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| Kommunen müssen weiter Kirchturmkosten mittragen8. Februar 2015 in Deutschland, keine Lesermeinung Nach der VGH-Entscheidung musste die Kommune Gingen ein Drittel der Kosten zahlen, weil sie «mit der ortsbildprägenden Wirkung des Kirchturms für sich wirbt und den Kirchturm im Gemeindewappen führt». Mannheim (kath.net/KNA) Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg müssen sich weiter an den Kosten für Kirchtürme, Kirchenuhren und Kirchenglocken beteiligen. Der baden-Württembergische Staatsgerichtshof bestätigt am Dienstag in Stuttgart ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Die Richter entschieden auch, dass die vom VGH vorgenommene Kürzung des Anteils für Kommunen nicht der Landesverfassung widerspricht. Grundlage der Regelung ist das Württembergische Kirchengemeindegesetz von 1887. (1 VB 48/14) Geklagt hatte zunächst die Gemeinde Gingen im Landkreis Göppingen, weil die dortige evangelische Kirchengemeinde will, dass die Kommune fünf Sechstel der Kosten für die Instandhaltung des Kirchturms trägt. Nach der VGH-Entscheidung musste die Kommune ein Drittel der Kosten zahlen, weil sie «mit der ortsbildprägenden Wirkung des Kirchturms für sich wirbt und den Kirchturm im Gemeindewappen führt». Die Quote von fünf Sechstel sei indes «objektiv unzumutbar». Der Staatsgerichtshof bewertete die Verfassungsbeschwerde der Kirchengemeinde als unbegründet. Die kommunale Kirchenbaulast könne «nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage» angepasst werden. Wenn sich etwa «aus der Denkmaleigenschaft eines Kirchturms» Belastungen für die Kirchengemeinde ergäben, komme eine Beteiligung des Landes nach dem Denkmalschutzgesetz in Betracht. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuGesellschaft
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