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In der Union wächst Unmut über Bundesverfassungsgericht

8. April 2014 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Unionsabgeordneten beklagten, dass das Bundesverfassungsgericht Liberalisierung der Gesellschaft vorantreibe. Das Gericht mache Gesellschaftspolitik, beispielsweise beim Ehegattensplittung und Adoptionsrecht für homosexuelle Paare


Hamburg (kath.net/KNA) Aus Unmut über jüngste Urteile des Bundesverfassungsgerichts will die Führung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag künftig stärker auf die Auswahl von Kandidaten für die Richterposten achten. Wie der «Spiegel» berichtet, stellten konservative Unionsabgeordnete um Fraktionschef Volker Kauder (CDU) am Donnerstag bei einem Treffen des sogenannten Xantener Kreises entsprechende Überlegungen an.

Demnach beklagten die Unionsabgeordneten, dass Karlsruhe mit seinen Urteilen eine Liberalisierung der Gesellschaft vorantreibe und dabei die eigenen Zuständigkeiten überschreite. Das Gericht mache Gesellschaftspolitik, so der ehemalige Verteidigungsminister und Verfassungsrechtler Rupert Scholz. Die Verfassungsrichter hatten zuletzt das Ehegattensplitting auf homosexuelle Paare ausgeweitet und deren Adoptionsrechte gestärkt.


Die Richter werden mit Zweidrittelmehrheit von Bundestags-Wahlausschuss und Bundesrat gewählt. Den bestimmenden Einfluss haben daher bislang stets Union und SPD. Besonders verärgert waren einige Teilnehmer der Runde über den amtierenden Richter Peter Huber, zuvor CDU-Innenminister in Thüringen. Huber ist Mitglied des Senates, der die Dreiprozenthürde zur Europawahl kippte, was in der Union auf Empörung stieß. Huber tue so, als hätte er nie etwas mit der Union zu tun gehabt, hieß es.

In der Runde der konservativen Unionspolitiker sitzen dem «Spiegel» zufolge unter anderem Innenpolitiker Wolfgang Bosbach (CDU) sowie Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer von der CSU. Zuvor hatte sich schon Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) Rat von Verfassungsrechtlern eingeholt, wie man die Zuständigkeit des Gerichts beschneiden könnte. Es wurde auch darüber gesprochen, die zwölfjährige Amtszeit der Richter zu verkürzen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht die Debatte über das Gericht laut dem Bericht mit Unbehagen. «Die Kritik ist überzogen und unangemessen», sagte Maas. «Mit mir wird es keine Änderung der Struktur und der Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts geben. Die Politik sollte sich vielmehr selbstkritisch fragen, was sie dazu beigetragen hat, dass so viele grundsätzliche politische Fragen in Karlsruhe geklärt werden müssen.»

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Grafik (c) kath.net


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Lesermeinungen

 Mnich 8. April 2014 
 

Wer soll kontrollieren

Das Bundesverfassungsgericht macht schon seit vielen Jahren Politik. Dr. Schneider-Flagmeyer ist in dem jüngsten Beispiel zum ZDF Recht zu geben. wer soll denn kontrollieren ? Legitimiert durch Wahlen sind doch nur die Parteien. Soll das Feld den Interessegruppen allein übertragen werden ? Den Fernsehmachern wäre gar keine Kontrolle am liebsten. So führen sie sich ja auch auf.


10
 
 uneasy reader 8. April 2014 
 

linker Gerichtsaktivismus - vgl. Die Löwen kommen (V. Palko)

Die Zivilisation und Kultur eines Landes kann man auf drei Weisen ändern:
(a) blutige Revolution (z. B. Bolschewisten in Russland)
(b) Agitation und demokratische Mehrheiten (das ist sehr aufwendig)
C) ÜBER DIE GERICHTE (sobald die "richtigen Richter" da sitzen)

Letzteres geht, denn Recht ist keine exakte Wissenschaft. Verfassungstexte sind nicht immer eindeutig, somit interpretierbar und der klare Hinweis auf die Christliche Kulturtradition fehlt leider oft.
Wenn sieben Mathematiker über eine Behauptung entscheiden sollen, entscheiden sie einstimmig. Sieben Richter dagegen entscheiden vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Weltanschauung unterschiedlich.
Wenn in Eliten einer Gesellschaft erst einmal eine gewisse Strömung sich ausgebreitet hat, kann per Gericht die Kultur eines Landes verändert werden. Das ist dann Gerichtsaktivismus bzw. Gerichtsimperialismus.

Dagegen hilft öffentliche Aufklärung, Verfassungsgesetze, ethische Fragen auf nationaler Ebene entscheiden.


9
 
 M.Schn-Fl 8. April 2014 
 

Sorry, @SERAMIS


0
 
 M.Schn-Fl 8. April 2014 
 

@Semiramis, sehen wir doch mal vom Homourteil ab.

Wir sprechen in der westlichen Welt viel zu viel über diese kleine Minderheit und machen sie damit erst groß.
Nehmen wir ein anderes sehr problematisches Urteil des BVG.
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass sich die politischen Parteien mehr aus den öfffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten heraushalten soll. Damit überschreitet es seine Kompetenzen. Das ist Politik und steht ihm nicht zu. Wer soll denn die Öffentlich-Rechtlichen kontrollieren, wenn nicht die aus demokratischen Wahlen hervorgegangenen Parteien? Solange wir, die Bürger; zwangsweise diese Anstalten bezahlen müssen, müssen dies auch von der Legislative kontrolliert werden. Hätte das BVG gleichzeitig die Zwangsalimentierung dieser Anstalten durch den Bürger unterbunden, könnte man sein urteil verstehen, weil es ausgewogen ist. Aber den Fernsehmachern einen solchen Freibrief auszustellen, wirft ein sehr schlechtes Licht auf das höchste Gericht und lässt an seiner Unabhängigkeit erheblich zweifeln.


11
 
 Mnich 8. April 2014 
 

Lobenswerter Kreis

In in der Tat lobenswertes Unterfangen einzelner verantwortlicher Unionspolitiker. Die Hauptakteurin Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel macht aber die Politik weiterhin, wie es Ihr nach Ansage der SPD gefällt. Es wird Zeit, dass sich etwas tut in der deutschen Parteienlandschaft. Die gegen LINKS gerichteten Kräfte brauchen Verstärkung.


8
 
 Teetasse 8. April 2014 

@Seramis - also das sind ja wirklich total unterschiedliche Länder

In Ungarn gibt es eine christliche Verfassung, die festschreibt, dass es die Ehe nur zwischen Mann und Frau gibt. In der letzten Legislaturperiode von Orban und Co geändert! Hätten wir das auch im GG stehen - unser Verfassungsväter haben es wahrscheinlich nicht reingeschrieben, weil es für sie selbstverständlich war - hätte es auch dieses Urteil vom Bundesverfassungsgericht nicht gegeben.
Also ich finde Ungarn hinsichtlich christlicher Familienwerte und Demokratieverständnis wirklich vorbildlich - die verstehen Demokratie noch als das, was es ist und nicht mehr nur als Anhängsel des EU-Zentralstaats.


15
 
 Antas 8. April 2014 
 

Sehe ich das auch so, oder bleibt uns Christen in Zukunft nichts weiter übrig als die AfD zu wählen? CDU ist schon lange nicht mehr das, was sie sein sollte...das "C" im Parteinamen wirft ein schlechtes Bild auf uns Christen.


13
 
 Thomas59 8. April 2014 
 

Medien

Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich schon längst den Medien gebeugt. Kaum ein Mensch, auch kein Richter, hat die Persönlichkeit eine Medienkampagne ohne Schaden zu überstehen.


8
 
 Seramis 8. April 2014 
 

Verräterische Aussagen

"Huber tue so, als hätte er nie etwas mit der Union zu tun gehabt, hieß es."
SPD und Union sehen den Staat scheinbar als Beute an und die Verfassungsrichter als ihre Helfershelfer. Klar, dass sie liebend gerne weiter eine möglichst hohe Wahlhürde gehabt hätten, um unliebsame politische Konkurrenz (AfD) aus den Parlamenten herauszuhalten. Aber gerade deswegen haben wir Gewaltenteilung mit unabhängigen Richter, die eben nicht Parteiinteressen vertreten (sollen). Klar auch, dass die Urteile nicht immer allen gefallen, in der Summe bin ich aber heilfroh, dass wir keine Zustände wie in der Türkei, Italien, Ungarn etc. haben.


2
 
 Theobald 8. April 2014 
 

Glashaus/ Steine

Ja wer macht denn die Gesetze? Wenn die Politik entscheidet, dass Homosexuelle auch eingetragene Lebenspartnerschaften eingehen können und diese der herkömmlichen Ehe gleichrangig ist - dann KANN das Gericht gar nicht anders entscheiden. Das eine ist nur logische Konsequenz des anderen.
Bevor man über Richter schimpft, die die Einhaltung von Gesetzen prüfen, sollte man über die Politiker schimpfen, die diese Gesetze beschließen.


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 Teetasse 8. April 2014 

Sehr richtig!

Die Urteile zu den Homosexuellen sind reine linke Politik. Das Bundesverfassungsgericht hat gegen Art.6 GG geurteilt. Ehe und Familie stehen unter dem BESONDEREN Schutz der staatlichen Ordnung. Das BESONDERE haben sie einfach ignoriert. Und natürlich heisst BESONDERE ein Abstandsgebot zu anderen Formen. Auch dieses Abstandsverbot haben sie verneint. Es ist einfach unglaublich, was da passiert ist. Sehr richtig, CDU, liberale Politik gegen das Grundgesetz. Die CDU muss endlich aufhören, sich die Butter vom Brot nehmen zu lassen.


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