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Missbrauchsfall: Erzbistum Berlin räumt Fehler ein

25. März 2014 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Schleppende Aufklärung eines Missbrauchsfalles, da sich das Opfer zu weiteren Aussagen nicht in der Lage sah. Auch die Staatsanwaltschaft konnte nicht weiter ermitteln.


Berlin (kath.net) Was tun, wenn ein Missbrauchsopfer nicht weiter aussagt? Mit diesem Problem ist das Erzbistum Berlin konfrontiert. Kath.net fragte beim Pressesprecher des Erzbistums, Stefan Förner, nach.

Förner erläuterte gegenüber kath.net, dass sich im Jahr 2010 ein Missbrauchsopfer bei der Hotline der DBK gemeldet hatte. Es ging um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs durch den damaligen Pfarrer der Pfarrgemeinde Herz Jesu, Berlin-Tegel. Das Opfer stand dem Erzbistum Berlin allerdings nicht zur Aufklärung zur Verfügung, da es sich damals nicht dazu in der Lage sah.

„In einem ersten Gespräch mit dem damaligen Beauftragten für Fälle sexuellen Missbrauchs, Dr. Stefan Dybowski, und dem Berliner Weihbischof Dr. Matthias Heinrich räumte der Beschuldigte die Tat ein“, erläuterte Förner wörtlich gegenüber kath.net. „Im Nachgang verweigerte er allerdings die Unterschrift unter die erstellte Mitschrift mit der Begründung, er hätte das Gespräch als seelsorgerisches Gespräch verständen und nicht als erstes Gespräch mit dem Beschuldigten im Sinne der Leitlinien.“ Kardinal Sterzinsky beurlaubte den Beschuldigten nach Bekanntwerden der Vorwürfe.


Daraufhin nahm, so Förner weiter, die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. „Allerdings stand das Opfer auch der Staatsanwaltschaft nicht zur Verfügung, so dass von staatlicher Seite nichts weiter geschah. Die begonnene Voruntersuchung zog sich lange hin, wurde dann nach Rom gegeben. Im Frühjahr 2013 kam ein Brief aus Rom zurück, in dem Bußauflagen und ein aktuelles forensisches Gutachten gefordert werden, bevor der Beschuldigte wieder eingesetzt werden könnte. Gleichzeitig willigte der Beschuldigte ein, auf seine Pfarrei zu verzichten. Darüber wurde die Pfarrgemeinde informiert.“

„Der Wortlaut des Publicandums verletzte und empörte das Opfer, was nachvollziehbar ist“, erläuterte der Pressesprecher des Erzbistums. Das Opfer habe sich dann mit dem Erzbistum Berlin in Verbindung gesetzt, um dies zum Ausdruck zu bringen. „Nach einem Brief an Kardinal Woelki gab es ein Treffen mit Generalvikar Przytarski sowie eine Antwort von Kardinal Woelki. Aktuell wird ein Gesprächstermin zwischen dem Opfer und Kardinal Woelki vereinbart.“

Förner betonte ausdrücklich: „Es ist dem Erzbistum Berlin ein Anliegen, die erneute Verletzung des Opfers durch besagtes Publicandum ernst zu nehmen, dazu gehört auch Fehler im Verfahren einzugestehen und nach Möglichkeit zu korrigieren.“

Das Erzbistum habe nach dem Gespräch den Fall „erneut der Staatsanwaltschaft gemeldet, auch nach Rom ging ein Schreiben, das Erzbistum Berlin will eine erneute Voruntersuchung führen auf Grundlage der Aussagen des Opfers, die ja mittlerweile auch öffentlich dokumentiert sind. Der Beschuldigte ist derzeit krank geschrieben, ein künftiger Einsatz in der Seelsorge ist aktuell nicht geplant, eine definitive Entscheidung darüber steht noch aus.“


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Lesermeinungen

 Mnich 26. März 2014 
 

Unlogisch

Zu PPQR ,muss doch gesagt werden, dass sich das vermeintliche Opfer äußern muss. Erst dann kann der Beschuldigte dazu Stellung nehmen. An dieser logischen Reihenfolge wollen wir doch festhalten.


0
 
 PPQR 25. März 2014 

Die Aussage des Betroffenen ...

ist in der Tat nicht erforderlich, weil

"In einem ersten Gespräch mit dem damaligen Beauftragten für Fälle sexuellen Missbrauchs, Dr. Dybowski,
und dem Berliner Weihbischof Dr. Heinrich räumte der Beschuldigte die Tat ein“.

Selbst wenn der Täter in Nachhinein seine Aussage mit fadenscheinigen Argumenten zurück zieht (die Vorwürfe werden nicht bestritten, nur der formale Gesprächsrahmen wird bemängelt!), sind genügend weitere (hier nicht genannte) Indizien geblieben, die den Dienstherrn veranlassten, die Suspendierung zu verfügen.
Weder gegen die Suspendierung, noch gegen die von Rom geforderten Auflagen hatte der Täter Rechtsmittel eingelegt.
Die Schuldfrage ist also nicht strittig.

Zu beanstanden ist, dass das nicht unterschriebene Geständnis NICHT an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet
wurde; deshalb ist der Fall verjährt. Kirchenrechtlich hat Kard. Woelki den Fall Rom zur Entscheidung jetzt wieder vorgelegt.


0
 
 elmar69 25. März 2014 
 

Opfer müssen sich nicht unbedingt äußern

Allerdings gibt es ansonsten oft keine Beweise für die Tat.

Wenn das Opfer nicht aussagt und es keine Zeugen gibt, bleibt nur ein Geständnis des Beschuldigten.

Ein Hotline-Anruf als einziges Indiz auf die Tat ist recht dünn.


2
 
 Mnich 25. März 2014 
 

Schwere Vorwürfe

Unsere rechtsstaatliche ordnung verlangt, dass sich die Opfer äußern. Die Beschuldigten müssen ja auch Stellung nehmen können. Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist unverzichtbarer Teil unserer Ordnung.


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