Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  4. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  7. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  8. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  9. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  10. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  11. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  12. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  13. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  14. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  15. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit

Seehofer warnt Verfassungsgericht vor Ende des Betreuungsgelds

20. Juli 2015 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bayrischer Ministerpräsident: «Zuallererst hoffe ich, dass das Bundesverfassungsgericht ein Herz für Familien und Kinder hat».


Berlin (kath.net/KNA) Vor dem für Dienstag erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Betreuungsgelds warnt Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer (66) die Richter in Karlsruhe vor der Abschaffung. «Zuallererst hoffe ich, dass das Bundesverfassungsgericht ein Herz für Familien und Kinder hat», sagte Seehofer der «Bild»-Zeitung (Montag): «Sollten juristische Spitzfindigkeiten obsiegen, bleibt das Betreuungsgeld ein Kernanliegen der CSU.»

Der Bund, so Seehofer, müsse in jedem Falle auch in Zukunft Geld für eine bessere Wahlfreiheit junger Familien bereitstellen, falls das Betreuungsgeld kippt. Unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts «halten wir in Bayern an dieser familienpolitischen Leistung fest. Wir stehen für Wahlfreiheit für unsere jungen Familien, und da ist das Betreuungsgeld ein elementarer Bestandteil.» Und dafür müsse der Bund auch künftig Geld bereitstellen, forderte Seehofer.


Am Dienstag will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil sprechen, ob die seit August 2013 gezahlte staatliche Leistung verfassungsgemäß ist. Das auf Betreiben der CSU eingeführte Betreuungsgeld geht an Eltern, die ihre zwei- bis dreijährigen Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kita bringen, sondern zu Hause erziehen. Derzeit beziehen bundesweit Eltern von fast 500.000 Kindern das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat.

Der Hamburger Senat hatte über eine Normenkontrollklage gegen das Betreuungsgeld-Gesetz geklagt. Bei der öffentlichen Verhandlung im April stand die Frage im Vordergrund, ob der Bund überhaupt für ein solches Gesetz zuständig ist. Die Vertreter des Hamburger Senats argumentierten, das Betreuungsgeld stehe im Widerspruch zu den Bemühungen der Stadt um eine frühe und intensive Förderung von Kindern. Die Bundesregierung betonte, ihre Handlungsfähigkeit in familienpolitischen Fragen müsse erhalten bleiben. Das Grundgesetz lasse staatliche Familienförderung ausdrücklich zu.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Wiederkunft 20. Juli 2015 
 

Förderung

"Das Betreuungsgeld stehe im Widerspruch zur frühen und intensiven Förderung", so ein Schwachsinn, als würde ein Kind nicht am Besten durch Einzelförderung seiner Mutter gedeihen! Aber das Geld wird ja jetzt zur Rettung der Griechen gebraucht, das ist viel wichtiger, denn der Euro darf auf keinen Fall zu Grunde gehen!


5
 
 Maxim 20. Juli 2015 
 

Suarez

So sinnvoll Ihre Beiträge insgesamt sind, bin ich doch erstaunt über Ihre Aussage
"koaliert doch die CDU/CSU im Bundestag munter mit der SPD,".
Sagen Sie mir doch einmal die Alternative.
Träumen Sie von der Koalition rot-rot-grün?
Man kann sich nur noch wundern.
Sind sie gegen die Familie?


3
 
  20. Juli 2015 
 

Was denkt Herr Seehofer sich eigentlich

Es kann nicht darum gehen ob das Gericht "ein Herz" hat sondern ob die Regelung dem deutschen Grundgesetz entsprechen
um nichts anderes die CSU bringt in letzter Zeit nur mehr polemik zu stande


1
 
 stellamaris 20. Juli 2015 
 

Schon die Prämisse ist falsch

und in höchstem Maße diskriminierend, indem der Familie und hier besonders der Mutter- jeder Mutter ohne Ausnahme- eine frühe und intensive Förderung ihrer Kinder abgesprochen wird.


10
 
 Diasporakatholik 20. Juli 2015 
 

@Suarez Wahlfreiheit der Eltern zwischen eigener und staatlicher Kinderbetreuung

Ja, Sie haben recht - die frühere Bundesrepublik hat sich extrem verändert.

Aber immerhin ist sie bis jetzt noch plural, d.h. dass auch noch christliche Werte und Lebensentwürfe toleriert werden.
Dazu gehört auch das klassische Familienmodell, das zugegebenermaßen nicht leicht und nur noch unter Opfern aufrecht zu erhalten ist.
Wenn uns - insbesondere den Eltern - hier das Bundesverfassungsgericht in den Rücken fällt und und durch finanzielle Erschwerung die Freiheit zwischen der Wahl eigener statt staatlicher Kinderbetreuung beschneidet, bedeutet das eine Abkehr von der Pluralität und eine einseitige finanzielle Bevorzugung des sozialistischen Wegs.


6
 
 Suarez 20. Juli 2015 

Lieber Diasporakatholik, die "alte" Bundesrepublik gibt es nicht mehr

Schaut man auf die Urteile des BVfG der letzten Jahre, dann ist unübersehbar, dass unser höchstes deutsches Gericht, einen abstrakten Individualismus vorrangig vor der Familie sieht. Dem BVfG ist das christliche Fundament genauso abhanden gekommen, wie der Politik, das liegt einfach im Wesen eines sich verabsolutierenden Säkularismus. In Zeiten, in denen das Aufhängen eines Kreuzes in der Schule mit der Begründung gerichtlich untersagt wird, es handele sich dabei um eine ideologische Indoktrination, kann man kaum erwarten, dass sich das höchste Verfassungsorgan eines Staates, der sich immer weiter von seinen christlichen Wurzeln entfernt, noch ein christliches Familienbild vertritt und entsprechend urteilt.

Und Horst Seehofer ist alles nur nicht glaubwürdig, koaliert doch die CDU/CSU im Bundestag munter mit der SPD, die seit Jahrzehnten eine klar familienfeindliche Politik betreibt und die 24h Kita lieber heute als morgen als Allgemeinmodell etabliert sehen möchte.


5
 
 Diasporakatholik 20. Juli 2015 
 

Das wäre nicht mehr "meine" Bundesrepublik,

... wenn sich das Bundesverfassungsgericht als eines der höchsten Verfassungsorgane gegen das Betreuungsgeld für Familien ausspräche.

Dann wären wir einseitig im Sozialismus der SPD/GRÜNE/LINKE gelandet.


7
 
 Chris2 20. Juli 2015 
 

Wenn die Bundesfamilienzerstörungsministerin

den gleichen Beamten als Verteidiger des Betreuungsgeldes nach Karlsruhe schickt, der zuvor die Klage gegen das Betreuungsgeld (mit-) ausgearbeitet hat, spricht das allen juristischen Prinzipien (und dem gesunden Menschenverstand) Hohn. Es bleibt zu hoffen, das das BVerfG das auch so sieht und die Konsequenzen aus dieser dreisten und durchsichtigen Aktion zieht. Falls das nicht der Beamte schon selbst getan hat und die Familienleistung nach Kräften verteidigt hat. Aber Wunder unter Linken sind eher rar, und wenn doch, dann fallen sie meistens blau aus...


11
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kinder

  1. Nach Elternprotesten: Katholischer Kindergarten stoppt ‚sexualpädagogisches Konzept’
  2. Weltweite Aktion lädt Kinder zum Rosenkranzgebet für den Frieden
  3. Nach Geburt in der 24. Schwangerschaftswoche: britischem Baby geht es besser
  4. Kinder gestalteten Meditationen für Papst-Kreuzweg am Karfreitag
  5. Als Frühgeburt gaben ihm die Ärzte keine Chance, jetzt feiert er 3. Geburtstag
  6. Eine Million Kinder, die den Rosenkranz beten, können die Welt verändern
  7. Die verlassene Generation – Leseprobe 5
  8. Die verlassene Generation – Leseprobe 4
  9. Die verlassene Generation – Leseprobe 2
  10. Die verlassene Generation – Leseprobe 1







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  7. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  8. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  9. Taylor sei mit Euch
  10. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  11. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  12. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  13. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  14. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  15. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz