Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereform
  2. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  3. Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
  4. Die Krise des Bischofsamtes
  5. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  6. Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!
  7. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  8. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  9. Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
  10. Ist ein linker Punksänger klüger als Bischof Feige?
  11. Papst Leo: „Die Welt durchlebt eine besonders unruhige Phase“
  12. Der Realismus der Barmherzigkeit
  13. Die Hölle, eine verschwiegene Wahrheit
  14. Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"
  15. „Es gibt keinen notwendigen Widerspruch zwischen Synodalität und Tradition“

Belgische Euthanasie-Praxis stößt auf scharfe Kritik

17. September 2014 in Chronik, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Justiz erlaubt Sterbehilfe an einem Sexualstraftäter mit ärztlicher Hilfe


Berlin/Dortmund (kath.net/idea) Die gerichtlich genehmigte Sterbehilfe an einem Sexualstraftäter in Belgien stößt in Deutschland auf scharfe Kritik. Der 52-Jährige, der wegen mehrfacher Vergewaltigung und Mordes seit 30 Jahren inhaftiert ist, will seinem Leben wegen „unerträglicher psychischer Qualen“ ein Ende setzen. Er hatte zunächst wegen „unmenschlicher“ Haftbedingungen einen Antrag gestellt, in ein niederländisches Gefängnis verlegt und dort behandelt zu werden. Die belgische Justiz lehnte dies jedoch ab. In Belgien gibt es keine entsprechende Therapiemöglichkeit für ihn. Jetzt darf der Häftling mit ärztlicher Hilfe in einem Krankenhaus aus dem Leben scheiden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe erklärte dazu: „Die immer weitere Grenzen überschreitende Sterbehilfe-Praxis unseres westlichen Nachbarlandes ist eine eindringliche Warnung für Deutschland.“ Die Sterbehilfe für einen körperlich gesunden Strafgefangenen, der unerträgliches psychisches Leiden geltend mache, sei „ein weiterer Eskalations-Schritt der belgischen Euthanasie“. Belgien hatte die Sterbehilfe im September 2002 gesetzlich zugelassen. Im Februar 2014 weitete das Parlament die Regelung auf Minderjährige aus, die unheilbar krank sind und unter schwersten Schmerzen leiden. 2013 nahmen in Belgien 1.807 Personen Sterbehilfe in Anspruch. Das ist eine neue Rekordzahl. Hüppe nennt Belgien ein Beispiel dafür, dass die These, unerträgliches Leiden sei durch Tötung zu vermeiden, sich Schritt für Schritt gegen alle eingezogenen Hürden und vermeintlich „enge Grenzen“ durchsetze. Hüppe war von 2009 bis 2013 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.


Patientenschützer: Die beste Suizidvorbeugung ist ein gutes Therapieangebot Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert die Entscheidung in Belgien. Der Fall des Strafgefangenen zeige, „was passiert, wenn der Staat kein Therapie-Angebot bereithält“, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch (Dortmund). Dann werde nicht die Hilfe zum Leben, sondern der Weg in den Tod organisiert. Bereits 15 weitere Häftlinge in Belgien wollten diesem Beispiel folgen. Laut Brysch muss sich der Deutsche Bundestag in der Debatte um ein strafrechtliches Verbot der organisierten Suizidhilfe der Entwicklung in Belgien stellen. Die beste Suizidvorbeugung sei ein umfassendes Therapieangebot.

Der diesjährige Marsch für das Leben findet am 20. Sept. 2014 in Berlin statt! Beginn um 13 Uhr vor dem Bundeskanzleramt. Weitere Infos:
Marsch für das Leben 2014

Marsch für das Leben 2013 in Berlin



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 speedy 19. September 2014 
 

in usa hätte dieser mann wahrscheinlich die Todesstrafe bekommen- nur befürchte ich das die Euthanasie sich weiter ausbreitet, alle unliebsamen menschen könnten dadurch ausgeschaltet werden,
vielleicht wird die todesspritze in 30 jahren für menschen über 75 eingeführt, weil es zuviel geld kostet die durchzufüttern- vielleicht sind wir bald alle davon betroffen? bis auf diejenigen die diese Gesetze einführten


0
 
 Diasporakatholik 19. September 2014 
 

Verrückt

es ist schon verrückt:
Die Todesstrafe wurde aus humanitären Gründen abgeschafft.
Jetzt wird aber auf Wunsch eines verurteilten Verbrechers die Tötung desselben "aus ebenfalls humanitären Gründen" wieder eingeführt.


