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| ![]() Russisches Parlament will Blasphemiegesetz verschärfen10. April 2013 in Weltkirche, 19 Lesermeinungen Ein Jahr nach dem Protestauftritt der Punkband «Pussy Riot» wurde jetzt ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das härtere Strafen für die Verletzung von religiösen Gefühlen sowie für die Schändung von Heiligtümern vorsieht Moskau (kath.net/KNA) Das russische Parlament hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das härtere Strafen für die Verletzung von religiösen Gefühlen sowie für die Schändung von Heiligtümern vorsieht. Gut ein Jahr nach dem Protestauftritt der Punkband «Pussy Riot» (Foto) in einer Moskauer Kathedrale sprach sich die Duma am Dienstag dafür aus, die Höchststrafe für die Schändung von Kirchenräumen auf fünf Jahre Haft anzuheben. Für den Gesetzentwurf stimmten 330 Abgeordnete, sieben votierten dagegen. Zum Inkrafttreten der Neuregelungen sind zwei weitere Lesungen im Parlament nötig. Der parteiübergreifende Gesetzentwurf sieht zudem für die Verletzung religiöser Gefühle Haftstrafen von bis zu drei Jahren vor. Bisher gilt hier nur ein Bußgeld von höchstens 25 Euro. Die Initiatoren begründeten die Verschärfung mit einer Zunahme der Verunglimpfungen von Glaubensgemeinschaften und Schändungen von religiösen Stätten. Der Menschenrechtsrat beim Staatspräsidenten hatte die Gesetzesinitiative im Vorfeld massiv kritisiert, unter anderem weil die Straftatbestände nicht genau definiert seien. Hingegen unterstützt die orthodoxe Kirche das geplante Gesetz. Laut einer Umfrage befürwortet eine Mehrheit von 49 Prozent der Russen eine Verschärfung des Blasphemiegesetzes. 34 Prozent sind demnach dagegen. Der schrille Auftritt von «Pussy Riot» in der größten orthodoxen Kirche Moskaus vom Februar 2012 hatte in Russland für Empörung gesorgt. Unter dem Vorwurf des «Rowdytums aus religiösem Hass» waren zwei Bandmitglieder zu zwei Jahren Lagerhaft und eine dritte Musikerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Für diesen Straftatbestand sieht das bestehende Gesetz bis zu sieben Jahre Haft vor. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuRussland
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