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Eine Teilentlastung für Tebartz-van Elst

17. Oktober 2013 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Vatikan war über Limburger Bauprojekt im Grundsatz informiert. Die Behauptung des bischöflichen Vermögensverwaltungsrats über Täuschung wird durch das jetzt bekanntgewordene Protokoll erschüttert. Von Ludwig Ring-Eifel (KNA)


Rom (kath.net/KNA) Ein vertrauliches Sitzungsprotokoll aus dem Vermögensverwaltungsrat des Bischöflichen Stuhls in Limburg hat die Nachrichtenlage über Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst (Foto) verändert.

Bislang schien es, als habe der in der «Bild»-Zeitung als «Protz-Bischof» und vom «Spiegel» als «Lügen-Bischof» titulierte Oberhirte sogar den Papst hinterlistig getäuscht, indem er das teure Bauprojekt in zehn Einzelprojekte stückelte. Nun aber spricht das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) zugespielte Protokolle davon, dass der Vertreter des Papstes in Deutschland dieser Stückelung ausdrücklich zugestimmt habe - und das noch vor dem Baubeginn am Limburger Domberg, der 2010 erfolgte.

Mit dieser grundsätzlichen Zustimmung im Genehmigungsverfahren sind natürlich nicht die Luxus-Details der bischöflichen Wohnung «abgesegnet» worden. Aber zumindest ist der Vorwurf eines «kirchenrechtlichen Schwarzbaus» auf dem Domberg wahrscheinlich nicht mehr zu halten.


Hinzu kommt, dass die in Medienberichten und Talkshows oft wiederholte Behauptung, der Vermögensverwaltungsrat des Bischöflichen Stuhls als zuständiges Aufsichts- und Beratungsgremium sei umgangen, getäuscht oder überhaupt nicht informiert worden, ebenfalls durch das Protokoll erschüttert wird. Zwar haben die drei katholischen Laien in dem Gremium laut Protokoll ihren «Dissens» zu der Kostensteigerung bekundet. Doch dann haben sie nach einer Debatte die Gesamtkosten von damals 29,5 Millionen Euro am 28. August 2013 einstimmig «als Zwischenfinanzierung genehmigt». Das betreffende Protokoll unterzeichneten sie allerdings nicht, es trägt nur die Unterschriften von Generalvikar und Bischof.

Von den vier Vorwürfen, denen sich der Bischof in der Öffentlichkeit ausgesetzt sieht, ist damit zunächst nur einer zumindest erschüttert. Aber selbst wenn das Vorhaben, wie es jetzt scheint, nicht unter Umgehung des Kirchenrechts zustande kam, stehen die anderen Dinge weiter im Raum: Der Bau ist im Detail nach dem Urteil vieler Zeitgenossen zu luxuriös. Der Öffentlichkeit (und damit auch den Gläubigen) wurden lange falsche Zahlen vorgegaukelt. Und schließlich hat der Bischof allem Anschein nach bezüglich eines Erste-Klasse-Fluges - der nichts mit dem Bau zu tun hat – die Unwahrheit gesagt.

Dies wiederum hat er mit einer eidesstattlich versicherten Unwahrheit zu bestreiten versucht. Ob einer dieser Fehler oder die Summe der Verfehlungen ausreicht, um den Limburger Bischof aus seinem Amt zu befördern, muss weiterhin der Papst entscheiden.

Einblick in die Protokolle gibt der kath.net-Artikel "Limburg 2012 - Generalvikar informierte: Kein Haushaltsplan möglich"

Aktuelles Foto von Bischof Tebartz-van Elst


Martin Lohmann diskutierte im Presseclub zum Thema Limburg mit


Führung durch die Bischofsresidenz in Limburg - Amateurvideo vom 5.9.2013 direkt vor Ort


(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto: Bischof Tebartz-van Elst(c) Paul Badde; Limburger Diözesanes Zentrum (c) Bistum Limburg


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