Gericht: Katholische Schule darf andersgläubigen Schüler ablehnen

5. September 2013 in Deutschland


Eilbeschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichtes - Grundschule lehnte muslimischen Schüler ab, weil die Eltern ihren Sohn nicht zum Besuch des katholischen Religionsunterrichts anmelden wollten


Bonn (kath.net)
Katholische Grundschulen dürfen andersgläubige Schulanfänger ablehnen. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in einem Eilbeschluss entschieden, wie "Focus" berichtet. Damit wurde auch ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt.

Anlass für das Urteil war eine Entscheidung einer Schule in Paderborn. Diese wollte 2012 einen muslimischen Jungen nicht aufnehmen, weil dieser den Religionsunterricht einer katholischen Schule nicht besuchen wollte. Beim Anmeldebogen wurde der ausdrückliche Wunsch der Schule auf Teilnahme am Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten von den Eltern nicht unterschrieben. Aus diesem Grund hatte der Schulleiter die Aufnahme abgelehnt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.


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