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Belgische Euthanasie-Praxis stößt auf scharfe Kritik

17. September 2014 in Chronik, 7 Lesermeinungen
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Die Justiz erlaubt Sterbehilfe an einem Sexualstraftäter mit ärztlicher Hilfe


Berlin/Dortmund (kath.net/idea) Die gerichtlich genehmigte Sterbehilfe an einem Sexualstraftäter in Belgien stößt in Deutschland auf scharfe Kritik. Der 52-Jährige, der wegen mehrfacher Vergewaltigung und Mordes seit 30 Jahren inhaftiert ist, will seinem Leben wegen „unerträglicher psychischer Qualen“ ein Ende setzen. Er hatte zunächst wegen „unmenschlicher“ Haftbedingungen einen Antrag gestellt, in ein niederländisches Gefängnis verlegt und dort behandelt zu werden. Die belgische Justiz lehnte dies jedoch ab. In Belgien gibt es keine entsprechende Therapiemöglichkeit für ihn. Jetzt darf der Häftling mit ärztlicher Hilfe in einem Krankenhaus aus dem Leben scheiden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe erklärte dazu: „Die immer weitere Grenzen überschreitende Sterbehilfe-Praxis unseres westlichen Nachbarlandes ist eine eindringliche Warnung für Deutschland.“ Die Sterbehilfe für einen körperlich gesunden Strafgefangenen, der unerträgliches psychisches Leiden geltend mache, sei „ein weiterer Eskalations-Schritt der belgischen Euthanasie“. Belgien hatte die Sterbehilfe im September 2002 gesetzlich zugelassen. Im Februar 2014 weitete das Parlament die Regelung auf Minderjährige aus, die unheilbar krank sind und unter schwersten Schmerzen leiden. 2013 nahmen in Belgien 1.807 Personen Sterbehilfe in Anspruch. Das ist eine neue Rekordzahl. Hüppe nennt Belgien ein Beispiel dafür, dass die These, unerträgliches Leiden sei durch Tötung zu vermeiden, sich Schritt für Schritt gegen alle eingezogenen Hürden und vermeintlich „enge Grenzen“ durchsetze. Hüppe war von 2009 bis 2013 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.


Patientenschützer: Die beste Suizidvorbeugung ist ein gutes Therapieangebot Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert die Entscheidung in Belgien. Der Fall des Strafgefangenen zeige, „was passiert, wenn der Staat kein Therapie-Angebot bereithält“, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch (Dortmund). Dann werde nicht die Hilfe zum Leben, sondern der Weg in den Tod organisiert. Bereits 15 weitere Häftlinge in Belgien wollten diesem Beispiel folgen. Laut Brysch muss sich der Deutsche Bundestag in der Debatte um ein strafrechtliches Verbot der organisierten Suizidhilfe der Entwicklung in Belgien stellen. Die beste Suizidvorbeugung sei ein umfassendes Therapieangebot.

Der diesjährige Marsch für das Leben findet am 20. Sept. 2014 in Berlin statt! Beginn um 13 Uhr vor dem Bundeskanzleramt. Weitere Infos:
Marsch für das Leben 2014

Marsch für das Leben 2013 in Berlin



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