Passauer Bischof Oster begründet Festhalten am bisherigen Arbeitsrecht

23. Juli 2015 in Deutschland


Oster: Die «Glaubensentfremdung» habe auch vor den Kirchenmitarbeitern nicht haltgemacht. Deswegen gehe es beim Arbeitsrecht auch darum, das katholische Profil kirchlicher Einrichtungen zu sichern.


Passau (kath.net/KNA) Der Passauer katholische Bischof Stefan Oster (Foto) hat das vorläufige Festhalten einiger bayerischer Bistümer am alten kirchlichen Arbeitsrecht begründet. Er und die Bischöfe von Eichstätt und Regensburg prüften derzeit noch, «ob und wenn ja wie» sie die Novelle umsetzten, schrieb Oster am Mittwochabend auf seiner Facebook-Seite. Dies geschehe «nicht in der großen Opposition zum Rest der Bischofskonferenz, sondern im guten Gespräch und im ehrlichen Ringen miteinander». Den drei Bischöfen sei bewusst, dass es «grundsätzlich wichtig ist, ein einheitliches kirchliches Arbeitsrecht in Deutschland zu haben».

Inhaltlich würden «vereinzelte Modifikationen» geprüft, aber auch die Übereinstimmung mit dem universalen Kirchenrecht und Fragen der praktischen Umsetzbarkeit einiger Neuerungen, führte Oster aus. Mit Nachdruck wies der Bischof den Vorwurf zurück, es ginge ihnen darum, «Menschen in schwierigen Lebenssituationen in Zukunft einfach besser rausschmeißen» zu können. «Es geht auch uns um die Menschen und um die Kirche.» Im Übrigen sei ihm aus dem Bistum Passau in zehn Jahren nur ein einziger Fall einer solchen Kündigung bekannt.

Oster verwies auf eine aus seiner Sicht problematische Entwicklung in den vergangenen 50 Jahren. In diesem Zeitraum habe sich die Zahl der kirchlichen Laienmitarbeiter in Deutschland von rund 100.000 auf mehr als 700.000 erhöht. Zugleich sei der Kirchenbesuch von 50 Prozent auf 10 Prozent zurückgegangen. Die «Glaubensentfremdung» habe auch vor den Kirchenmitarbeitern nicht haltgemacht. Deswegen gehe es beim Arbeitsrecht auch darum, das katholische Profil kirchlicher Einrichtungen zu sichern.

Aus Sicht des Passauer Bischofs enthält die Ende April von den deutschen Bischöfen mit großer Mehrheit verabschiedete Reform des kirchlichen Arbeitsrechts einige «zu wenig präzise Formulierungen». Dadurch würden Kündigungen im Falle schwerwiegender Loyalitätsverstöße, etwa einer zweiten Zivilheirat nach einer Scheidung oder dem Eintragen einer Lebenspartnerschaft, «beinahe aussichtslos». Auch bei Einstellungen neuer Mitarbeiter werde künftig wohl «weniger genau geprüft», vor allem dort, «wo der personelle Druck groß und die Suche nach Arbeitskräften schwierig ist».

Oster äußerte zugleich Verständnis dafür, dass viele Bischöfe aus Gebieten mit deutlich geringerer Katholikenzahl als in Bayern sich noch schwerer täten, geeignetes Personal zu finden. Auch deshalb werde die Bereitschaft zur Liberalisierung des Arbeitsrechts andernorts als notwendig empfunden. Dennoch glaube er, dass die Bischöfe mit der vorliegenden Neufassung ein Mittel aus der Hand gäben, dem fortschreitenden Säkularisierungsprozess in kirchlichen Einrichtungen «noch halbwegs entgegenzuwirken».



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Foto Bischof Oster (c) kath.net/Michael Schäfer


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