Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Freikirche oder katholische Kirche? Überlegungen eines Konvertiten
  2. „Drohende Worte von Kardinal Roche: Besucht nicht die überlieferte lateinische Messe!“
  3. Warum bei dem hohen Aufkommen an Bischöfen in Deutschland eine solch vehemente Entchristlichung?
  4. Am Grab des Petrus – Die diesjährige Romwallfahrt Ad Petri Sedem
  5. Steigende Zahl erwachsener Taufbewerber in ostdeutschen Städten, aber...
  6. „Menschen können die Kirche weder reformieren noch nach eigenem Gutdünken eine neue gründen“
  7. „Als Bischof ist es meine Pflicht, den Glauben der Kirche zu verkünden“
  8. „Brot für die Vögel?“ – Können Protestanten zur Hl. Kommunion zugelassen werden?
  9. Bischof Wilmer: "Wir wollen keinen deutschen Sonderweg"
  10. Priester spendete bei Zugunglück in Spanien die Generalabsolution, tröstete Opfer und Angehörige
  11. Kardinal Fernández räumt geringes Interesse an seinem Dokument über Mission ein
  12. Revision des Messbuchs geht in nächste Phase - Erprobung 2027 geplant
  13. Nach Christus-Verhöhnung: CDU-Politikerin Bosbach legt Beschwerde gegen Jan Böhmermann ein
  14. „Wir werden erwartet“
  15. Auf zu den Friedhöfen! Wir bitten für unsere Verstorbenen um Gottes Gnade!

Plakatkampagne gegen Fristenlösung:

vor Minuten in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Genf: Regierung verzichtet auf Verbot eines umstrittenen Plakats


Genf/Basel (kath.net/Kipa)
Die Genfer Kantonsregierung hatdarauf verzichtet, das öffentliche Anbringen eines umstrittenenPlakates gegen die Fristenlösung zu verbieten. Dies gab amSamstag die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) ineinem Communiqué bekannt. Anlass des angedrohten Verbotssei eine provozierende Aussage auf einem der Plakate, diederzeit in der ganzen Schweiz Propaganda gegen dieFristenlösung machen. Auf dem entsprechenden Plakat heisstes: "Die Fristenlösung ermöglicht Abtreibungen bis zur Geburt."

"Das Plakat mit dem besagten Ausspruch würde falscheTatsachen vorspiegeln und müsste verboten werden", habe derRegierungsrat des Kantons Genf noch vor dem Start derPlakatkampagne die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) wissenlassen. Wenn das Plakat angebracht werde, sähe er "sich allenfallsgezwungen, das Plakat überdecken zu lassen." Gelegenheit zudieser Beurteilung habe dem Regierungsrat der Umstand gegeben,dass die APG die Plakate routinemässig den Behörden zurGenehmigung vorlege.

Die Plakatgesellschaft habe darauf die SHMK als Auftraggeberinder Plakatkampagne beauftragt, ihre Kampagne näher zu begründen.Nachdem der Genfer Regierungsrat die Informationen der SHMK zurKenntnis genommen habe, habe er von einem Verbot abgesehen,betonte die SHMK.

"Schwere seelische Notlage"

Wenn die SHMK in den Plakaten von Fristenlösung spreche,beziehe sie sich auf die gesamte Revision der Artikel 118 bis 121 desStrafgesetzbuches, gegen die sie das Referendum ergriffen habe,und nicht nur auf die Bestimmung des Absatzes 2 von Artikel 119,wonach Schwangerschaftsabbrüche innerhalb von zwölf Wochennach der letzten Periode straffrei sein sollen, erläuterte dieOrganisation. Für die SHMK sei entsprechend auch der überarbeiteteAbsatz 1 von Artikel 119 wichtig, der den Abbruch einerSchwangerschaft bis zur Geburt straflos erkläre, wenn er nachärztlichem Urteil "notwendig" sei. Hinreichende Begründung für diese"Notwendigkeit" sei neu auch die Gefahr einer "schweren seelischenNotlage".

Kein zweites ärztliches Gutachten

In Artikel 119 sei auch geregelt, dass für Abtreibungen nach derzwölften Schwangerschaftswoche in Zukunft kein Gutachten eineszweiten patentierten Arztes mehr nötig sei, erläuterte die SHMKweiter. Dieser Umstand erleichtere entschieden Abtreibungen bis zurGeburt. Ausserdem werde durch die Ergänzung der bisherigenkörperlichen Indikation der "grossen Gefahr dauernden schwerenSchadens an der Gesundheit der Frau" mit der Alternativindikationder psychisch definierten "schweren seelischen Notlage" derBeurteilungsspielraum für den Arzt viel breiter und die "allfälligeÜberprüfbarkeit der Indikation durch die Rechtsprechung beinaheverunmöglicht".

Die SHMK verwies gegenüber dem Genfer Regierungsrat auchdarauf, dass es gemäss Gesetzesvorlage nicht mehr Psychiater,sondern Allgemeinpraktiker oder Gynäkologen seien, die die"schwere seelische Notlage" begutachten müssten. Es seiproblematisch, dass diese Ärzte dazu kein psychiatrischesFachwissen besässen. Zudem könne es vorkommen, dass sie an derAbtreibung ein direktes finanzielles Interesse hätten, weshalb sie inihrem Urteil befangen wären.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Neuerlich umstrittene Ehrung durch Kardinal Cupich
  2. Englische Lebensschützerin Vaughan-Spruce plädiert ‚nicht schuldig‘ bei Anklage wegen stillen Gebets
  3. 100. Stadt in den USA verbietet Abtreibungen
  4. US-Demokraten planen Abtreibung bis zur Geburt bei Wahlsieg im November
  5. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  6. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  7. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  8. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  9. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  10. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. „Menschen können die Kirche weder reformieren noch nach eigenem Gutdünken eine neue gründen“
  3. „Als Bischof ist es meine Pflicht, den Glauben der Kirche zu verkünden“
  4. Papst Leo beantragte Briefwahl-Unterlagen für die Midterms - Papst hat tatsächlich gewählt!
  5. „Mit der Unterstützung meiner Schwiegereltern verließ ich eine nicht-sakramentale Beziehung“
  6. Erzbischof von Vilnius als CCEE-Präsident wiedergewählt
  7. Steigende Zahl erwachsener Taufbewerber in ostdeutschen Städten, aber...
  8. „Drohende Worte von Kardinal Roche: Besucht nicht die überlieferte lateinische Messe!“
  9. Am Grab des Petrus – Die diesjährige Romwallfahrt Ad Petri Sedem
  10. 'Junge Menschen sehnen sich danach, mit etwas Zeitlosem verbunden zu sein'
  11. Jesus begegnen im Stift Kremsmünster
  12. Nach Christus-Verhöhnung: CDU-Politikerin Bosbach legt Beschwerde gegen Jan Böhmermann ein
  13. Medienpolitik: Bald verpflichtende Quote für öffentlich-rechtliche Inhalte in sozialen Netzwerken?
  14. Medjugorje: Erster Mariologie-Kongress mit Beteiligung des Vatikans
  15. Wie wird das „pro multis“ im neuen Messbuch übersetzt werden?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz