Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  2. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  3. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  4. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  5. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  6. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. „Warum bin ich Christ“
  9. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  10. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  11. Was auch immer Synodalität sein soll
  12. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  13. Was eine Messe wiegt
  14. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  15. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti

Zweifel an rechtlichen Regelungen zu Sterbehilfe wachsen

4. November 2014 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Sogar Grünen-Politikerin Renate Künast sieht für eine Änderung keinen Anlass und fordert: «Wir brauchen nämlich mehr Fürsorge und nicht mehr Strafrecht.» - Früherer EKD-Präses Huber spricht von Schieflage und «isolierter Debatte»


Frankfurt (kath.net/KNA) Vor der Sterbehilfe-Debatte im Bundestag am 13. November wächst die Skepsis vor neuen rechtlichen Regelungen. Die Grünen-Politikerin Renate Künast erinnerte am Montag in einem Interview des Fernsehsenders n-tv daran, dass derzeit die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei bleibe, wenn «die letzte Handlung vom Betroffenen selber vorgenommen wird». Sie sehe für eine Änderung keinen Anlass, so die Vorsitzende des Justizausschusses im Bundestag. Stattdessen gelte es, in der Debatte andere Prioritäten zu setzen: «Wir brauchen nämlich mehr Fürsorge und nicht mehr Strafrecht.»

Auch der evangelische Theologe Wolfgang Huber kritisiert eine Schieflage bei der aktuellen Diskussion über Sterbehilfe. Eine «isolierte Debatte» über den ärztlich begleiteten Suizid führe in die falsche Richtung, schreibt der langjährige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in einem Gastbeitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Montag). «Stattdessen muss das ärztliche und pflegerische Handeln in der Endphase unheilbarer Krankheiten zum Thema werden.»


Huber verwies auf Artikel 2 des Grundgesetzes. Darin werde neben dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit «eine starke Stellung» zuerkannt. «Zwar kann man aus diesem Recht auf Leben nicht eine Pflicht des Einzelnen zum Leben, sehr wohl aber eine Pflicht der Rechtsgemeinschaft zum Schutz des Lebens ableiten.»

In der aktuellen Diskussion über den ärztlich assistierten Suizid werde an diesen Grundlagen gerüttelt, so Huber: «Was allenfalls als Ausnahme auf Grund einer persönlich verantworteten Entscheidung in Frage kommen kann, soll rechtlich geregelt werden.» Zudem sei der Schritt von der ärztlichen Beihilfe zum Suizid hin zur ärztlichen Tötung auf Verlangen nicht besonders groß. Das ergebe sich schon aus dem vorherrschenden Sprachgebrauch, der mit dem Begriff der «aktiven Sterbehilfe» die Grenzen verwische. Beim ärztlich assistierten Suizid sei der Patient der Handelnde, bei der ärztlichen Tötung auf Verlangen hingegen der Mediziner.

Der Malteser Hilfsdienst warnte vor Verallgemeinerungen. Die katholische Organisation äußerte sich mit Blick auf das Schicksal von Brittany Maynard. Die 29-jährige US-Amerikanerin nahm sich am Wochenende mit einer tödlichen Dosis eines ärztlich verschriebenen Präparates das Leben. Den Zeitpunkt ihres Todes hatte sie zuvor im Internet angekündigt.

Prominente Einzelfälle dürften auch in Deutschland nicht zum Maßstab der öffentlichen Debatte werden, so die Malteser. Befürworter eines ärztlich begleiteten Suizids sollten zudem bedenken, dass damit auch der Druck auf Schwerkranke wachsen könne, ihrem Leben ein Ende zu setzen.

Ebenso wie Künast und Huber forderte die Organisation, das Thema Sterbegleitung stärker in den Vordergrund zu rücken. «Die moderne Palliativversorgung sollte in der Lage sein, körperliche Schmerzen und seelische Belastungen für den Patienten in solchen Grenzen zu halten, dass ein würdevoller und natürlicher Tod möglich ist.»

Palliativmedizin - Sterben ohne Schmerzen


(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Mark Nie 5. November 2014 
 

Frage???

Wenn man keine "Pflicht zum Leben" (Wolfgang Huber) aus Artikel 2 ableiten kann, auf welcher Rechtsgrundlage werden dann Menschen, die einen Suizid versuchen, in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.


0
 
 Mark Nie 5. November 2014 
 

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Wenn es im ersten Artikel des Grundgesetzes heißt :
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.",
so bedeutet dies, dass niemand, auch nicht ich selbst, meinem Leben aktiv ein Ende setzen darf. Wer diesen elementaren Grundsatz aufweichen will, der zerstört langfristig unsere Kultur.
Denn wer kann es sich schon anmaßen, die Größe des Leids zu bestimmen, die nötig ist, ein Menschenleben zu beenden?
Wir brauchen keine Endlösung sondern mehr Solidarität für Kranke und Sterbende.


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kanadischer Priester mit gebrochener Hüfte erhält im Krankenhaus Sterbehilfeangebote
  2. „Jetzt und in der Stunde unseres Todes“ – Ein neuer Leitfaden für die Zeit des Sterbens
  3. Kanada: 84-Jährige wegen Rückenschmerzen in Notaufnahme, bekommt als Erstes Sterbehilfe angeboten!
  4. Nach Protesten scheitert Frankreichs Euthanasiegesetz im Senat
  5. Kirche: Nein der Slowenen zu Suizidbeihilfe klares Signal an Staat
  6. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  7. Erzbischof Fisher: „Die Diagnose der Kultur des Todes von Johannes Paul II. war prophetisch“
  8. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  9. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  10. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Ägyptischem Konvertiten droht lebenslange Haft
  3. Arabische Jugendliche störten Abendmesse mit „Allahu Akbar“-Rufen in Wien
  4. Ukrainischer Bischof: Haben Russland nie um Hilfe gebeten
  5. Papst mahnt Studierende: Glaubenslehre nicht einseitig auslegen
  6. Messi: Ohne Gott wäre ich nie so weit gekommen
  7. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  8. Das Hochzeitsmahl und die Einladung Christi: das Verhältnis zwischen Gott, Christus und der Kirche
  9. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  10. Die Wintersonne der Vernunft
  11. Astrochemikerin Karin Öberg erhält Pius-XI.-Medaille von Papst Leo XIV.
  12. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti
  13. Präsident der Rabbinerkonferenz: Druck auf Juden in Europa steigt
  14. Wien: Über 3.000 Teilnehmende beim "Marsch fürs Leben"
  15. Papst Leo XIV. verlässt heute das Gemelli-Krankenhaus

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz