestimmten (meines Erachtens vielen) Fälle nicht diejenigen bevorzugt werden, bei denen sich ein Grund für eine Nichtigkeitserklärung finden lässt, ist eine andere Frage.


9
 
 Rolando 8. September 2015 
 

Jesuslebt

Als selbst Betroffener stimme ich Ihnen vollstens zu.


6
 
 Jesuslebt! 7. September 2015 
 

@Stefan Fleischer: Sollten bei der Eheschließung bewusst Elemente eingebaut werden, die zur Ungültigkeit der Ehe führen, so wäre dies ein Betrug an Gott und solch eine Ehe ist dann natürlich auch nicht gültig, es sei denn: Zum Zeitpunkt der Eheschließung gab es doch einen Ehekonsens. Darüber müssen dsann im Einzelnen die Eherichter brüten und beten. Und die sind SEHR genau, um das Ehesakrament nicht auszuhöhlen.
Übrigens: Wird die Nichtigkeitserklärung durch Betrug erwirkt (zum Beispiel falsche Zeugenaussagen), so bleibt die Ehe dennoch gültig, selbst mit Nichtigkeitserklärung... Gott sieht alles und weiß es. Und das Ganze ist ja eine Angelegenheit vor IHM.


5
 
 Jesuslebt! 7. September 2015 
 

14 Monate sind nicht zu viel...

Ich denke, dass seit der letzten Reform des Kirchenrechtes, die erst vor wenigen Jahren abgeschlossen ist, das Ehenichtigkeitsverfahren mit beiden Instanzen derzeit in der Regel nicht länger als 14 Monate dauert. Das ist m. E. nicht sehr lang. Auch die Kosten mit ca. 200€ in der ersten und 100€ in der zweiten Instanz sind sicherlich nicht zu hoch.
Die Überprüfung der Gültigkeit durch die Kirche ist übrigens eines der ältesten Kirchenrechte überhaupt.
Ich empfehle zu dem Thema das Studium des Buches: http://www.hauskirche.at/rezension/geschieden.htm
Eine Ehe, die sich im Nachhinein als sakramental nicht gültig herausstellt, ist eine Potativehe. D.h. Man hat guten Glaubens angenommen, dass man in einer gültig geschlossenen Ehe gelebt hat.


7
 
 Rolando 7. September 2015 
 

Stefan Fleischer

Ich denke, eine Annullierung ist nicht da um sich zu trennen, sondern eine Wiederheirat, die ja ohne Bekehrung geschlossen wurde, (bei Bekehrung würde ja nicht wiedergeheiratet) nach einer Bekehrung in Ordnung zu bringen. Deswegen ist es gut, wenn so ein Verfahren etwas länger dauert, um die Ernsthaftigkeit zu sehen. Unbekehrten ist es egal ob ein-, zwei-, oder dreimal verheiratet, es fehlt das Sündenbewusstsein, das muss bei Annullierung da sein, sonst ist Mißbrauch nicht auszuschließen, aber Gott kann man nicht täuschen, das sollte Jedem bewusst sein.


6
 
 Stefan Fleischer 7. September 2015 

@ Charles X. 2

Wenn wir solche Möglichkeiten in die Ehe einbauen, so verführen wir noch zu wenig gefestigte Charaktere dazu, so etwas - nur so "vorsichtshalber" - von vornherein einzubauen, und sind damit mitverantwortliche für viele formaljuristisch nichtige Ehen und dafür, dass im Krisenfall dieser Ausweg genommen, statt ehrlich für den Weiterbestand der Ehe gekämpft wird.


10
 
 Stefan Fleischer 7. September 2015 

@ Charles X.

Wenn Ehepartner sich gar nicht bewusst sind, dass ihre Ehe formaljuristisch nichtig ist, ist diese dann auch vor Gott nichtig - mit allen Konsequenzen? Und wenn sie dann den Mangel irgendwann bemerken, in welchem Zustand haben sie dann bisher gelebt. Ich erinnere mich, dass z.B. früher eine Priesterweihe als ungültig galt, wenn der zu Weihende bei der Übergabe des Kelches diesen nicht berührte. Haben die Gläubigen die dann bei einem solchen Priester beichteten, die Absolution gar nicht erhalten? Ehrlich gesagt, wenn Eheleute sich das Jawort geben und sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, eine gültige Ehe mit allen Konsequenzen zu schliessen und dann zu leben, dann ist es meines Erachtens absolut falsch, im Falle einer Ehekrise irgendwelche Formfehler zu suchen, um eine "Scheidung auf katholisch" herbei zu führen, dann finde ich das, gelinde gesagt, unehrlich.


16
 
 Charles X. 7. September 2015 
 

@Fleischer: "In den allermeisten Fällen würde die Gültigkeit der Ehe gar nicht in Frage gestellt, ..

wenn nicht die Ehe aus ganz anderen Gründen gescheitert wäre."
Das ist irrelevant. Entweder hat die Ehe nie bestanden oder nicht. Nach Gründen für ein Annullierungsverfahren braucht man nicht fragen - nur rechtsprechen.

"Die Tatsache, dass bereits wieder eine zivilrechtliche Ehe oder eine andere eheähnliche Verbindung eingegangen wurde, wäre ein starkes Indiz für die Unehrlichkeit des Verfahrens".
Verfahren sind nicht unehrlich, sondern Menschen. In das Herz eines Menschen kann nur Gott hineinblicken. Es geht nur darum festzustellen, ob die Ehe ungültig war bzw. der Eheschluss.

"Wo dieses aus Erbarmen mit dem unschuldigen Teil doch durchgezogen würde, müsste der schuldige Teil mit einem, längerfristigen bis lebenslangem Eheverbot belegt werden."
Wer kann so etwas außer Gott wirklich feststellen? Da die Ehe ein Grundrecht ist, sind Eheverbote aus dem genannten Grund gegen das göttliche Recht. Sie verwechseln das Scheitern der Ehe mit dem Eheschließungsverfahren.


3
 
 Seramis 7. September 2015 
 

@Stefan Fleischer: Applaus,

vor allem für Ihren letzten Beitrag. Der Kirche droht ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn es nicht gelingt, den Gegensatz zwischen eine Scheidung und der Nichtigkeit einer Ehe zu verdeutlichen.

Dabei ist nicht die Geschwindigkeit des Verfahrens das Problem. Man fügt den Betroffenen mit einem langen Verfahren unnötig zusätzliches Leid zu. Wichtig sind aber klar vermittelte Richtlinien und - soweit möglich - ein transparentes Verfahren. Eine sorgfältige und wohldokumentierte Ehevorbereitung kann da einiges leichter machen.

(Meine Mutter kann sich in diesem Zusammenhang nur noch an den Rat des Pfarrers erinnern, keine zu hohen Erwartungen an die Hochzeitsnacht zu haben...)


11
 
 Stefan Fleischer 7. September 2015 

Seien wir doch ehrlich

In den allermeisten Fällen würde die Gültigkeit der Ehe gar nicht in Frage gestellt, wenn nicht die Ehe aus ganz anderen Gründen gescheitert wäre. Die Tatsache, dass bereits wieder eine zivilrechtliche Ehe oder eine andere eheähnliche Verbindung eingegangen wurde, wäre ein starkes Indiz für die Unehrlichkeit des Verfahrens, das dann gar nicht erst eröffnet werden sollte. Wo dieses aus Erbarmen mit dem unschuldigen Teil doch durchgezogen würde, müsste der schuldige Teil mit einem, längerfristigen bis lebenslangem Eheverbot belegt werden.


15
 
 nurmut 7. September 2015 
 

Bessere Ehevorbereitung

ist eine gute Lösung. Und zwar Ehevorbereitung zum frühest möglichen Zeitpunkt. Die meisten Paare haben bereits den Hochzeitstermin, wenn sie die Ehevorbereitung machen.
Das hilft aber nicht den ungültig geschlossenen Ehen.


11
 
 Stefan Fleischer 7. September 2015 

bessere Vorbereitung und vielleicht auch die Möglichkeit

dass das Gericht die Eheunfähigkeit des einen oder anderen Partners feststellt. Dies sollte insbesondere bei jenen Personen geprüft werden, die bereits wieder zivil geheiratet haben. Es besteht dann nämlich der Verdacht, dass der wahre Grund der Scheidung die Untreue des entsprechenden Partners war, was nicht noch belohnt werden darf.


16
 
 nurmut 7. September 2015 
 

Stimme zu

wenn die Ehe tatsächlich ungültig ist, sollte das möglichst rasch feststellbar sein.


11
 
 priska 7. September 2015 
 

Eine beschleunigung der Ehenichtigkeitsverfahren,könnte eine Gefahr werden ,den wert des Ehesakrament zu mindern!


20
 
 Smaragdos 7. September 2015 
 

... wenn damit nur eine bessere Ehevorbereitung einhergeht!


18
 

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