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| ![]() Zuwanderung darf nicht zu Lasten der Herkunftsländer gehenvor Minuten in Weltkirche, keine Lesermeinung Integrationsförderndes und zuwanderungsfreundliches Klima schaffen München (kath.net/ILK) Die globalen Migrationströme, von denen auch Deutschland betroffen sei, hätten ihre Ursache in den desolaten Lebensbedingungen für die Menschen in ihren Heimatländern. Das Landeskomitee rief in seiner Erklärung die Bundesregierung dazu auf, die entwicklungspolitischen Maßnahmen in den Herkunftsländern zu verstärken, um so „unnötigen Auswanderungsdruck wegzunehmen“. Die Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen dürfe nicht zu Lasten einer humanen und positiven ökonomischen Entwicklung in den Herkunftsländern gehen. Andererseits müsse in Deutschland ein zuwanderungsfreundliches und integrationsförderndes Klima geschaffen werden. Hier seien die politisch Verantwortlichen und die Medien in besonderer Weise gefordert. Da bislang viele Migranten ihren Zuwanderungswunsch nur über den Weg eines Asylverfahrens geltend machen konnten, gesetzlich festgelegte Integrationsmaßnahmen für ausländische Mitbürger fehlten und es in Zukunft in Deutschland einen steigenden Bedarf an Arbeitskräften geben werde, sei eine gesetzliche Regelung dringend erforderlich. Damit steige auch die Integrationsbereitschaft auf beiden Seiten. Die Regelungen des Asylrechts, für Aussiedler und für Flüchtlinge aus humanitären Gründen müssten bestehen bleiben. Das Landeskomitee schlägt einen Zuwanderungsplan vor, der jährlich eine Gesamtquote an Zuwanderung für Personengruppen aufstellt, die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland einrichten möchten. Dazu sollten ohne festgelegte Quotierung anerkannte Asylbewerber, Familiennachzüge und Flüchtlinge gehören. Jährlich festzulegende Kontingente sollte es unter anderem für Zuwanderer geben, die als Arbeitskräfte, Wissenschaftler, Auszubildende oder Kulturschaffende nach Deutschland kommen wollten. Für deutschstämmige Aussiedler müsse in einer eigenen gesetzlichen Regelung die Sprach- und Inte-grationsförderung einbezogen werden. Bei der Integration von ausländischen Mitbürgern käme allen staatlichen und gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen eine rechtliche und soziale Verantwortung zu. So müssten Brücken zwischen den Behörden, den Migrationsfachdiensten und Selbsthilfeeinrichtungen der ausländischen Mitbürger geschaffen werden. Dem Recht auf Zuwanderung müsse eine Mitwirkungspflicht bei der Integration von Zuwanderern entsprechen. Das Landeskomitee begrüßte in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Zuwanderungskommission für ein Punktesystem nach niederländischem Vorbild und befürwortet die besondere Bedeutung von Deutschkenntnissen und kulturellen und sozialen Kompetenzen für alle Familienangehörigen von Zuwanderern. Diese würde die Integration fördern und einer vielfach vorhandenen Gettoisierung entgegenwirken. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMission
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