Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  4. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  5. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  6. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  7. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  8. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  9. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  10. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  11. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  12. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  13. Kardinal Parolin: Es wird keine Kehrtwende in der Kirche geben
  14. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  15. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!

Menschenrechtsgericht: Kirche darf loyale Mitarbeiter verlangen

12. Juni 2014 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Richter urteilten, die Kirche könne von Religionspädagogen eine Übereinstimmung mit dem kirchlichen Lehramt erwarten. Der Entzug der Lehrerlaubnis sei durch die Autonomie der Kirche unter der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt.


Straßburg (kath.net/KNA) Ein früherer katholischer Priester mit erklärt kirchenkritischen Ansichten hat keinen Anspruch auf eine Beschäftigung als Religionslehrer. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wies am Donnerstag die Klage eines Spaniers zurück, der sich gegen die Nichtverlängerung seines Lehrervertrags an einer staatlichen Schule gewehrt hatte.

Die Richter urteilten, die Kirche könne von Religionspädagogen eine Übereinstimmung mit dem kirchlichen Lehramt erwarten. Der Entzug der Lehrerlaubnis sei durch die Autonomie der Kirche unter der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt. Die Entscheidung erging mit neun zu acht Stimmen.

Der 1937 geborene Kläger Jose Antonio Fernandez Martinez hatte 1984 beim Vatikan die Befreiung von seinem Gelübde der Ehelosigkeit beantragt und 1985 zivil geheiratet. Seit 1991 unterrichtete er, inzwischen Vater von fünf Kindern, katholische Religion und Ethik an einer staatlichen Oberschule in der Region Murcia. 1996 erschien dort in einer Tageszeitung ein Beitrag über die «Bewegung für einen freiwilligen Zölibat», in der Fernandez als aktives Mitglied auftrat. In dem Artikel äußerte die Gruppe Kritik an kirchlichen Positionen zu Abtreibung, Scheidung, Sexualität und Empfängnisverhütung.


1997 befreite der Vatikan Fernandez von seinen priesterlichen Gelübden, verbunden mit der Auflage, nicht weiter als katholischer Religionslehrer zu arbeiten, sofern nicht der Ortsbischof anders entscheide. Zwei Wochen später teilte der Bischof von Cartagena dem Bildungsministerium mit, der Lehrauftrag für Fernandez solle nicht erneuert werden.

Ein Arbeitsgericht in Murcia gab dem Lehrer mit einer Diskriminierungsklage Recht. Hingegen schloss sich der Oberste Gerichtshof in Madrid 2001 in einem Berufungsverfahren der Sicht des Bildungsministeriums an, der Bischof habe im Rahmen der kirchenrechtlichen Vorgaben korrekt gehandelt. Zudem sei die Nichtverlängerung des Vertrags nicht mit einer Entlassung gleichzusetzen. Vor dem spanischen Verfassungsgericht scheiterte Fernandez.

Der Menschenrechtgerichtshof in Straßburg erkannte im Verhalten der spanischen Regierungsbehörden und der Kirchenleitung keine Beeinträchtigung des Schutzes des Privatlebens. Die Kirche könne berechtigterweise eine besondere Loyalität von Religionslehrern erwarten, da diese als Repräsentanten der Kirche angesehen werden könnten. Widersprüche zwischen den zu unterrichtenden Lehren der katholischen Kirche und der persönlichen Haltung eines Pädagogen könnten zu einem Glaubwürdigkeitsproblem führen.

Auch der Bischof habe nicht unbegründet oder willkürlich gehandelt, so die Richter. Fernandez als ehemaliger Leiter eines Priesterseminars hätte voraussehen können, dass sein öffentlicher Widerstand gegen bestimmte Kirchengesetze Konsequenzen zeitigen würde. Aus den Konkordatsbestimmungen zwischen Spanien und dem Heiligen Stuhl habe er wissen müssen, dass sein Unterrichtsvertrag ohne kirchliche Lehrerlaubnis nicht verlängert werden könne.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Celine 13. Juni 2014 
 

Entscheidung

Eine Entscheidung, die allein der Angelegenheit gerecht wird. Wo leben denn manche Bewerber ? Meinen sie wirklich, sie könnten Anspruch auf einen Posten haben, wenn sie ihrem Arbeitgeber gegenüber illoyal sind ? Das ist ein grundsätzliches Problem und hat mit "Kirche" eigentlich zunächst nichts zu tun.


1
 
 MarinaH 12. Juni 2014 
 

Wichtige Grundsatzentscheidung

Eine wichtige Entscheidung, auch wenn es von logischen Menschenverstand her eigentlich normal sein sollte. Kein Betrieb beschäftigt Leute, die offensichtlich die "Firmenphilosophie" nicht vertreten. So ein Mitarbeiter ist geschäftsschädigend.

Allerdings denke ich, dass es diesen spanischen Ex-Priester eh nicht mehr betrifft. Er ist mittlerweile 77 Jahre alt. Der Prozess läuft seit 1997 ?


2
 
 Ioannis 12. Juni 2014 
 

Knapp

Ja äusserst wichtig, Aber, neun zu acht. Das scheint mir schon sehr knapp zu sein. Wie Kopf oder Zahl. Glück gehabt... oder der Hl. Geist? War ja gerade Pfingsten!


3
 
 SpatzInDerHand 12. Juni 2014 

Sehr wichtig und richtig, diese Entscheidung!!!


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirche

  1. Bischof Strickland warnt vor ‚Crescendo der Apostasie’ in der Kirche
  2. Erzbischof Aguer: Nächster Papst muss die katholische Lehre gegen ‚progressive Mythen’ verteidigen
  3. ‚Ideologie’, ‚Schisma’ – Kardinal Burke befürchtet radikale Veränderung der Kirche
  4. ‚Lieber in der Kirche Gottes mit Unkraut als in einer Kirche die ich baue’
  5. Alexander Kissler: ‚Als Klimasekte haben die Kirchen keine Zukunft’
  6. Südtiroler Bischof: Kirche muss auch gegen den Strom schwimmen
  7. Erster Kirchen-Neubau in Türkei seit 100 Jahren vor Eröffnung
  8. Neigung vor Gott und Zuneigung zum Menschen
  9. Für eine Kirche ohne Privilegien
  10. ‚Fest im Glauben bleiben’ – Kardinal Müller warnt vor ‚LGBT-Wahnsinn’ in der Kirche







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  4. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  5. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  6. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  7. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  8. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  9. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  10. Taylor sei mit Euch
  11. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  12. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  13. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  14. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  15. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz