![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Limburg: Bei der Staatsanwaltschaft sind weitere Anzeigen eingegangen19. Oktober 2013 in Deutschland, 26 Lesermeinungen Jetzt laufen Anzeigen nicht nur gegen den Limburger Bischof, sondern auch gegen den bisherigen Limburger Generalvikar, Franz Kaspar, und gegen drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates, darunter der hessische Staatsminister a.D. Jochen Riebel Limburg (kath.net) Gegen den bisherigen Generalvikar des Bistums Limburg, Franz Kaspar, sind inzwischen zwei Anzeigen bei der Limburger Staatsanwaltschaft eingegangen, wie die Rhein-Zeitung berichtete. Eine weitere Anzeige wurde gegen die drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates gestellt, also gegen den hessischen Staatsminister a.D. Jochen Riebel, gegen Theodor-Michael Lucas und Carl-Friedrich Leuschner. Allein 20 Anzeigen wurden gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst gestellt, davon acht anonym. Die Anzeigen betreffen Vorwürfe wegen Geldverschwendung beim Bau des Diözesanen Zentrums auf dem Domberg Die Staatsanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben zurzeit, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Dafür sei es Voraussetzung, dass ein hinreichend konkreter Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Da die Staatsanwaltschaft den angezeigten Personen die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme einräumt, könne diese Prüfung noch mehrere Wochen dauern. Foto Limburger Domberg (c) Bistum Limburg Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBistum Limburg
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |