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Über die linke Flanke gespielt

17. Juli 2015 in Kommentar, 6 Lesermeinungen
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Kirchliches Arbeitsrecht: Volker Beck warf den Bischöfen von Regensburg, Passau und Eichstätt eine «erbarmungslose und kündigungswütige Haltung» vor, die vor weltlichen Gerichten keinen Bestand haben werde. kath.net-Kommentar von Peter Winnemöller


Berlin (kath.net) Die unnötige und wirkungslose Einmischung in kirchliche Angelegenheiten durch religionspolitische Sprecher von SPD und Grünen beruht erneut auf fundamentalen Missverständnissen.

Der ständige Rat der DBK, in dem die 27 deutschen Diözesanbischöfe vertreten sind, hatte in seiner letzten Sitzung Ende April ein neues kirchliches Arbeitsrecht beschlossen. Unter anderem ging es darum, dass eine weitere zivile Heirat bei bestehender Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft homosexueller Mitarbeiter nicht mehr automatisch zur Kündigung führen solle. Zwar hatte sich die Mehrheit der deutschen Bischöfe für die Reform ausgesprochen, doch derartige Mehrheitsbeschlüsse haben keinen bindenden Charakter für den einzelnen Bischof. Jeder Bischof ist in seiner Diözese auch für das diözesane Recht verantwortlich. Der Mehrheitsbeschluss hat lediglich Empfehlungscharakter.

Vier Bistümer wollen das reformierte Arbeitsrecht nun nicht unmittelbar in diözesanes Recht umsetzen, da es Bedenken gibt, ob ein solches Partikularrecht mit dem universalen Kirchenrecht vereinbar ist. Diesen Bedenken nachzugehen ist nun nicht etwa ein Ausdruck von Willkür, vielmehr zeigt es ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Sollte das geänderte Arbeitsrecht tatsächlich im Widerspruch zum universalen Kirchenrecht stehen, so wäre unter Umständen eine erneute Änderung nötig. Rechtssicherheit für Mitarbeiter sieht anders aus. Man sollte, wenn man schon die Bedenken der Bischöfe von Passau, Eichstätt, Regensburg nicht teilt, zumindest die Sorgfalt bei der Prüfung bestehender Bedenken anerkennen. In Berlin wird die Entscheidung erst fallen, wenn der neue Erzbischof im Amt ist.


Der religionspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, warf den Bischöfen von Regensburg, Passau und Eichstätt laut einer KNA- Meldung eine «erbarmungslose und kündigungswütige Haltung» vor, die vor weltlichen Gerichten keinen Bestand haben werde. Derartige völlig unangemessene Polemik gegen die Kirche ist man von Beck gewöhnt. Nichts Neues unter der Sonne. Auch nach dem bisher geltenden Arbeitsrecht werden Mitarbeiter natürlich nicht willkürlich oder erbarmungslos gekündigt. Mehrfach hat sich in der Rechtsprechung gezeigt, dass leider notwendige Kündigungen sehr wohl gerichtsfest waren. Es wird dabei schon sehr genau auf den Einzelfall geschaut. Schnell gibt Beck seine eigentliche Stoßrichtung zu erkennen, wenn er anmerkt, außerdem gelte es zu vermeiden, dass bei künftig gegründeten islamischen Wohlfahrtsverbänden ähnliche Probleme aufträten. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.

Die Kirche hat in Deutschland grundgesetzlich verbriefte Rechte, die durch völkerrechtliche Verträge mit dem Heiligen Stuhl zusätzlich abgesichert und spezifiziert sind. Der Heilige Stuhl als historisches nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt kann solche Verträge schließen, in denen kirchliche Verhältnisse in den einzelnen Staaten geordnet werden. Islamische Verbände, die Wohlfahrtseinrichtungen aufbauen wollten, was grundsätzlich zu begrüßen wäre, hätten ganz andere rechtliche Voraussetzungen. Der Vergleich trifft also nicht und stellt eine unsinnige Polemik nicht nur gegen die Kirche, sondern auch gegen Moslems dar, die hier quasi unter einen Generalverdacht gestellt werden.

Weitere Kritik kam von der kirchenpolitischen Sprecherin der SPD im bayrischen Landtag, Kathi Petersen. Sie bezeichnete das Ausscheren der drei Bistümer als «wenig lebensnah». Man müsse den Menschen auch zugestehen, dass sie scheitern. Nun mag ja kirchliches Recht und kirchliche Praxis weit entfernt vom Leben einer SPD- Landtagsabgeordneten sein, das sei unbestritten, doch eine grundsätzliche Vereinnahmung der Kirche für sozialdemokratische Lebensentwürfe ist ebenfalls nicht sonderliche lebensnah. Die polemische Aufforderung, Menschen auch Scheitern zuzugestehen geht ins Leere, denn niemand, der scheitert, wird deswegen von der Kirche fallen gelassen.

Dennoch kann die Kirche von Mitarbeitern durchaus verlangen, in ihrem Leben dem Zeugnis der Kirche nicht zu widersprechen. Der Begriff „Ausscheren“ zeugt von einem fundamentalen Unverständnis für die Wirklichkeit der Kirche, die keinesfalls so zentralistisch aufgebaut ist, wie sich dies manche vorstellen, wünschen oder befürchten. Warum es nicht möglich sein sollte, dass ein Politiker in einem föderalen Staat mit regional unterschiedlicher Rechtspraxis nicht umgehen können sollte, erschließt sich schon einmal gar nicht.

Die Kirche regelt ihre rechtlichen Belange in eigener Verantwortung. Dazu gehört auch das eigene Arbeitsrecht. Wer so sehr auf Trennung von Staat und Kirche besteht wie viele Grüne und Sozialdemokraten, sollte dann auch seinerseits das Eigenrecht der Kirche respektieren. Das sind nicht etwa Privilegien, das sind verbriefte Rechte. Es ist durchsichtig, dass man von Seiten der Grünen diese Rechte natürlich nur zu gerne beseitigen würde. Doch Völkerrechtliche Verträge sind nun einmal bindend. Und auch für die Grünen gilt das Grundgesetz in seiner Gesamtheit.

Es bleibt nun abzuwarten, was die Prüfung der vorgeschlagenen Revision des Arbeitsrechtes durch die Bischöfe von Passau, Regensburg und Eichstätt ergibt. Unsinnige Polemiken sind ebenso verfehlt wie überzogene Erwartungen. Es geht um eine juristische und nüchterne Prüfung des Sachverhaltes. Erst wenn diese abgeschlossen ist, liegen die Fakten auf dem Tisch. Bis dahin muss man sich gedulden.

Foto Peter Winnemöller


Foto Peter Winnemöller © kath.net/Michael Hesemann


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Lesermeinungen

 Karmelblume 18. Juli 2015 
 

Worüber ich mich am meisten freue

Was Herr Beck sagt, ist ohnehin gegenstandslos, worüber ich mich in diesem Artikel am meisten freue, sind die drei Bischöfe Hanke, Voderholzer und Oster, die eben nicht bereit sind, einem Mehrheitsbeschluss blind zu folgen, sondern wirklich ihrer bischöflichen Aufgabe und Verantwortung nachkommen und prüfen, ob dieser mit dem universalen Kirchenrecht vereinbar ist!


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 Anno Rasso 17. Juli 2015 
 

Rat vom Berufenen

Herr Beck hat doch Straffreiheit für Kindesmißbrauch gefordert. Er und seine Probleme sollte sich endlich seiner Verantwortung stellen, statt den Kampf gegen die Kirche anzutreiben.

Allerdings muß man einräumen: Selbst Schuld, deutsche Kirche. Ohne jede Not verzichten Kardinal Marx et. al. auf das Kündigungsrecht bei schweren Verstößen gegen die kirchliche Lehre, obwohl die Gerichte genau dieses Recht erneut bestätigt hatten.

Zufällig geht dies genau von den Bischöfen aus, die eine Änderung der Kirchenlehre zur Unauflöslichkeit der Ehe und zur Homosexualität auflösen wollen. Das soll die Kirche an die Lebenswirklichkeit der Menschen von heute anpassen und die katholische Kirche endlich so erfolgreich machen wie die EKD.
Für dieses hehre Ziel ist es das mindeste, überholte Moralvorstellungen endlich über Bord zu werfen. Wir müssen endlich anfangen die Menschen dort abzuholen wo sie sind und sie dort stehen zu lassen. "Ich bin OK, Du bist OK!" reicht heute aus.


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 Ehrmann 17. Juli 2015 

Dieser Artikel - ist er nicht vorwiegend Verteidigung gegen einen frechen Angriff?

Aber so hat die Homo-Lobby von Anfang an gearbeitet und ist rasant zu einer diktatorischen Macht aufgestiegen über die Antidiskriminierungsmasche. Mögen die letzten Bischöfe Deutschlands standhaft bleiben und christliche Werte gegen den Mainstream verteidigen -Deutschland, Du hast wenigstens noch diese 3. Weiß denn niemand, wie ansteckend der Tripp nach unten ist, wie sehr die noch intakten Ehen dadurch gefährdet sind, wenn die (sich rasch vermehrenden) Geschiedenen und Wiedergebundenen verheiratete Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen zu mobben beginnen? Glaube bitte niemand, daß das nicht der Fall ist. Mögen die drei standhaften Bischöfe Deutschlands wahre Hirten bleiben und ihre Schafe schützen, auch wenn sie jetzt massiv angegriffen werden ( nicht nur von Herrn Beck, der hat nur die Jagd eröffnet).


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 stri 17. Juli 2015 
 

So kennen wir ihn

ABER: Schauen wir doch einmal in die Kirche: Wie viele sind denn da einer Meinung mit Rot und Grün, wenn es etwa um die Ehe auch für Gleichgeschlechtliche oder die Wiederheirat nach der Scheidung geht? Wir müssen bei uns selbst anfangen und dann mutig im Bekennen und beharrlich im Gebet sein, damit die Kirche wieder Kirche wird. Momentan schafft sie sich ja ab, weil sie weder die Heilsnotwendigkeit in Christus lehrt noch evangelisiert - zumindest in Gegenden mit Kirchensteuer. Das ist ein schlimmes Übel!


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 Marcus, der mit dem C 17. Juli 2015 
 

Volker Beck ist in einem Punkt konsequent...

"Wer so sehr auf Trennung von Staat und Kirche besteht wie viele Grüne und Sozialdemokraten, sollte dann auch seinerseits das Eigenrecht der Kirche respektieren. Das sind nicht etwa Privilegien, das sind verbriefte Rechte. Es ist durchsichtig, dass man von Seiten der Grünen diese Rechte natürlich nur zu gerne beseitigen würde."

Daß man Konkordate nicht unilateral aufkündigen kann, sondern nur gegen ein neues Konkordat ersetzen kann, gehört zu den Lieblingswutschreien der Grünen. Religion ist für die Grünen etwas für das fensterlose Zimmer, in das man sich vor Ausübung einzuschließen hat, bevor man sie ausübt, so sehen sie Religionsfreiheit. Aber nur, bis ein Apparat erfunden ist, mit dem man Gedankeninhalte kontrollieren kann, dann wird die innere Freiheit zu beten auch noch verboten werden, weil es nicht mehr politisch korrekt ist... nach Meinung der Grünen.


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 Monsventosus 17. Juli 2015 

Ach ja, der Herr Beck

Volker Beck, der arme Kerl, ist halt viel zu lange schon im Polit-Ufo unterwegs. Bei ihm gibt's nur 'total lieb', das ist er selbst, und 'total intolerant', das sind die mit der anderen Meinung. Zeit für den (üppig alimentierten) Ruhestand.


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