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Schweizer Ordensfrau für Sterbehilfeorganisation «Exit»

7. Juli 2014 in Schweiz, 12 Lesermeinungen
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Der zuständige Walliser Bischof Norbert Brunner erklärte, man werde das Gespräch mit der Ordensfrau suchen, um ihre Motivation zu verstehen, sich «zu diesem heiklen Thema» öffentlich zu äußern. Es gehe dabei um Gedankenaustausch, nicht um Sanktionen


Sitten (kath.net/KNA/red) Die Schweizer Ordensfrau Marie-Rose Genoud hat sich zugunsten begleiteter Sterbehilfe ausgesprochen. «Ich unterstütze alle Personen, die nach reiflicher Überlegung und mit klarem Verstand als letzten Ausweg eine tödliche Dosis wählen», sagte die 75-jährige Ordensfrau der Ursulinen der Zeitung «Schweiz am Sonntag». Die Sterbehilfeorganisation «Exit» antworte mit ihren Diensten auf eine legitime Nachfrage vieler Menschen.

Der Walliser Bischof Norbert Brunner erklärte der Zeitung, die Lehre der katholischen Kirche zur Sterbehilfe sei klar. Man werde das Gespräch mit der Betroffenen suchen, um ihre Motivation zu verstehen, sich «zu diesem heiklen Thema» öffentlich zu äußern. Es gehe dabei um einen Gedankenaustausch und nicht um Sanktionen.


Schwester Marie-Rose sagte der Zeitung, dass sie ihre Kirche liebe. «Die Kirche soll ihre Haltung zur Gesellschaft kundtun. Aber sie sollte auch die gesellschaftlichen Tatsachen anerkennen, die Zeichen der Zeit sehen und vor allem anerkennen, dass der persönliche Wille zählt.» Gott sei für Freiheit. Die Ordensfrau selbst hatte das Thema, das sich inzwischen zu einer Debatte in der Westschweiz ausweitet, in einem Leserbrief selbst lanciert.

2013 hatte der Schweizer Theologe Hans Küng (86) erklärt, er beabsichtige, eines Tages die Dienste von «Exit» in Anspruch nehmen. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart, in der Küng seit langem lebt, hat sich daraufhin von seinen Aussagen distanziert, kath.net hat berichtet.

In der Schweiz ist es legal, anderen Menschen Mittel zum Suizid zur Verfügung zu stellen und sie zu begleiten, sofern der Helfer nicht persönlich vom Tod des Patienten profitiert. Sterbehilfeorganisationen wie «Dignitas» und «Exit» bieten Beihilfe zur Selbsttötung an. Aktive Sterbehilfe ist unabhängig von den Motiven des Täters strafbar. Passive und indirekte Sterbehilfe ist erlaubt. Die katholische Kirche lehnt Sterbehilfe ab und wirbt stattdessen für Palliativversorgung.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Das Strafgesetzbuch stellt auch das Töten auf Verlangen - etwa durch die Verabreichung von Medikamenten - unter Strafe und droht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe an. Dagegen bleibt die sogenannte passive Sterbehilfe, etwa durch Abschalten der Beatmungsgeräte, straffrei, sofern sie dem Willen des Patienten entspricht. Da Selbsttötungsversuche in Deutschland juristisch nicht belangt werden, ist auch die Beihilfe zum Suizid straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 UnivProf 8. Oktober 2014 
 

Reden statt Handeln?

Unverständlich, dass der Bischof keinen Gehorsam einfordert und auf Maßnahmen verzichtet - trotz öffentlicher Opposition gegen die kirchliche Lehre !


0
 
 newtube 24. Juli 2014 
 

Ist ein Verstoß gegen das 5. Gebot "legitim"?

Ich empfehle der 75-jährigen Greisin in Ordensgewand, ein Proseminar in Rechtsphilosophie zu belegen, um zu erfahren, was das Wort "legitim" überhaupt bedeutet.
Wie jeder 7-Klässler eines deutschen Gymnasiums weiß, stammt das Wort "legitim" aus dem lateinischen Wort "lex, legis" = Gesetz.
Legitim heißt also "gesetzesgemäß".
Auf welches Gesetz nun bezieht sich ein Mensch, der "gesetzesgemäß" handeln will? Auf das moralische Gesetz, offensichtlich, bzw. auf das Gesetz Gottes. Ein solches ist uns in den 10 Geboten gegeben, die das Gesetz, das in unseren Herzen von Gott geschrieben worden ist, per summa capita wiedergeben.
Da aber steht nicht "du darfst töten, dich selbst eingeschlossen, wenn es dir zweckmäßig erscheint", sondern schlicht und einfach "Du sollst nicht töten" (5. Gebot).
Auf Grund dieses Gesetzes werden wir alle, also auch die ehrwürdige Schwester, am Ende unserer Zeit von Gott beurteilt werden.
Also nicht auf Grund unserer privaten Ansichten.


1
 
 hora11 22. Juli 2014 

eine Zumutung

diese Schwester scheint offensichtlich nichts begriffen zu haben.


2
 
 luzerner 8. Juli 2014 
 

Neuer Oberhirte für das Bistum Sitten?

