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Belgische Euthanasie-Praxis stößt auf scharfe Kritik

17. September 2014 in Chronik, 7 Lesermeinungen
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Die Justiz erlaubt Sterbehilfe an einem Sexualstraftäter mit ärztlicher Hilfe


Berlin/Dortmund (kath.net/idea) Die gerichtlich genehmigte Sterbehilfe an einem Sexualstraftäter in Belgien stößt in Deutschland auf scharfe Kritik. Der 52-Jährige, der wegen mehrfacher Vergewaltigung und Mordes seit 30 Jahren inhaftiert ist, will seinem Leben wegen „unerträglicher psychischer Qualen“ ein Ende setzen. Er hatte zunächst wegen „unmenschlicher“ Haftbedingungen einen Antrag gestellt, in ein niederländisches Gefängnis verlegt und dort behandelt zu werden. Die belgische Justiz lehnte dies jedoch ab. In Belgien gibt es keine entsprechende Therapiemöglichkeit für ihn. Jetzt darf der Häftling mit ärztlicher Hilfe in einem Krankenhaus aus dem Leben scheiden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe erklärte dazu: „Die immer weitere Grenzen überschreitende Sterbehilfe-Praxis unseres westlichen Nachbarlandes ist eine eindringliche Warnung für Deutschland.“ Die Sterbehilfe für einen körperlich gesunden Strafgefangenen, der unerträgliches psychisches Leiden geltend mache, sei „ein weiterer Eskalations-Schritt der belgischen Euthanasie“. Belgien hatte die Sterbehilfe im September 2002 gesetzlich zugelassen. Im Februar 2014 weitete das Parlament die Regelung auf Minderjährige aus, die unheilbar krank sind und unter schwersten Schmerzen leiden. 2013 nahmen in Belgien 1.807 Personen Sterbehilfe in Anspruch. Das ist eine neue Rekordzahl. Hüppe nennt Belgien ein Beispiel dafür, dass die These, unerträgliches Leiden sei durch Tötung zu vermeiden, sich Schritt für Schritt gegen alle eingezogenen Hürden und vermeintlich „enge Grenzen“ durchsetze. Hüppe war von 2009 bis 2013 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.


Patientenschützer: Die beste Suizidvorbeugung ist ein gutes Therapieangebot Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert die Entscheidung in Belgien. Der Fall des Strafgefangenen zeige, „was passiert, wenn der Staat kein Therapie-Angebot bereithält“, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch (Dortmund). Dann werde nicht die Hilfe zum Leben, sondern der Weg in den Tod organisiert. Bereits 15 weitere Häftlinge in Belgien wollten diesem Beispiel folgen. Laut Brysch muss sich der Deutsche Bundestag in der Debatte um ein strafrechtliches Verbot der organisierten Suizidhilfe der Entwicklung in Belgien stellen. Die beste Suizidvorbeugung sei ein umfassendes Therapieangebot.

Der diesjährige Marsch für das Leben findet am 20. Sept. 2014 in Berlin statt! Beginn um 13 Uhr vor dem Bundeskanzleramt. Weitere Infos:
Marsch für das Leben 2014

Marsch für das Leben 2013 in Berlin



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Lesermeinungen

 speedy 19. September 2014 
 

in usa hätte dieser mann wahrscheinlich die Todesstrafe bekommen- nur befürchte ich das die Euthanasie sich weiter ausbreitet, alle unliebsamen menschen könnten dadurch ausgeschaltet werden,
vielleicht wird die todesspritze in 30 jahren für menschen über 75 eingeführt, weil es zuviel geld kostet die durchzufüttern- vielleicht sind wir bald alle davon betroffen? bis auf diejenigen die diese Gesetze einführten


0
 
 Diasporakatholik 19. September 2014 
 

Verrückt

es ist schon verrückt:
Die Todesstrafe wurde aus humanitären Gründen abgeschafft.
Jetzt wird aber auf Wunsch eines verurteilten Verbrechers die Tötung desselben "aus ebenfalls humanitären Gründen" wieder eingeführt.


1
 
 doda 18. September 2014 

Resozialisierung

Was ist die Aufgabe des Strafvollzuges in Belgien?
Soll er nicht wie in Deutschland der Resozialisierung dienen?
Immer häufiger weichen Menschem dem Kreuz aus. Warum?


2
 
 Schurli1 17. September 2014 
 

Sterbehilfe

Der Sinn dieses Täters ist, im Gefängnis über seine Taten nach zu denken um Buse zu tun um Verzeihung zu bitten um seine Seele zu retten von den Schandtaten die er begangen hatte den Gott ist gerecht aber auch Barmherzig wenn man ihn bittet


1
 
 marienkind 17. September 2014 
 

Wundern mich gar nicht, die Belgier.

Eine Route 666, eine Stadt namens Baal, eine Schlange, die sich einen Stab hochwindet zu einem Ei, das mich auf den ersten Blick an eine Hostie erinnert als Arztsymbol. Euthanasie, für unmündige Kinder und Gefangene in einer wahrscheinlich nicht nur psychischen Notlage. Euthanasie als erste Hilfe, so einfallsreich können nur Satanisten sein?


2
 
 Stanley 17. September 2014 
 

Justiz erlaubt Sterbehilfe

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe erklärte dazu: „Die immer weitere Grenzen überschreitende Sterbehilfe-Praxis unseres westlichen Nachbarlandes ist eine eindringliche Warnung für Deutschland.“
Warum war die liberale Abtreibungsgesetzgebung unserer westlichen Nachbarländer (vor allem Holland) nicht genauso eine eindringliche Warnung für Deutschland als es um die Legalisierung des § 218 ging? Warum wurden solche Länder in diesem Fall als Vorbild für die deutsche Gesetzesänderung hingestellt?
Wenn wir nicht mit aller Entschiedenheit für die Aufgabe der Legalisierung der Abtreibung eintreten, bleibt zu befürchten, dass in naher Zukunft auch unser Gesetzgeber die aktive Sterbehilfe ermöglicht - zunächst mit dem Einverständnis des Betroffenen, später dann vielleicht auch ohne sein Einverständnis. Z.B. wenn die aktive Sterbehilfe aus Kostengründen oder Gründen einer angeblichen Überbevölkerung opportun erscheint.


5
 
 Rolando 17. September 2014 
 

Der Teufel ist schlau,

da kann das Fallbeil auch wieder eingeführt werden, töten ist töten, die Methode ist unerheblich, es ist ein schwerer Verstoß gegen das 5. Gebot. Die Blindheit ist heute größer als in der Antike, denn wir müssten aus der Geschichte gelernt haben.


5
 

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