Staatsanwaltschaft präzisiert den Strafbefehl gegen Limburger Bischof

8. November 2013 in Deutschland


Es geht um die Frage, ob Tebartz-van Elst bei der eidesstattlichen Falschaussage nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt habe


Hamburg (kath.net/KNA/red) Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den Strafbefehlsantrag gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst (Foto) präzisiert. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg, Carsten Rinio, bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) einen Bericht der «Augsburger Allgemeinen Zeitung» (Freitag), wonach die Behörde auf Bitten des Amtsgerichts Hamburg den Antrag geändert habe.

«Dabei handelt es sich aber nicht um eine sachliche Korrektur, sondern nur um eine textliche Ergänzung», so Rinio. Das Amtsgericht wolle die Frage noch deutlicher herausgestellt sehen, ob der Bischof bei der eidesstattlichen Falschaussage nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt habe, sagte Rinio. Der entsprechend geänderte Strafbefehlsantrag sei nun wieder dem Amtsgericht zugeleitet worden. Eine Entscheidung des Gerichts sei nicht vor Anfang kommender Woche zu erwarten, sagte Rinio.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben haben soll. Das Gericht hatte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vorgeschlagen. Dem hatte die Staatsanwaltschaft nicht entsprochen. Es gebe keinen Anlass, das Verfahren einzustellen oder die Höhe der Geldstrafe zu ändern, sagte Rinio.

Im Kern geht es um die Umstände eines Indienflugs des Bischofs und seines Generalvikars Franz Kaspar im vergangenen Jahr. In einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht hatte der Bischof bestritten, gegenüber einem «Spiegel»-Redakteur den Erste-Klasse-Flug geleugnet zu haben. In einem Video-Mitschnitt des Gesprächs bestreitet der Bischof den Flug in der Ersten Klasse mit den Worten «Business-Class sind wir geflogen». In der Folge erstatteten drei Privatpersonen Strafanzeige gegen den Bischof, weil er in einer eidesstattlichen Erklärung nicht die Wahrheit gesagt habe.

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Foto Bischof Tebartz-van Elst (c) Bistum Limburg


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