1
 
 doda 18. September 2014 

Resozialisierung

Was ist die Aufgabe des Strafvollzuges in Belgien?
Soll er nicht wie in Deutschland der Resozialisierung dienen?
Immer häufiger weichen Menschem dem Kreuz aus. Warum?


2
 
 Schurli1 17. September 2014 
 

Sterbehilfe

Der Sinn dieses Täters ist, im Gefängnis über seine Taten nach zu denken um Buse zu tun um Verzeihung zu bitten um seine Seele zu retten von den Schandtaten die er begangen hatte den Gott ist gerecht aber auch Barmherzig wenn man ihn bittet


1
 
  17. September 2014 
 

Wundern mich gar nicht, die Belgier.

Eine Route 666, eine Stadt namens Baal, eine Schlange, die sich einen Stab hochwindet zu einem Ei, das mich auf den ersten Blick an eine Hostie erinnert als Arztsymbol. Euthanasie, für unmündige Kinder und Gefangene in einer wahrscheinlich nicht nur psychischen Notlage. Euthanasie als erste Hilfe, so einfallsreich können nur Satanisten sein?


2
 
 Stanley 17. September 2014 
 

Justiz erlaubt Sterbehilfe

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe erklärte dazu: „Die immer weitere Grenzen überschreitende Sterbehilfe-Praxis unseres westlichen Nachbarlandes ist eine eindringliche Warnung für Deutschland.“
Warum war die liberale Abtreibungsgesetzgebung unserer westlichen Nachbarländer (vor allem Holland) nicht genauso eine eindringliche Warnung für Deutschland als es um die Legalisierung des § 218 ging? Warum wurden solche Länder in diesem Fall als Vorbild für die deutsche Gesetzesänderung hingestellt?
Wenn wir nicht mit aller Entschiedenheit für die Aufgabe der Legalisierung der Abtreibung eintreten, bleibt zu befürchten, dass in naher Zukunft auch unser Gesetzgeber die aktive Sterbehilfe ermöglicht - zunächst mit dem Einverständnis des Betroffenen, später dann vielleicht auch ohne sein Einverständnis. Z.B. wenn die aktive Sterbehilfe aus Kostengründen oder Gründen einer angeblichen Überbevölkerung opportun erscheint.


5
 
 Rolando 17. September 2014 
 

Der Teufel ist schlau,

da kann das Fallbeil auch wieder eingeführt werden, töten ist töten, die Methode ist unerheblich, es ist ein schwerer Verstoß gegen das 5. Gebot. Die Blindheit ist heute größer als in der Antike, denn wir müssten aus der Geschichte gelernt haben.


5
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kanadischer Priester mit gebrochener Hüfte erhält im Krankenhaus Sterbehilfeangebote
  2. „Jetzt und in der Stunde unseres Todes“ – Ein neuer Leitfaden für die Zeit des Sterbens
  3. Kanada: 84-Jährige wegen Rückenschmerzen in Notaufnahme, bekommt als Erstes Sterbehilfe angeboten!
  4. Nach Protesten scheitert Frankreichs Euthanasiegesetz im Senat
  5. Kirche: Nein der Slowenen zu Suizidbeihilfe klares Signal an Staat
  6. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  7. Erzbischof Fisher: „Die Diagnose der Kultur des Todes von Johannes Paul II. war prophetisch“
  8. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  9. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  10. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  3. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  4. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  5. Jedes Rosenkranzgebet sollte mit einer klaren Intention begonnen werden!
  6. Kopf der hl. Agatha zum 900. Jubiläum der Reliquienrückkehr gekrönt
  7. Spanischer Priester hilft mehr als 1.200 Personen, einen Ehepartner zu finden
  8. Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
  9. Warum die Erzdiözese Seoul so viele Priesterberufungen hat
  10. Erzbischof von Sydney kritisiert TV-Sender wegen einseitiger Berichterstattung zu Sterbehilfe
  11. Priester berichtet von Befreiung christlicher Sklaven in Pakistan
  12. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  13. Haltet das Fenster zur Unendlichkeit offen! Eine Gemeinschaft, die aus dem Evangelium lebt
  14. Christus ist der Fels, der uns trägt
  15. 50 Jahre Jugendkonferenzen in Steubenville

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz