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Selbsttötung nicht als 'Akt wahrer menschlicher Freiheit' verklären

14. November 2014 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Deutscher Bundestag diskutierte über Sterbehilfe – Neuregelung für 2015 geplant


Berlin (kath.net/idea) Der Deutsche Bundestag hat am 13. November ausführlich über Sterbehilfe diskutiert. In der mehr als vierstündigen Debatte, die zunächst ausschließlich der Orientierung dienen soll, legten mehr als 50 Abgeordnete ihre Argumente dar. Das Parlament will im kommenden Jahr eine gesetzliche Neuregelung zum Thema Beihilfe zur Selbsttötung für schwerstkranke Patienten verabschieden. In Deutschland ist dieser assistierte Suizid nicht strafbar, auch nicht durch Sterbehilfevereine.

Ein Großteil der CDU/CSU-Bundestagsfraktion will deshalb diese Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe stellen. Ihr Fraktionsvorsitzender, Volker Kauder, bekräftigte dies in der Debatte. „Die meisten Menschen haben nicht Angst vor dem Tod, sondern vor dem Sterben“. Angesichts dessen sei es eine „Perversion“, wenn Vereine wie „Sterbehilfe Deutschland“ des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch Interessierten unterschiedlich gestaffelte Beiträge anböten. Wer mehr zahle, könne die „Leistung Tod“ bei Bedarf sofort abrufen, wer weniger zahle, müsse mitunter warten. „Was das mit Humanität zu tun hat, hat sich mir nie erschlossen“, so Kauder. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wandte sich gegen eine Verklärung der Selbsttötung als „Akt wahrer menschlicher Freiheit“. Vielmehr mache er sich für einen Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin stark. Die Gesellschaft schulde Schwerstkranken und Sterbenden menschliche Zuwendung und bestmögliche Unterstützung, erklärte Gröhe, der auch Mitglied der EKD-Synode ist. Hilfsbedürftigkeit habe nichts Entwürdigendes. Deshalb müsse man der Haltung „Ich möchte anderen nicht zur Last fallen“ entschieden entgegentreten.


EAK: Für eine „Hilfe beim Sterben, nicht zum Sterben“

Auch der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK), der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel, forderte ein Verbot aller gewerbsmäßigen und organisierten Formen der Sterbehilfe. Es gehe darum, die bestmögliche Hilfe „beim Sterben“ zu organisieren und zu gewährleisten, „nicht zum Sterben“. Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) bekannte sich zwar zum Lebensschutz, allerdings dürfe daraus nicht der „Zwang zum Qualtod“ werden. Das sei unvereinbar mit der Menschenwürde. Daher sei ein Ausbau der Palliativmedizin dringend erforderlich. Denn Leiden sei nach christlicher Überzeugung immer sinnlos. Er verwies auf das letzte Buch der Bibel, die Offenbarung des Johannes. Dort heißt es, dass im Himmel kein Leid, kein Geschrei und kein Schmerz mehr sein werden: „Das ist die große christliche Hoffnung.“ Hintze wandte sich auch gegen ein Sonderstrafrecht für Ärzte. Die große Mehrheit der Deutschen wünsche sich eine Regelung, die es Patienten und Ärzten ermögliche, ihrem Gewissen zu folgen: „Der Bundestag sollte dieser Mehrheit eine Stimme geben.“

Singhammer: „Mein Leben ist in Gottes Hand“

Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) mahnte eine Kultur der Wertschätzung gegenüber Kranken und Sterbenden an. Nach seinen Worten gehören ein Verbot organisierter Sterbehilfe und der Aufbau besserer palliativmedizinischer Angebote untrennbar zusammen. Er fügte hinzu: „Als Christ sage ich für mich persönlich: Mein Leben ist in Gottes Hand.“ Auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel wandte sich gegen das Motto „Mein Lebensende gehört mit“. Das sei eine verkürzte Position. Jeder Mensch sei als Ebenbild Gottes geschaffen und deshalb mit einer unveräußerlichen Würde ausgestattet.

Vor einem Dammbruch warnte der CDU-Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Hubert Hüppe. Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeige sich daran, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgehe: „Was ist mit Behinderten, die nicht bis 100 zählen können oder die ihren Stuhl nicht halten können?“

CDU-Generalsekretär: „Herr, lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen“

CDU-Generalsekretär Peter Tauber warnte vor politischer Selbstüberschätzung: „Wir erwecken den Eindruck, als könnten wir das Sterben gesetzlich regeln. Ich bin da persönlich skeptisch.“ Dennoch sei die Debatte ein Gewinn. Denn je mehr man über Tod und Sterben spreche, desto mehr verliere beides seinen Schrecken. Und je weniger Menschen sich davor fürchteten, desto größer sei die Chance, dass sie nicht versuchten, ihrem Leben selbst ein Ende zu setzen, sagte Tauber und verwies auf den 90. Psalm: „Herr, lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.“

Die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und EKD-Synodale, Kerstin Griese, sagte, die Antwort auf Krankheit und Leiden dürften nicht der Todestrank auf dem Nachttisch sein oder organisierte Sterbehilfevereine. Auch krankes und behindertes Leben sei würdiges Leben: „Ziel der Debatte sollte es sein, dass keiner mehr sagt: Ich gehe in die Schweiz zum Sterben.“ Ihr Parteikollege, Prof. Lars Castellucci, erklärte, auch am Ende des Lebens gelte das biblische Motto „Einer trage des anderen Last“ (Galater 6,2). So, wie Kinder ihren Eltern neben viel Freude häufig auch Sorgen und Umstände bereiteten, wolle er auch allen Eltern sagen, die alt geworden sind: „Auch Sie dürfen Ihren Kindern zur Last fallen.“

Künast: Jeder soll selbst entscheiden

Eine Gruppe um die frühere Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Renate Künast, will dagegen, dass die Beihilfe zur Selbsttötung für Vereine und Ärzte straffrei bleibt. Die gegenwärtige Rechtslage belege keine Fehlentwicklung und sei klüger „als alles andere, was vorgeschlagen wird“. Jeder müsse selbst über das Ende seines Lebens entscheiden dürfen, so Künast. Eine zentrale Aufgabe bestehe darin, jegliche Fremdbestimmung auszuschließen. Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckardt, plädierte dafür, den Tod nicht als „Schöpfungsfehler“ zu betrachten. Ferner wies sie darauf hin, dass von den rund 10.000 Suiziden in Deutschland jedes Jahr 90 Prozent auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen seien. Vielen davon hätten Ärzte helfen können. Allerdings warte man als gesetzlich Versicherter auf einen Therapieplatz ein halbes Jahr. Hier müsse sich etwas ändern. Der religionspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, wandte sich gegen jede Form der organisierten und gewerbsmäßigen Sterbehilfe.


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Lesermeinungen

 Ehrmann 14. November 2014 

Ein Gesetz kann das Gewissen nicht ersetzen

-aber es kann eine Entscheidung beeinflussen und sehr erschweren - wie auch der Druck der öffentlichen Meinung - bei der Abtreibungsfrage ist es eindeutig herausgekommen - da wurde sogar Straffreiheit zur Pflicht gemacht! Wer weiß, wie schwer es ist, einen Leidenden bis zu seinem natürlichen Tod zu begleiten, kann sich vorstellen, daß zunächst der Gedanke, später der Wunsch wächst, die Plage (die eigene, wohlgemerkt!) aus scheinbarer Barmherzigkeit zu verkürzen. Garnicht zu reden vom bewußten Mißbrauch, dem leichten Verdienst an Stelle von Anstrengungen zur echten Hilfestellung von seiten der Medizin.


3
 
 speedy 14. November 2014 
 

die Atheisten auf dem Vormarsch, wie kann die csu-cdu nur dasa unter strafe stellen wollen, das doch ein neues Geschäftsmodell werden kann für reiche unternehmen die darauf spezialisiert sind, den menschen das ableben zu Versüßen und zu Verschnellern, mein Kommentar ist sarkastisch gemeint


3
 
 Rolando 14. November 2014 
 

Gebet

Nicht nur ein zusätzliches Rosenkranzgesätz für die Bischofssynode, sondern noch Eines, am besten die anderen Vier für Politiker und Journalisten, sowie die Gestalter der öffentlichen Meinung durch Zeitung, Radio und Fernsehen, damit auch Diese zum Austräger des Wortes Gottes werden.


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