Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  2. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  3. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  4. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  5. Leo XIV. über Papst Franziskus: Ein großes Geschenk für die Welt
  6. Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
  7. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  8. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  9. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  10. Viel Lärm um nichts?
  11. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  12. Renaissance des Glaubens: Amerikas junge Männer kehren in die Kirchen zurück
  13. Finanzströme des Islam-Terrors: Hisbollah-Netzwerke bis nach Österreich aktiv
  14. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  15. Israel: Haftstrafe für zwei Soldaten nach schwerem Vandalismus an Kruzifix

Staatsanwaltschaft präzisiert den Strafbefehl gegen Limburger Bischof

8. November 2013 in Deutschland, 56 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Es geht um die Frage, ob Tebartz-van Elst bei der eidesstattlichen Falschaussage nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt habe


Hamburg (kath.net/KNA/red) Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den Strafbefehlsantrag gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst (Foto) präzisiert. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg, Carsten Rinio, bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) einen Bericht der «Augsburger Allgemeinen Zeitung» (Freitag), wonach die Behörde auf Bitten des Amtsgerichts Hamburg den Antrag geändert habe.

«Dabei handelt es sich aber nicht um eine sachliche Korrektur, sondern nur um eine textliche Ergänzung», so Rinio. Das Amtsgericht wolle die Frage noch deutlicher herausgestellt sehen, ob der Bischof bei der eidesstattlichen Falschaussage nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt habe, sagte Rinio. Der entsprechend geänderte Strafbefehlsantrag sei nun wieder dem Amtsgericht zugeleitet worden. Eine Entscheidung des Gerichts sei nicht vor Anfang kommender Woche zu erwarten, sagte Rinio.


Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben haben soll. Das Gericht hatte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vorgeschlagen. Dem hatte die Staatsanwaltschaft nicht entsprochen. Es gebe keinen Anlass, das Verfahren einzustellen oder die Höhe der Geldstrafe zu ändern, sagte Rinio.

Im Kern geht es um die Umstände eines Indienflugs des Bischofs und seines Generalvikars Franz Kaspar im vergangenen Jahr. In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht hatte der Bischof bestritten, gegenüber einem «Spiegel»-Redakteur den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt des Gesprächs bestreitet der Bischof den Flug in der Ersten Klasse mit den Worten «Business-Class sind wir geflogen». In der Folge erstatteten drei Privatpersonen Strafanzeige gegen den Bischof, weil er in einer eidesstattlichen Erklärung nicht die Wahrheit gesagt habe.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Bischof Tebartz-van Elst (c) Bistum Limburg


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Tebartz-van Elst

  1. „Nach Missbrauchs-Skandal wirkt Badewannen-Diskussion lächerlich“
  2. Früherer Limburger Bischof Tebartz bei Exerzitien des Papstes
  3. Tebartz-van Elst wirbt für «Mut zur Identität» in der Kirche
  4. Tebartz-van Elst nimmt an Fastenexerzitien des Papstes teil
  5. Tebartz-van Elst äußert sich erstmals wieder: Barmherzigkeit ist alles
  6. Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz leisten
  7. Zeitung: Papst gegen Schadenersatz durch Tebartz- van Elst
  8. Limburger Staatsanwaltschaft bekräftigt ihre Rechtsauffassung
  9. «Bild»: Bistum Limburg will Schadensersatz von Tebartz-van Elst
  10. Bischof Tebartz-van Elst in geändertem Outfit







Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  3. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  4. "Derselbe Polarstern"
  5. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  6. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  7. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  8. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  9. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  10. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  11. Viel Lärm um nichts?
  12. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  13. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  14. Der Fall „Correctiv“: Ein journalistischer Sündenfall und seine Folgen
  15. Papst Leo XIV. setzt in Kamerun seine Friedenspredigten

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz