Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  2. Rechtsanwalt Steinhöfel: Maduro war ohne legales Amt, hatte keine völkerrechtliche Immunität mehr
  3. THESE: "Die Theologie der letzten Jahrzehnte hat versagt!"
  4. Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
  5. Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
  6. Santo Subito: Historiker Hesemann plädiert für schnelle Seligsprechung Benedikts XVI.
  7. „Nicht nur Israels Kampf… es ist der Kampf unserer gemeinsamen jüdisch-christlichen Zivilisation“
  8. 2025 wurden 46 römisch-katholische Kirchen und Kapellen in Deutschland profaniert
  9. Direkt nach dem Jahreswechsel brannte die Amsterdamer Vondelkirche lichterloh
  10. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  11. Der Stern stört Jerusalem. Epiphanie und die Ruhe der Gewöhnten
  12. Schweiz: Bischöfe beten für Opfer der Brandkatastrophe in Skiort
  13. Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt
  14. Bischöfliche Spökenkiekerei zum Jahreswechsel
  15. Streit um Papstkreuz im Wiener Donaupark

Absoluter Lebensschutz als Folge der Menschenwürde

21. Jänner 2014 in Kommentar, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bundesgesundheitsminister Gröhe hat davor gewarnt, dass eine einmal erlaubte Sterbehilfe die Tür zu weiteren Tötungen öffnen kann. Ein Gastkommentar von Dr. Stefan Kirchner


Frankfurt (kath.net) Der deutsche Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat sich gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen“ für ein grundsätzliches Verbot der Sterbehilfe ausgesprochen.

Bereits nach geltendem Recht ist die Tötung auf Verlangen strafbar. § 216 Absatz 1 des Strafgesetzbuches bestimmt, dass selbst wenn jemand “jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden [ist, die zwingende Rechtsfolge in einer] Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren” besteht. Selbst die Sterbehilfe unter Angehörigen und nahen Freunden wird von der Rechtsordnung als negativ empfunden und entsprechend als Straftat bewertet. Der Unwert, der dieser Tat per se innewohnt führt dazu, dass auf jeden Fall eine Freiheitsstrafe zu folgen hat. Dies ist logische Konsequenz des im Grundgesetz verankerten absoluten Lebensschutzes. Bei der Sterbehilfe geht es aber, zumindest dem ersten Anschein nach, um weniger als den ausdrücklichen Wunsch, von einer anderen Person getötet zu werden, sondern vielmehr um den Wunsch nach Hilfe bei der Selbsttötung. Hiermit aber wird der erste Schritt auf einen sehr abschüssigen und gefährlichen Weg getan, an dessen Ende eine Rückkehr zu Ideen wie dem vom “lebensunwerten Leben” stehen kann.


Nun wird seitens der Befürworter der Sterbehilfe immer wieder auf den Wunsch verwiesen, Schmerz und Leiden zu vermeiden. Dies mag zwar auf den ersten Blick nachvollziehbar sein, ein Recht auf Nicht-Leiden ergibt sich aber aus der deutschen Rechtsordnung nicht. Es gibt ein Recht auf Pflege und menschenwürdige Behandlung. Dazu kann auch das Recht auf schmerzlindernde Medikamente zählen. All dies vermag Leiden jedoch nur zu reduzieren, nie aber gänzlich zu beseitigen. Aus der Menschenwürde folgt gerade kein Recht, das eigene Leben zu beenden. In einer säkularen, hedonistisch geprägten Gesellschaft mag dies grausam klingen, das Menschenbild, welches dem Grundgesetz zugrunde liegt, ist jedoch ein anderes. Dem Grundgesetz sowie dem juristischen Konzept der Menschenwürde liegt – glücklicherweise – noch ein Menschenbild zugrunde, welches den Menschen in seiner Gesamtheit ernst nimmt und in allen Lebensphasen schützt. Diese ganzheitliche Sicht erklärt auch den besonderen Schutz der Familie durch das Grundgesetz, nimmt dieses doch nicht nur den einzelnen Menschen sondern die Familie als fundamentale innergesellschaftliche Organisationsform menschlichen Zusammenlebens in den Blick. Dieses ganzheitliche Menschenbild führt dazu, dass menschliches Leiden und Sterben ebenfalls ernst- aber auch angenommen werden kann.

Der Ruf nach einem deutlicheren Verbot der Sterbehilfe wird oft kritisiert, da Patienten gezwungen würden, zu leiden. Eine derartige Kritik, so nachvollziehbar sie aus Sicht des Einzelnen sein mag, übersieht aber nicht nur, dass Leiden Teil des Lebens und gerade nicht sinnlos ist, selbst wenn sich uns der Sinn jetzt (noch) nicht erschließt. Dies hat der selige Papst Johannes Paul II im apostolischen Schreiben “Salvifici doloris” deutlich dargestellt. Die Abwertung eines konkreten menschlichen Lebens wegen des Leidens führt aber auch dazu, dass der Wert menschlichen Lebens per se geringeschätzt wird. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat davor gewarnt, dass eine einmal erlaubte Sterbehilfe die Tür zu weiteren Tötungen öffnen kann: “Man beschwört erst den autonomen Willen des Erwachsenen, geht weiter über Kinder und geistig Behinderte und endet schließlich beim mutmaßlichen Willen, also bei der Prognose, ob der Betroffene, wenn er sich Gedanken gemacht hätte, sich für eine aktive Tötungshandlung entschieden hätte. Davon ist schnell die Wertschätzung für das Leben in der Gesellschaft insgesamt betroffen”, (zitiert nach der „Frankfurter Allgemeinen“ )

In den Niederlanden ist es bereits heute gängige Praxis, dass es in Fällen der Tötung schwerstkranker Kinder nicht einmal mehr zu einer Strafverfolgung kommt, wenn die Vorgaben des Groningen Protokolls (welches keinerlei rechtlichen Status hat!) eingehalten worden sind. Wenn aber jedem bekannt ist, dass es in bestimmten Fällen möglich ist, einen kranken oder behinderten Menschen zu töten, ohne, dass dies rechtliche Konsequenzen für den Täter hat, so ist die Schwelle zur Einschätzung, dass manches menschliche Leben nicht lebenswert sei, überschritten. Derartiges ist bereits nach geltendem Recht verboten. Eine straflose Tötung unschuldiger Menschen ist im deutschen Recht nicht möglich und kann aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben auch nicht im Wege einer Gesetzesänderung eingeführt werden.

In der aktuellen Diskussion sollte daher nicht vergessen werden, welches Menschenbild dem Grundgesetz zugrunde liegt. Der Respekt für jedes menschliche Leben verlangt ein klares Eintreten für den Schutz jeden menschlichen Lebens. Leben behält auch im Leiden seinen Wert und Leidende sollten immer die Unterstützung erhalten, derer sie bedürfen, um ihr Leben leben zu können. Ein Ende des Lebens zur Beendigung von Leiden aber ist unvereinbar mit dem grundsätzlichen Verständnis der menschlichen Natur, welches dem Grundgesetz zugrunde liegt.

Rechtsanwalt Assoc. Prof. Dr. Stefan Kirchner, MJI, lehrt Biorecht und Menschenrechte an der Universität Lapplands in Rovaniemi, Finnland


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kirche: Nein der Slowenen zu Suizidbeihilfe klares Signal an Staat
  2. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  3. Erzbischof Fisher: „Die Diagnose der Kultur des Todes von Johannes Paul II. war prophetisch“
  4. Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien
  5. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  6. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  7. Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
  8. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
  9. Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
  10. CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe






Top-15

meist-gelesen

  1. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  4. „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“
  5. Kard. Woelki: „Bin überzeugt, dass ‚Evangelisierung‘ das zentrale Thema von Leos Pontifikats wird“
  6. Wie Johannes vom Kreuz mit nervigen Menschen umging
  7. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  8. Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
  9. Überlebende der Brandkatastrophe in Crans-Montana: „Möchte Gott danken, dass er mich gerettet hat“
  10. Eine Nonne, die Vampirbücher schreibt
  11. Ein Frühstück für den Verleugner
  12. Santo Subito: Historiker Hesemann plädiert für schnelle Seligsprechung Benedikts XVI.
  13. „Wenn wir mit Papst Benedikt XVI. diesen tiefen Ernst unserer Taufe realisieren…“
  14. THESE: "Die Theologie der letzten Jahrzehnte hat versagt!"
  15. Warum zwei Kardinäle aus Afrika erst jetzt 80 Jahre alt werden

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz