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Vatikan befasst sich mit Kirchenaustritts-Dekret der Bischöfe

11. April 2013 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte dürfte sich erneut mit dem umstrittenen Dekret der deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt befassen. Anlass ist die kritische Anfrage von deutschen Katholiken


Vatikanstadt (kath.net/jg)
Der Vatikan dürfte sich mit dem umstrittenen Dekret der deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt vom 20. September 2012 erneut befassen. Dies ist einem Antwortbrief zu entnehmen, den der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte einem deutschen Katholiken geschrieben hat. Der Mann (Name der Redaktion bekannt) hatte bald nach der Veröffentlichung des Dekrets der deutschen Bischofskonferenz eine kritische Anfrage an den Päpstlichen Rat gesandt.

Dem Dekret war eine intensive Debatte über die Frage vorausgegangen, ob ein bei den staatlichen Behörden erklärter Kirchenaustritt auch den Austritt aus der Gemeinschaft der Glaubenden bedeute und daher automatisch die Exkommunikation zur Folge habe. Die Diskussion ist vor folgendem Hintergrund zu sehen. In Deutschland ist eine wachsende Zahl von Katholiken aus Gewissensgründen nicht mehr bereit, ihren Kirchenbeitrag zu zahlen, solange damit Projekte und Gruppen unterstützt werden, die mehr oder weniger offen gegen die Lehre und Disziplin der Kirche gerichtet sind.


Im Jahr 2006 hatte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte die Erklärung „Actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica“ vorgelegt. Darin heißt es wörtlich: „Der Inhalt des Willensaktes (sich von der katholischen Kirche loszusagen, Anm.) muss bestehen im Zerbrechen jener Bande der Gemeinschaft – Glaube, Sakramente, pastorale Leitung –, die es den Gläubigen ermöglichen, in der Kirche das Leben der Gnade zu empfangen. Das bedeutet, dass ein derartiger formaler Akt des Abfalls nicht nur rechtlich-administrativen Charakter hat (das Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen), sondern dass er sich als wirkliche Trennung von den konstitutiven Elementen des Lebens der Kirche darstellt: Er setzt also einen Akt der Apostasie, Häresie oder des Schisma voraus.“ (Hervorhebungen im Original) Bei den angesprochenen „Kirchensteuer-Rebellen“ wäre dies nicht der Fall.

Im Dekret der deutschen Bischofskonferenz findet sich der Begriff „Exkommunikation“ nicht. Der zivilrechtliche Kirchenaustritt wird aber als „schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft“ bezeichnet, ohne die Beweggründe für diesen Akt zu differenzieren. Auch wenn es sich nicht mehr um eine Exkommunikation handelt – was theologisch einen Unterschied macht – sind die praktischen Konsequenzen des Kirchenaustrittes für die Betroffenen was den Verlust der Mitgliedsrechte betrifft, fast identisch.


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Lesermeinungen

 Aventin 13. April 2013 
 

Na also, es gibt also doch

noch einmal Hoffnung, dass dieses skandalöse Dekret der DBK keinen Bestand haben wird. Ich befürchte allerdings, dass EB Müller, Präfekt der Glaubenskongregation, hier keinen guten Einfluss nehmen wird. Nach meiner Erinnerung gehört er zu den entschiedensten Verteidigern des deutschen Kirchensteuersystems.


2
 
 Fröhlich 13. April 2013 

der dauerkampf einiger gegen die bischofskonferenzen ist doch witzig

einige träumen von einer kirche die sich gesund schrumpfen soll. ob dann bei diesem geschrumpften rest wohl alles so gesund ist?


0
 
 borromeo 12. April 2013 

Ausweichen von Kardinal Coccopalmerio

Im Februar dieses Jahres hatte ich Gelegenheit, den Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, Kardinal Coccopalmerio, persönlich nach seiner Ansicht über das besagte Dekret der DBK zu fragen. Er wusste sofort worum es ging und hat meine kritisch formulierte Frage auch gleich als solche verstanden. Allerdings hat er sich nicht zu einer klaren Stellungnahme bewegen lassen, im Gegenteil, er wich mehrfahc geschickt aus. Darus konnte ich gut ersehen, dass auch für die Kurie das Thema ein heißes Eisen darstellt und dort meiner Ansicht noch lange nicht vom Tisch ist. Ich hoffe sehr, dass sich Rom hier gegen die DBK durchsetzt. De facto ist mit dem Dekret einer der Exkommunikation ähnliche Sonderstrafe für deutsche Katholiken geschaffen worden. Und die sollte ganz schnell wieder dorthin verschwinden, wo sie hingehört: in den Papierkorb.


1
 
 Victor 12. April 2013 
 

Das Spiel der DBK wird bald zuende sein

Papst Franziskus braucht auf die Wehwehchen der DBK, der Systemkirche, keine Rücksicht zu nehmen. Und sie können ihn auch nicht mehr mit erhobenem Zeigefinger auf das Geld hinweisen wie sie es bei Papst Benedikt XVI. meinten zu zu sollen: das ist jetzt kalter Kaffee.
Denn die "arme" Kirche braucht das Stinkegeld nicht.
Ganz im Gegenteil: Papst Franziskus kann sie in die Mangel nehmen und eine finanzielle "Abrüstung" der Kirche in Deutschland immer wieder anmahnen und Ergebnisse einfordern.


1
 
 Dismas 12. April 2013 

Nun, wir werden sehen...

Mir fällt in der Kirchengeschichte kein fragwürdigeres Dokument einer Kirchenhierarchie ein als dieser skandalöse an Simonie grenzennde Erlass der DBK. Ich vertraue auf "Rom" hier ein klärendes Wort zu sprechen. Es kann nicht sein, dass (praktisch)die einzige zu erfüllende Voraussetzung zum Sakramentenempfang und kirchlichem Begräbnis das Zahlen der deutschen Kirchensteuer sein soll! Notfalls müsste sich hier Papst Franz mit einem Machtwort einbringen. Meine Herren Bischöfe, die Hl.Kirche ist kein Tennis- oder Golfclub!!


5
 
 girsberg74 11. April 2013 
 

Bitte keinen Missmut!

@ st.michael: „Aber ich denke die Interessenlage der deutschsprachigen Fraktion im Vatikan und in der Welt ist so mächtig, es wird nichts dabei herauskommen.
Inzwischen ist auch um den Papst herum, die deutsche Klerisei zu stark, für eine Änderung dieser Unsinnigkeit.
Zuviele profitieren.“

Lieber St. Michael,
Sie mögen die Gefahren richtig einschätzen, doch damit kommen Sie Ihrem Anliegen nicht näher.
Sie gehen einem Kampf aus dem Wege, geben ohne zwingende Gründe vorzeitig auf und entmutigen andere möglicherweise noch. - Folgen Sie Ihrem Schutzpatron! Gegebenenfalls verlieren Sie eine Schlacht, aber doch nicht den Krieg!


4
 
 Waeltwait 11. April 2013 
 

Was denn nun ?

Auch wenn es sich nicht mehr um eine Exkommunikation handelt – was theologisch einen Unterschied macht – sind die praktischen Konsequenzen des Kirchenaustrittes für die Betroffenen was den Verlust der Mitgliedsrechte betrifft, fast identisch.

Deine Rede sei Ja oder nein. Alles Weiter ist von Übel. Ein Ja, aber oder ein Nein aber ist nie gut.


0
 
 Calimero 11. April 2013 
 

Koch und Kellner

@St.Michael
"... die Interessenlage der deutschsprachigen Fraktion im Vatikan und in der Welt ist so mächtig, es wird nichts dabei herauskommen."

So ist es.
Wie könnte denn auch der Vatikan gegen einen Kirchenkonzern mit 5 Mrd. Euro Jahresumsatz ankommen.

Was macht eigentlich "Kirchensteuerrebell" Hartmut Zapp in dieser Angelegenheit. Ist er nach "Rom gegangen?"


1
 
 st.michael 11. April 2013 
 

Dringend notwendig, aber nutzlos!

Katholischsein ohne Kirchensteuer ?
Exkommuniziert, weil kein Kirchensteuerzahler ?
Fragen die der dringenden Behandlung bedürfen.
Aber ich denke die Interessenlage der deutschsprachigen Fraktion im Vatikan und in der Welt ist so mächtig, es wird nichts dabei herauskommen.
Inzwischen ist auch um den Papst herum, die deutsche Klerisei zu stark, für eine Änderung dieser Unsinnigkeit.
Zuviele profitieren.
Schade, dadurch wird der Katholizismus verdunkelt !


5
 
 MAN 11. April 2013 
 

Was ist recht?

Ich bin wirklich gespannt, was der Vatikan dazu sagen wird.
Ich kann jene gut verstehen, die keine Kirchensteuer mehr zahlen wollen. Dieses Modell erinnert mich irgendwie an das der Krankenversicherungen. Da finanziert man auch Sachen, die man mit dem Gewissen nicht vereinbaren kann...


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