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Bundesverfassungsgericht bestätigt kirchliches Arbeitsrecht

20. November 2014 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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Wiederheirat ist Loyalitätsverstoß - Woelki: „Rechtssicherheit“


Köln (kath.net/pek) Mit seiner heute bekannt gegebenen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das kirchliche Arbeitsrecht bestätigt. Demnach umfasst das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht der Kirchen die Loyalitätserwartungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, wie sie in der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 23. September 1993“ normiert sind. Das Verfassungsgericht erkennt in der Entscheidung insbesondere die Besonderheiten der kirchlichen Dienstgemeinschaft an.


„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Rechtssicherheit“, so Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki. „Es bestätigt das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Hinblick auf die Auswahl der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst und die an diese gestellten Beschäftigungsanforderungen. Wir werden mit dieser verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheit weiterhin verantwortlich umgehen.“ Die deutschen Bischöfe werden nunmehr die Urteilsgründe sorgfältig auswerten.

Der Entscheidung lag der Fall eines katholischen Chefarztes zugrunde, dem gekündigt wurde, nachdem er trotz bestehender kirchlicher Ehe eine zweite zivile Eheschließung vorgenommen hatte. Sein Dienstvertrag war auf der Grundlage der Grundordnung geschlossen worden, die einen solchen Fall als schweren Loyalitätsverstoß wertet. Der Chefarzt hatte damit die Loyalitätserwartungen seines Arbeitgebers ausdrücklich vertraglich anerkannt.



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Lesermeinungen

 Seramis 21. November 2014 
 

@Ehrmann : Eben

Das Gericht hat ja gerade kritisiert, dass das Krankenhaus nicht konsequent gewesen ist; weil es die Scheidung und spätere "wilde Ehe" ihres Angestellten hingenommen hat, hätte dieser sich berechtigt fühlen können, auch noch eine formale weltliche Eheschließung folgen zu lassen.

Für die Kirche heißt das, dass sie in Zukunft nicht mehr wegsehen darf, wenn Ihre Ärzte, Krankenschwestern, Erzieherinnen etc. sündigen, sondern sofort und mit Konsequenz eine gottgefällige Lebensführung einfordern muss. Ein gutes Signal.

Dass das BVG dabei die Loyalitätspflicht gegenüber der Kirche stärker gewichtet als Grundrechte wie das Recht auf freie Entfaltung und freie Wahl des Bekenntnisses sowie den besonderen Schutz der Ehe, versetzt die Kirche in eine starke Position. Vielleicht kann sie sich nun auch gegen offene HS oder Mitgliedschaft in kirchenfeindlichen Parteien (Linke, Grüne, Kommunisten) wehren. Nur Mut!


2
 
 Regensburger Kindl 20. November 2014 

@Stefan Fleischer

Genau, das was Sie geschrieben haben, könnte ich jedes Wort davon unterschreiben! Ich habe auch viele Jahre in einem Krankenhaus gearbeitet, das von der Caritas getragen ist und, es stand im Arbeitsvertrag, dass man sich mit den kirchlichen Richtlinien identifizieren muss und, wer dagegen verstößt, muss eben gehen!!!! Ich finde dieses Urteil sehr gut, die Kirche als Arbeitgeber hat Rechte, wunderbar!!!!


4
 
 Ehrmann 20. November 2014 

@Seramis

"Weltliche Ehe", "eingetragene Partnerschaft" - das sind ja doch kirchlich gesehen nicht Rechtsstatus, aber Öffentlichmachung eines sündhaften dauernden Verhaltens. Kirchlich gesehen ist es dasselbe wie eine -nicht staatlich registrierte-"wilde Ehe" bzw. "Lebensabschnittspartnerschaft"-der Unterschied ist die Öffentlichmachung, die ein deutlicheres Negativvorbild ("Ärgernis") für Mitmenschen und Mitchristen darstellt - ein Aspekt, der wesentlich ist (Anteil an der weltweiten Scheidungdwelle) und leider viel zu wenig beachtet wird.


3
 
 backinchurch 20. November 2014 
 

"Vorsätzliche Manipulation der Massen?"

"Das Verfassungsgericht hat der katholischen Kirche rechtgegeben: Sie darf Mitarbeiter entlassen, die ein zweites Mal heiraten."
So der Tenor der Medien.
Und das Volk gießt Hass und Häme gegen die dt. RKK aus - siehe Leserbriefe.
FAKT scheint mir (als juristischem Laien) zu sein, dass das Bundesarbeitsgericht 'ne gewaltige Watschn abbekommen hat. Den das Urteil des BAG wurde aufgehoben und zur nochmaligen Beratung zurückverwiesen.
Das Urteil ist somit noch lange nicht abschließend gesprochen!
Wenn das BAG die vom Verfassungsgericht angemahnten Gesichtspunkte in einem neuen Urteil würdigt und ggf. zu einer gleichen Entscheidung (Kündigung sei rechtswidrig) kommt und danach das BverfG das Urteil aufhebt, tja erst dann hat die Kirche "gewonnen" - vorbeh. EuGH.
Persönliche Hoffnung: Die Angelegenheit ist ein weiterer Mosaikstein zur "Entweltlichung" in D.
Lasst - ohne Kirchenssteuer - die Säkularen für weiterhin notwendige Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten ruhig finanziell bluten.


1
 
 Seramis 20. November 2014 
 

Zweiter Aspekt:

Mich irritiert, dass das Krankenhaus sich auf die weltliche Ehe stützt. In Zeiten, in denen die weltliche Ehe beliebig oft eingegangen werden kann (und demnächst auch gleichgeschlechtlich?) sollte man diesen staatlich anerkannten "Ehe"-Vertrag nicht aufwerten, sondern die Achtung vor der einzig wahren, vor Gott geschlossenen und unauflöslichen Ehe fördern. Wäre es denn wirklich besser, wenn Ärzte und Krankenschwestern zukünftig dann einfach im Konkubinat lebten? Man würde der Kirche sofort wieder Scheinheiligkeit vorwerfen.


3
 
 Seramis 20. November 2014 
 

Barmherzigkeit

Echte Barmherzigkeit besteht darin, den Sünder auf seinen Irrweg aufmerksam zu machen und zur Umkehr zu bewegen.

Zwei Aspekte sollte man aber noch zu Kenntnis nehmen:

1.
Das Verfahren ist noch nicht endgültig entschieden. taz.de schreibt: "Das BAG kann den Arzt aber gleichwohl noch vor einer endgültigen Kündigung bewahren. Den Weg dahin zeigten die Verfassungshüter auf: In dem Arbeitsvertrag habe das Krankenhaus keine Unterschiede gemacht zwischen einem Verstoß gegen das Sakrament der Ehe und dem Verbot des Lebens in nichtehelicher Gemeinschaft. Damit sei der Arbeitgeber von der Grundordnung der Kirche abgewichen und habe damit womöglich das „Vertrauen“ des Arztes ausgelöst, er könne auch nach der Wiederheirat weiter im Krankenhaus beschäftigt bleiben."


2
 
 Martyria 20. November 2014 

Die Urteilsbegründung im Original ...

gibt es hier:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20141022_2bvr066112.html


3
 
 Martyria 20. November 2014 

Konsequent, aber zweischneidig

In der Begründung heißt es nach anderen Medienberichten:
"Die staatlichen Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht grundlegend im Widerspruch zu Verfassungsrechten steht."
"Erst an zweiter Stelle müssten die Grundrechte und Interessen der Arbeitnehmer mit den kirchlichen Belangen und der Religionsfreiheit abgewogen werden."
(Quelle: http://www.heute.de/verfassungsgericht-bestaetigt-kirchliche-sonderrechte-35980458.html )

Für die Kirche ist das begrüßenswert, weil sich der Staat nicht anmaßt, in alles hinein zu regieren.

Das wird aber auch eines Tages gelten, wenn für ganz D islamische Gemeinschaften zu Körperschaften öfftl. Rechts werden - dann wird aber wohl nicht mehr über den "Widerspruch zu Verfassungsrechten" diskutiert werden.


1
 
 dalet 20. November 2014 

@Stefan Fleischer

Tatsächlich sollte man es sich heute gut überlegen, ob man in kirchlichen Dienst tritt.


0
 
 Stefan Fleischer 20. November 2014 

@AlbinoL

Hier Barmherzigkeit anzuwenden finde ich völlig daneben. Ein Arzt sollte intelligent genug sein, um zu wissen, welche Konsequenzen er eingeht, wenn er
1. in kirchlichen Dienst tritt,
2. eine zweite zivilrechtliche Ehe eingeht.
Wer im vollen Bewusstsein der Konsequenzen Entscheide trifft, sollte sich nachher nicht beklagen, wenn diese eintreffen!


11
 
  20. November 2014 
 

Das Weinen Jesu, wenn die Kirche die Tür verschließt

Wollen unsere Bischöfe Jesus nicht verstehen oder können sie ihn nicht verstehen?
Wo bleibt die Entweltlichung?
Die weltlichen Gesetze werden ohne Barmherzigkeit umgesetzt, aber Gottes Gesetze sollen mit Barmherzigkeit aufgeweicht werden? Wer heilt den Kranken am Sabbat? Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist!
Dann brauchen sich Bischöfe auch nicht mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen.


1
 
 tünnes 20. November 2014 
 

"Barmherzigkeit anwenden"
Barmherzigkeit sollte in solchen Fällen eigentlich immer den Vorrang haben. So weit so gut.
Auf der anderen Seite ist es so, dass ich - wenn ich von leitenden Personen nicht mehr verlangen kann /will, dass sie z.B. die Unauflöslichkeit der Ehe aufrecht erhalten - damit dann die Ehe für ein weltlich Ding erkläre.
Und hier liegt das Problem. Alles was nicht klar "durchgezogen" wird, existiert auch nicht.
Eine lebenslange Ehe wird zu einem Ideal erklärt, dass doch eh niemand mehr erreichen kann.
Etwas später: Eine Ehe wird zu einer Lebenssituations und Zeitabschnittsbezogenen Sache
Etwas später: Ein Ehe ist eigentlich etwas völlig überholtes uns sollte ganz abgeschafft werden. Man kann doch auch so zu 2. oder 3. oder als Elter1 und Elter2 glücklich und zufrieden in einer auf Zeit angelegten und mehr oder weniger verbindlichen unter einem Dach oder auch nicht ....


7
 
 AlbinoL 20. November 2014 

Sowas finde ich sowas von Unnötig...

in solchen Fällen kann man doch Barmherzigkeit anwenden.
Komplett anders gelagert als die kirchlich Sakramentenlehre, bei der auch Woelki offen zu sein scheint. Warum kann man in diesen Zusammenhängen nicht mit liebe und Barmherzigkeit handeln? Das wäre viel Christlicher als den Kommunionempfang öffnen zu wollen.


4
 

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