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Passauer Bischof Oster begründet Festhalten am bisherigen Arbeitsrecht

23. Juli 2015 in Deutschland, 16 Lesermeinungen
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Oster: Die «Glaubensentfremdung» habe auch vor den Kirchenmitarbeitern nicht haltgemacht. Deswegen gehe es beim Arbeitsrecht auch darum, das katholische Profil kirchlicher Einrichtungen zu sichern.


Passau (kath.net/KNA) Der Passauer katholische Bischof Stefan Oster (Foto) hat das vorläufige Festhalten einiger bayerischer Bistümer am alten kirchlichen Arbeitsrecht begründet. Er und die Bischöfe von Eichstätt und Regensburg prüften derzeit noch, «ob und wenn ja wie» sie die Novelle umsetzten, schrieb Oster am Mittwochabend auf seiner Facebook-Seite. Dies geschehe «nicht in der großen Opposition zum Rest der Bischofskonferenz, sondern im guten Gespräch und im ehrlichen Ringen miteinander». Den drei Bischöfen sei bewusst, dass es «grundsätzlich wichtig ist, ein einheitliches kirchliches Arbeitsrecht in Deutschland zu haben».

Inhaltlich würden «vereinzelte Modifikationen» geprüft, aber auch die Übereinstimmung mit dem universalen Kirchenrecht und Fragen der praktischen Umsetzbarkeit einiger Neuerungen, führte Oster aus. Mit Nachdruck wies der Bischof den Vorwurf zurück, es ginge ihnen darum, «Menschen in schwierigen Lebenssituationen in Zukunft einfach besser rausschmeißen» zu können. «Es geht auch uns um die Menschen und um die Kirche.» Im Übrigen sei ihm aus dem Bistum Passau in zehn Jahren nur ein einziger Fall einer solchen Kündigung bekannt.


Oster verwies auf eine aus seiner Sicht problematische Entwicklung in den vergangenen 50 Jahren. In diesem Zeitraum habe sich die Zahl der kirchlichen Laienmitarbeiter in Deutschland von rund 100.000 auf mehr als 700.000 erhöht. Zugleich sei der Kirchenbesuch von 50 Prozent auf 10 Prozent zurückgegangen. Die «Glaubensentfremdung» habe auch vor den Kirchenmitarbeitern nicht haltgemacht. Deswegen gehe es beim Arbeitsrecht auch darum, das katholische Profil kirchlicher Einrichtungen zu sichern.

Aus Sicht des Passauer Bischofs enthält die Ende April von den deutschen Bischöfen mit großer Mehrheit verabschiedete Reform des kirchlichen Arbeitsrechts einige «zu wenig präzise Formulierungen». Dadurch würden Kündigungen im Falle schwerwiegender Loyalitätsverstöße, etwa einer zweiten Zivilheirat nach einer Scheidung oder dem Eintragen einer Lebenspartnerschaft, «beinahe aussichtslos». Auch bei Einstellungen neuer Mitarbeiter werde künftig wohl «weniger genau geprüft», vor allem dort, «wo der personelle Druck groß und die Suche nach Arbeitskräften schwierig ist».

Oster äußerte zugleich Verständnis dafür, dass viele Bischöfe aus Gebieten mit deutlich geringerer Katholikenzahl als in Bayern sich noch schwerer täten, geeignetes Personal zu finden. Auch deshalb werde die Bereitschaft zur Liberalisierung des Arbeitsrechts andernorts als notwendig empfunden. Dennoch glaube er, dass die Bischöfe mit der vorliegenden Neufassung ein Mittel aus der Hand gäben, dem fortschreitenden Säkularisierungsprozess in kirchlichen Einrichtungen «noch halbwegs entgegenzuwirken».



(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Bischof Oster (c) kath.net/Michael Schäfer


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Lesermeinungen

 Steve Acker 31. Juli 2015 
 

Und schon der erste Fall,

Leiterin eines Caritas Horts (diöz.München) darf weitermachen, trotz anstehender Verpartnerung. Was für ein verheerendes Signal! Besonders in der Position. Die DBK hat hier ein Fass aufgemacht, dass sie nie mehr zukriegen werden.
Jetzt kann die katholische Lehre zur Familie schon bei den Kindern in katholischen Kindereinrichtungen untergraben werden. Für Lesben ist dann die Kirche ein interessanter Arbeitgeber. Sie brauchen dann nicht mehr den Jobverlust zu fürchten.
Die Umerziehung und Genderisierung der Kinder kann dann problemlos erfolgen.

Ich hoffe Bischof Oster bleibt hier konsequent bei seiner Linie.


1
 
 Nachgedacht 30. Juli 2015 
 

Vorbildwirkung

@Ehrmann, @mirjamvonabelin: Ich kann die Argumentation der Vorbildwirkung sehr gut nachvollziehen. Nur mit Ihren Folgerungen tue ich mich schwer. Ja, ein ordentliches Leben zu führen ist wichtig. Das hat aber nicht nur etwas mit der Lebensform zu tun. Es gibt eine Vielzahl von Erfordernissen für ein ordentliches Leben. Und als Menschen werden wir uns dem nur annähern können. Es gibt aus meiner Sicht nicht nur binär gut/ schlecht oder ordentlich/ unordentlich sondern ein mehr oder weniger. Und da ist jeder individuell herausgefordert möglichst viel zu verwirklichen. Wem gelänge schon alles.. Aus meiner Sicht ist die Lebensform eine Dimension von vielen und ich finde, dass die Lebensform dabei nicht stärker bewertet werden sollte als die anderen Dimensionen. Denn auch dort gibt es eine Vorbildwirkung.


0
 
 mirjamvonabelin 29. Juli 2015 
 

So ist es,

es geht um die Verbildwirkung, die übersehen wir meistens. Wir sind der Meinung das unsere Worte (Predigten) etwas bewirken können aber wenn wir rückwerts schauen, dann begreifen wir, es war unser verhalten.
Jedenfalls ist es bei mir so. Meine Kinder sind so weil ich ihnen das vorgelbt(versucht) habe, und nicht weil ich ihnen das "eingebläut" hätte.


1
 
 Ehrmann 28. Juli 2015 

Etwas, was immer wieder übersehen wird;die Vorbildwirkung

Der Unterschied zwischen der geheimen Schüld (Sünde), die nur Gott kennt und straft und die nur indirekt die Kirche schädigt ( daher auch die Pflicht zur - geheimen!! Ohrenbeichte) - und dem öffentlichen Fehlverhalten ,noch dazu ohne Absicht zur Änderung(Zusammenleben ohne gültige Ehe, "eingetragene Partnerschaft" Homosexueller).Wenn das in kirchlichen Einrichtungen geduldet wird - und sei es "nur" beim Reinigungspersonal -,dann duldet die kiche dieses Fahlverhalten und die dadurch entstehende Vorbildwirkung - vorausgestzt, es handelt sich um Christen."Ihr sollt euch von diesen fernhalten, wenn sie sich Brüder nennen", sagt Paulus. Wenn eine Muslima in Polygamie lebt, kann sie kein negatives Vorbild für Christen sein, denn ihre Religion erlaubt es ihr.Erstrebenswert ist es aber, Christen anzustellen, die ein ordentliches Leben führen und sich nicht rühmen, wenn es anders ist. Deutschland, du hast es gut, daß dort noch solche Debatten geführt werden können!


2
 
 Nachgedacht 27. Juli 2015 
 

Gibt es sonst objektive Kriterien

@Wuna: Ich würde die Frage noch etwas weiter fassen. Legen wir sonst objektive Kriterien an, ob jemand katholisch ist oder nicht? Und wenn ja, was könnte der Grundkonsens sein? Das Glaubensbekenntnis? Richt für eine Mitarbeit nicht die Loyalität zum Leitbild einer Organisation?
@catolica: Wie alle Vergleiche hinkt auch der Parteienvergleich. Und zwar gehörig. Von keinem Parteimitglied wird erwartet, dass es alle Grundsatzbeschlüsse auch in der persönlichen Lebensführung umsetzt. Vermutlich beziehen sie sich ausschließlich auf die Mitgliedschaft. Aber auch dann kann man das so nicht auf Kirchens übertragen, denn sonst dürfte man als gläubiger Mensch immer nur in der eigenen Kirche engagiert sein.


0
 
 Nachgedacht 27. Juli 2015 
 

Und dann?

@bellis: Sie bringen zwei Dingen in den Zusammenhang: gesund und schrumpfen. Dahinter steckt wohl das Bild, dass bei weniger Mitarbeitenden die Gläubigen (wie sich das immer auch ausdrückt) übrig bleiben. Und dann? Dann zieht sich die Kirche mit ihren ganzen Organisationen aus der Lebenswelt der Menschen zurück. Das wäre meiner Ansicht nach die falsche Option, denn wo sollen die Menschen dann noch, auch einfach by the way, mit Kirche in Kontakt kommen? Ich finde, dass eine Vielzahl von sozial tätigen Orden das schon lange verstanden haben. Diese wissen, dass sie bei zurückgehender Zahl der Ordensangehörigen sich darum sorgen müssen, dass ihr Werk weiter besteht. Und dies in einem säkularen Umfeld. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob im Krankenhaus der/die Chefarzt/ Chefärztin katholisch oder christlich ist, geschweige denn die Lebensform. Er muss auskunftsfähig sein über die tragende Kraft der Organisation und ihren Zweck in der Welt.


0
 
 bellis 25. Juli 2015 

Das Problem sind 700.000

Die Kirche eifert dem Staat nach, zweitgrößter Arbeitgeber nach dem öffentlichen Dienst. Bei beiden also viel zu viel Arbeitnehmer (ich habe 10 Jahre in einem Ministerium gearbeitet, dort könnte man mindestens die Hälfte einsparen!)
1950 "reichten" bei viel mehr Gläubigen "100.000 kirchliche Laienmitarbeiter". Heute sind es 700.000 weshalb, wofür????
Gesundschrumpfen, SOFORT!Dann reichen auch die Gläubigen unter den Mitarbeitern.


5
 
 Wuna 24. Juli 2015 
 

Gibt es objektive Kriterien

um die Glaubensentfremdung bei Kirchen mitarbeitern individuell festzustellen? Katechismus Tests ? Kirchenbesuch beim Pfarrer abstempeln lassen? Oder gar im Privatleben nachforschen lassen? Niemand will das wohl. Bleibt als einziges objektives Kriterium der richtige oder falsche Trauschein. Das bedeutet, die wvG dienen dazu, die Fassade aufrechtzuerhalten:Wo katholisch draufsteht, muss katholisch drin sein. Dann wundert man sich, dass diese kirchliche Praxis als unglaubwürdig wahrgenommen wird.
P.S. Ich empfinde die lebenslange Ehe als hohes Gut und bin auch persönlich von dem Problem nicht betroffen.


3
 
 Nachgedacht 24. Juli 2015 
 

Bischof Oster spricht das Richtige an,

nur finde ich sein Ergebnis nicht schlüssig. Meint er, dass die Bischöfe mit der alten Fassung den fortschreitenden Säkularisierungsprozess in kirchlichen Einrichtungen halbwegs entgegenzuwirken können. Ich hoffe, dass ihm dazu mehr einfällt als das Arbeitsrecht und die Lebensform. Ich finde, dass Katholizität von Menschen u. Einrichtungen auch jenseits der Lebensform der Mitarbeitenden sichtbar ist, zumindest sein sollte. Ich wäre dankbar, wenn es dazu auch einige Gedanken gäbe.
Lasst uns doch hier einmal eine Diskussion darüber führen, wie eine institutionelle Katholizität aussehen könnte, zu der sich Mitarbeiter unabhängig ihrer Taufe, Religionszugehörigkeit oder Lebensform loyal verhalten müssen. Ich bin gespannt, was dazu alles einfällt. Ansonsten bleibt nur das, was catolica vorschlägt: Schrumpfen und den gesellschaftlichen Mitgestaltungsanspruch eindampfen.


2
 
 mirjamvonabelin 23. Juli 2015 
 

Das

@catolica
meine ich auch.
Sie haben recht
@Nachgedacht
"Dem Arbeitsrecht ist es egal, ob ich Lüge, andere Menschen psychisch fertigmache, hohe Summen Kirchensteuer sinnlos ausgebe...."
aber mir ist es nicht egal und der Jugend erst recht nicht.
Ich habe meinen Lebensstil katholisch geregelt aber wenn meine Jugend über Kirchenangestellte redet, komme ich in Not wenn diese nicht nach Geboten leben.

Damit ich meinen Kindern ein Vorbild bin, muss ich auch die Wirklichkeit sehen und doch will/darf ich nicht schlecht über meine "Mitchristen" reden.

Versuchen sie einem Jugendlichem klar zu machen, der Bischof, der Priester, der/die Pastoralassistent/in, der Mesmer usw. halten nicht an der Lehre der Kirche fest aber wir halten trotzdem daran fest.
Ich versichere ihnen, dazu brauchen sie viel GUTES Wissen, viel Zeit, viel Geduld, viel Verständnis, viel Liebe...

Kinder haben ein hohes Gerechtigkeitbedürfnis....in ihrem Sinne, nicht zu verwechseln mit Gottes Gerechtigkeit oder Barmherzigkeit.


8
 
 Nachgedacht 23. Juli 2015 
 

@mirjamvonabelin

Nein, das übersehe ich nicht. Ich kann nur nicht nachvollziehen, dass Sie das an der Lebensform festmachen. Oder ich überspitze es: Dem Arbeitsrecht ist es egal, ob ich Lüge, andere Menschen psychisch fertigmache, hohe Summen Kirchensteuer sinnlos ausgebe wenn nur meine Lebensform im katholischen Sinne geregelt ist. Das will mit nicht einleuchten.


2
 
 catolica 23. Juli 2015 
 

Bischof Oster spricht das richtige an,

wo Katholisch draufsteht , muss auch Katholisch drin sein....das sollte den Mitarbeitern der Einrichtungen klar sein und man könnte ja den Glauben neu durch Fortbildungen vermitteln. Beispiel: als CDU-Mitglied kann ich auch nicht sinnvoll für die Grünen arbeiten, ohne irgendwann mein Parteibuch zu wechseln. Wenn immer mehr und mehr abgeschwächt wird, wird bald gar kein Profil mehr zu sehen sein. Vielleicht sollten sich Caritative Einrichtungen endlich mal vermehrt den Katholiken öffnen und in Altenheimen nicht jede Konfession aufnehmen, den Katholiken die Plätze streitig machen und katholische Kapellen müssen dann neutralen Räumen der Stille weichen. Oder in Kitas eben nur katholische Kinder aufnehmen. dann wird auch das katholische Profil wieder gestärkt. Die Weichspülerei und Libertinage ist der größte Fehler!


10
 
 HX7 23. Juli 2015 
 

Marsch durch die Institutionen

Danken und vor allem beten wir für diesen Bischof. Zum nachdenken: Wenn die Reformkatholiken mit ihren meist linkslastigen Zeitgeistergüssen tief in die Verwaltung und Leitung der Kirche eindringen konnten sollte das doch auch für r. k. Christen möglich sein. Stellt euch vor, der ganze Kirchenverwaltungsapparat wäre entschieden katholisch. Plötzlich würde die Kirchensteuer wieder Sinn machen.


10
 
 mirjamvonabelin 23. Juli 2015 
 

Leider übersehen sie,

@Nachgedacht
das katholische, bezahlte Mitarbeiter, die nicht das katholische Profil leben, das gemeine, einfache Fussvolk in die irre führen. Das weiß ich weil ich auch zum gemeinen, einfachem Fussvolk gehöre.


11
 
 Nachgedacht 23. Juli 2015 
 

Leider

übersieht Herr Bischof Oster, dass das Profil einer katholischen Einrichtung auch dann erkennbar sein muss, wenn viele Mitarbeiter nicht katholisch sind. Dass das funktioniert zeigen uns alle Länder, in denen es kein solches Arbeitsrecht gibt. Warum aber sollten für katholische Mitarbeitenden andere Regeln gelten als für Nicht-Katholische? Wenn sich das katholische Profil einer Einrichtung an der Lebensform der Mitarbeitenden festmacht und das sollte sich durchsetzen, dann wäre so manche Pfarrei, manches Ordinariat oder andere mit geweihten Herren besetzte Stelle aufgrund deren inoffizieller Lebensform längst nicht mehr katholisch. So konsequent will man dann aber auch nicht sein.


3
 
 AlbinoL 23. Juli 2015 

Dieser Bischof ist ein Segen

leider traut er sich auch nicht das System der Kirchensteuer in Frage zu stellen.


18
 

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