Aus der Bernerzeitung:

Der 64-Jährige Jean-Marie Lovey tritt die Nachfolge von Bischof Norbert Brunner an

http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Neuer-Oberhirte-fuer-das-Bistum-Sitten/story/29374467


0
 
 ottokar 8. Juli 2014 
 

Immer das Selbe

Ob nun Sterbehilfe bei Lebensmüden oder Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion, gegenseitige Sündenvergebung als Ersatz für das von Christus eingesetzte Sakrament der Beichte, Zulassung von Frauen zum Priestertum oder Aufhebung des Zölibates, Abtreibung oder kirchliche Anerkennung der Homosexualität usw., immer und so auch bei der walliser Ursulinin wird argumentiert,die Kirche solle endlich die gesellschaftlichen Tatsachen anerkennen und die Zeichen der Zeit anehmen.Sind denn die sogenannten Zeichen der Zeit Hinweise des Heiligen Geistes? Bestimmt die Gesellschaft unsere Glaubenswerte? Wir der Inhalt des Evangeliums durch den Zeitgeist relativiert? Damit würden wir uns doch nur den auf unsere momentanen Bedürfnisse zugeschnittenen Glauben zurechtzimmern nach dem Moto "Jedem das Seine"."Vorbilder", wie Hans Küng werden zur Hife geholt.
Das kanns doch nicht sein!


2
 
 luzerner 8. Juli 2014 
 

Warten bis man "Heimgehen" kann

ist in einigen Alters- und Pflegeheimen Realität.

Es gibt alte Menschen, die sich sehnen, diese "Heimreise" antreten zu können.


0
 
 Kostadinov 8. Juli 2014 

Die Schweizer Bischöfe...

...suchen das Gespräch mit jedem, nur nicht mit den Leuten, die am Sonntag eine ganz normale Heilige Messe möchten. Ausnahme natürlich Bischof Huonder


3
 
 Uwe Lay 7. Juli 2014 
 

König Sauls Ende 1.Samuel, 31 nachzulesen

Die Schlacht war verloren. Der König Saul schwer verletzt. Da bittet er seinen Waffenträger, töte mich, damit ich nicht in die Hände meiner Feinde falle!
Durfte er so bitten? Fiel er als der König Israels in die Hände der Feinde, ein großes Unglück wäre das für Israel. Es wäre politisch erpreßbar geworden: Wir töten euren König, wenn ihr uns nicht das und dies gewährt! Durfte er, um dies Unglück von seinem Volke abzuwenden, den Freitod wählen? Und als sein Waffenträger: Nein sagte, als er sich selbst tötete, hat er da gesündigt, weil er den Tod wählte, um ein Unglück von seinem Volk abzuwenden?
Wer so selbstverständlich urteilt, daß jede Selbsttötung eine Sünde ist, der muß dann aber auch einräumen, daß der hl. Maximilian Kolbe eine Todsünde begann, als er sich freiwillig töten ließ, um einem Anderen das Leben zu retten. Ob man nicht bei der Frage, ist eine Selbsttötung eine Sünde, berücksichtigen muß, warum jemand den Freitod wählt-etwa egoistisch oder für Mitmenschen.
Uwe Lay


1
 
 Rashomon 7. Juli 2014 

Ordensfrau

Zitat: „Der zuständige Walliser Bischof Norbert Brunner erklärte, man werde das Gespräch mit der Ordensfrau suchen, um ihre Motivation zu verstehen…“
Was gibt es denn hier zu verstehen, lieber Herr Bischof? Die Frau möchte, dass von ihr gesprochen wird, also erzählt sie das, was sie auf die ersten Seiten der Boulevardzeitungen bringt.
Wenn sich jemand umbringen will, ist das sein Problem, wozu braucht er dann die Hilfe und die Akzeptanz der Gesellschaft? geschweige denn der Kirche?


4
 
 Faustyna-Maria 7. Juli 2014 
 

Die arme Ordnesfrau ist anscheinend eine christliche Analphabetin - "Gott ist für Freiheit" - Man könnte die Bibel auch folgendermaßen zitieren: "Judas erhängte sich" ... "geht hinaus in die Welt und handelt genauso".


5
 
 Friedlon 7. Juli 2014 
 

Sehr zu bedauern

" ... vor allem anerkennen, dass der persönliche Wille zählt.» Gott sei für Freiheit."

Genau das ist doch die Erbsünde, dass der Mensch selbst eine Meinung über Gut und Böse anstrebt ...
Gott hat die Freiheit geschenkt, damit der Menscha aus freien Stücken das Gute wählen kann. Er ist definitiv nicht "für Freiheit" in dem Sinne, dass ihm egal wäre, was der "persönliche Wille" wählt.

Eigentlich ist ein Mensch, der als Ordensschwester alt geworden ist, dabei aber die grundlegensten Dinge nicht verstanden hat, sehr zu bedauern.


9
 
 Helena_WW 7. Juli 2014 
 

Müssen wir alten oder kranken Menschen nicht ehr das

Gefühl geben daß ihr Leben noch lebenwert ist, daß sie angenommen werden, auch auf dem letzten Abschnitt liebevoll begleitet werden. Bei schwerkrank leidenen wäre hier auch die Palliativmedizin deutlich auszubauen.

Wie schnell würde die argumentierte Freiwilligkeit von Sterbehilfe, hier leider auch von einer Ordenschwester hervorgebracht, eine vermeintlich sein.
Das würde schnell kippen, sich schlimm weiterentwickeln, dahin gehend,
das Alte und Kranken meinen sie dürften anderen nicht mehr zu Last fallen, würde ein gesellschafts-, wirtschafltichkeitspolitisch motivierter "Solidaritätsdruck" auf sie ausgeübt zum Selbstmord auf Verlangen hin. Das ist eiskalte Euthanasie. Nein, Für Christen kann nur der Lebensschutz und Lebensbegleitung gelten von der Zeugung bis zur Bahre.
Auch ist niemanden zuzumunten zum Mörder zu werden, auch nicht auf Verlangen hin.


6
 

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