Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  3. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  4. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  7. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  8. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  9. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  10. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  11. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  12. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  13. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  14. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  15. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’

Gericht: Katholische Schule darf andersgläubigen Schüler ablehnen

5. September 2013 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Eilbeschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichtes - Grundschule lehnte muslimischen Schüler ab, weil die Eltern ihren Sohn nicht zum Besuch des katholischen Religionsunterrichts anmelden wollten


Bonn (kath.net)
Katholische Grundschulen dürfen andersgläubige Schulanfänger ablehnen. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in einem Eilbeschluss entschieden, wie "Focus" berichtet. Damit wurde auch ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt.


Anlass für das Urteil war eine Entscheidung einer Schule in Paderborn. Diese wollte 2012 einen muslimischen Jungen nicht aufnehmen, weil dieser den Religionsunterricht einer katholischen Schule nicht besuchen wollte. Beim Anmeldebogen wurde der ausdrückliche Wunsch der Schule auf Teilnahme am Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten von den Eltern nicht unterschrieben. Aus diesem Grund hatte der Schulleiter die Aufnahme abgelehnt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 speedy 5. September 2013 
 

das finde ich klasse das es sowas noch gibt- welch ein mutiges urteil- wahrscheinlich gibt es jetzt die diskriminierungsklage-
was mich am meisten wundert das dieses urteil aus nordrhein westfalen kommt


2
 
 kaiserin 5. September 2013 
 

WOW!

Mutter-Europa gratuliert!


6
 
 QuintusNSachs 5. September 2013 
 

@ Gipsy

Das sehe ich genauso. Ich bin Lehrer an so einer Schule, noch immer nach meinem favoriten Heiligen St. Martinus benannt. Maximal 1/3 der Schüler nimmt Teil an dem RK Religionsunterricht, idem für die Protestanten, der Rest muß von einem Lehrer bespaßt werden, oder darf schon mal nach Hause. Katholisch sollte nur noch das heißen, was auch wirklich katholisch ist. Das gilt für Kirchen, Gemeinden, Kongregationen, Schulen, Krankenhäuser, Lehrer, Bischöfe, usw.


3
 
 Bichler 5. September 2013 

Ich bin mir oft nicht sicher,

ob solche Einzelaktionen nicht den Versuch darstellen, durch ein Ersturteil eine gesellschaftspolitische Realsituation erzwungen zu erwirken, ohne dass es um die einzelne Sache wirklich geht. Zweifellos würde die Entscheidungsfähigkeit christlicher Schulen dadurch geschwächt und deren Freiheit eingeschränkt. Aber wie erwähnt, ich bin mir nicht sicher. In England gab es und gibt es das, dass solche Versuche gezielt unternommen werden. Ich käme als Katholik jedenfalls nie auf die Idee, mein Kind auf eine muslimische Schule zu schicken.


4
 
 Dismas 5. September 2013 

Es ist eine richtige Entscheidung

Entweltlichung: Wo katholisch drau steht soll auch "Katholisch" drin sein. Der Schüler wäre ja aufgenommen worden, wenn er Rel.Unterricht und Gottesdienste besuchen hätte wollen. Somit Schulentscheidung und Gerichtsurteil vollkommen "OK" !!
Das hat mit einem "Ausbremsen" nichts zu tun, aber mit Identität und Authentizität!


4
 
 Gipsy 5. September 2013 

@ SpatzInDerHand

Man hört immer wieder, dass Muslime ihre Kinder lieber in christliche Einrichtungen geben als in staatliche - das ist ein gutes Zeichen und als Christen sollten wir uns darüber freuen und die Muslime darin nicht ausbremsen!!

---------------------------------------
Wenn Muslime sich an die katholischen Regeln halten würden, dann hätten Sie recht, leider ist es aber meist so, dass wenn sich eine bestimmte Anzahl Muslime in einer katholischen oder speziell christlichen Einrichtung einfindet, diese sich den "Geboten und Verboten" dieser islamischen Glaubensrichtung anpassen muss und dann wird aus einer ehemals katholischen Schule , eine gemischtreligiöse Schule.
Daher denke ich, dass die o.g. kath.Schule sehr klug gehandelt hat in Bezug auf ihre Stabilität und "Lebenserhaltung".


5
 
 SpatzInDerHand 5. September 2013 

Die Entscheidung des Gerichtes halte ich für klug.

Die Entscheidung der Schule halte ich allerdings für unklug und unverständlich! Man hört immer wieder, dass Muslime ihre Kinder lieber in christliche Einrichtungen geben als in staatliche - das ist ein gutes Zeichen und als Christen sollten wir uns darüber freuen und die Muslime darin nicht ausbremsen!!


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Deutschland

  1. 131 Kirchenschließungen in Deutschland in 5 Jahren
  2. Neokolonialistische Außenpolitik auf marxistischem Boden
  3. Wohin steuert die katholische Kirche in Deutschland
  4. Das bundesdeutsche Bermuda-Dreieck der Großideologen
  5. Kirche muss reich an Glauben sein, nicht reich an Geld
  6. „Ohne Priester keine Kirche Jesu Christi“
  7. FDP-Tänzer wollen mit Urheberrecht Lebensschützern den Mund verbieten
  8. Neue deutsche Familienministerin will einheitliche Gendersprache
  9. Aufregung in badischer Landeskirche wegen Sprechverbots über biblische Lehre
  10. Grenzen der individuellen Freiheit






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  4. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  5. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  6. Roma locuta - causa (non) finita?
  7. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  8. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  9. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  10. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  11. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  12. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  13. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  14. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  15. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz